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Kunde insolvent, aber nicht seine Firma

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Distel
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2006 16:43    Titel: Kunde insolvent, aber nicht seine Firma Antworten mit Zitat

Einer meiner Kunden hat eine GmbH - er ist alleiniger geschäftsführender Gesellschafter. Nun konnte ich den Insolvenzbekanntmachungen entnehmen, dass er sich (als Person) in Regelinsolvenz befindet. Nicht aber seine GmbH.

Wie kann das sein? Müsste es sich dann nicht um eine Privatinsolvenz handeln? Und kann der Insolvenzverwalter in die GmbH eingreifen und dort Geld locker machen?
Ich überlege jetzt, ob ich auf Vorkasse umstelle, aber ich will auch nicht vorschnell tätig werden.

Danke für Ihre fachkundigen Infos. Ist ein prima Forum.
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2006 18:10    Titel: Re: Kunde insolvent, aber nicht seine Firma Antworten mit Zitat

Guten Abend!

Seltsame Geschichte...

Distel hat folgendes geschrieben::
Einer meiner Kunden hat eine GmbH - er ist alleiniger geschäftsführender Gesellschafter. Nun konnte ich den Insolvenzbekanntmachungen entnehmen, dass er sich (als Person) in Regelinsolvenz befindet. Nicht aber seine GmbH.

Vielleicht betreibt er neben der GmbH noch ein Einzelunternehmen und hat hierfür Insolvenzantrag gestellt...?

Zitat:
Wie kann das sein? Müsste es sich dann nicht um eine Privatinsolvenz handeln?

Wenn es so wäre, wie ich vermute, dann nicht...

Zitat:
Und kann der Insolvenzverwalter in die GmbH eingreifen und dort Geld locker machen?

In das Vermögen der GmbH selbst kann er nicht eingreifen. Sehr wohl jedoch kann er auf die Bezüge des GF zugreifen...

Zitat:
Ich überlege jetzt, ob ich auf Vorkasse umstelle, aber ich will auch nicht vorschnell tätig werden.

Wenn ich geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH wäre und die GmbH würde ordentlich laufen, dann würde ich mir ggbflls. ein Darlehen aus der GmbH genehmigen, damit die Gläubiger des Einzelunternehmens befriedigen und das Einzelunternehmen anschließend abmelden / liquidieren.

Wenn die Mittel dafür bei der GmbH nicht vorhanden sind, so lässt auch dieses gewisse Rückschlüsse zu...

Zitat:
Danke für Ihre fachkundigen Infos. [.....]

Meine geäußerten Gedanken beruhen ausschließlich auf Ihren Angaben! Wenn der von Ihnen geschilderte Sachverhalt - auch nur in Nuancen - anders sein sollte, ergibt sich möglicherweise ein anderes Bild!

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 637
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2006 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Frage ist nicht zu beantworten, da zu wenig Details bekannt sind. Befindet sich der Kunde noch in der Insolvenphase oder ist die Insolvenz schon abgeschlossen und er ist nur noch in der WVP ?
Sollte er sich tatsächlich noch in der Insolvenz befinden und tatsächlich Gesellschafter der GmbH sein, bestimmt der Insolvenzverwalter was mit den Gesellschafteranteilen geschieht.
Der Kunde könnte sich sowohl in der Regelinsolvenz als auch im sogenannten vereinfachten Verfahren (Verbraucherinsolvenz) befinden. Je nachdem ob er ggf. noch eine Einzelpersonfirma hat(te).

Wenn im Aktenzeichen ein IN steht handelt es sich um ein Reglinsolvenzverfahren bei einem IK um eine Verbraucherinsolvenz.

MfG

ThoFa
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 13.Jun 2006 7:33    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

sind Sie sich sicher, daß er (noch) Gesellschafter der GmbH ist?

Sollte dies so sein, wäre ein Regelinsolvenzverfahren nicht ungewöhnlich (ein-Mann-GmbH wird mit Selbständigkeit gleichgestellt). Obwohl dies dann auch direkt die GmbH betreffen würde.

Ansonsten s. Anmerkung von Peter Wilhelm.

Fraglich wäre allerdings, ob die GmbH selbst in der Folge überhaupt noch handlungsfähig ist.

Hypothetisch kann man davon ausgehen, daß der Gesellschaftsvertrag der GmbH den "Insolvenzschutz" gegenüber den Gesellschaftern enthält. Bedeutet, wenn über den (einen) Gesellschafter ein Inso-Verfahren eröffnet wird, kann (muß) der Geschäftsführer die GmbH-Anteile einziehen um die GmbH vor dem Zugriff zu schützen. Diese Anteile werden normalerweise den anderen Gesellschaftern zur Übernahme angeboten oder fremd veräußert. Dann erhält der Inso-Verwalter den Erlös.

Bei einer Ein-Mann-GmbH ist das natürlich äußerst schwierig. Oder gibt es doch noch andere Gesellschafter?

Einfachster Weg: Fragen Sie doch einfach mal Ihren Kunden! Dann können Sie immer noch entscheiden was Sie tun.

grüße
gundel
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Distel
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.Jun 2006 9:03    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Ihre Beiträge.
Es handelt sich um eine Ein-Mann-GmbH, er ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer - aktueller Handelsregisterauszug liegt mir vor.
Es handelt sich um ein Insolvenzverfahren, welches eröffnet wurde, Insolvenzverwalter ist bestellt, Prüfungstermin steht fest, Restschuldbefreiung wurde beantragt.
Es handelt sich um ein IN-, nicht um ein IK-Verfahren.

Zu den Anmerkungen von Peter Wilhelm und ThoFa: Es ist davon auszugehen, dass auch die GmbH nicht gut läuft - so zumindest die Beobachtungen, wenig Kundenfrequenz bei großer Ladenfläche. Daher ist unklar, in welcher Höhe überhaupt GF-Bezüge fließen.

Zu der Anregung von Gundel: Da der Kunde bisher auf kritische Nachfragen und auf Mahnungen (er hat bisher nicht sehr regelmäßig gezahlt) mit "Liebesentzug" und Beschimpfungen reagiert hat, möchten wir zunächst einmal die Verhältnisse klären, um dann zu entscheiden, in welcher Form mit diesem Kunden eine Geschäftsbeziehung aufrecht erhalten wird. Derzeit gibt es (zum Glück) keine offenen Forderungen. Daher muss der Kunde auch nicht wissen, dass wir von dem laufenden Insolvenzverfahren wissen.

Nochmals herzlichen Dank!
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2006 7:33    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

gerade bei drohendem "Liebesentzug" würde ich auf Vorkasse umstellen.

Sie können dies dem Kunden gegenüber doch damit verargumentieren, Ihre Bank hätte ein "internes" Rating Ihrer Kunden vorgenommen und Ihnen nahegelegt, bei dem ein oder anderen Kunden auf Vorkasse umzustellen. Und gegen solche Empfehlungen der Bank kann man sich fast nicht wehren, oder . Aber es wäre ja nur übergangsweise....

Manchmal ist es besser, einen Kunden zu verlieren, als sein Geld.

Außerdem wäre nach Ihren Schilderungen eh fraglich, wie lange der "Kunde" noch "Liebe" beweist.

grüße
gundel
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2006 7:35    Titel: Antworten mit Zitat

...noch was vergessen.

Achtung!

Wenn Ihnen der HR - Auszug vorliegt, werden Sie eigentlich nur ersehen können, wer Geschäftsführer ist. Die Gesellschafterliste werden Sie wahrscheinlich nicht haben.

Also könnte es u.U. einen Gesellschafterwechsel gegeben haben, ohne daß Ihnen dies bekannt wurde.

grüße
gundel
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Distel
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2006 8:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank. Ich werde versuchen, herauszubekommen, ob er noch Gesellschafter ist.

Gundel, ich sehe es auch so: Lieber Vorsicht walten lassen und Finger weg von unsicheren Kantonisten...

Dankeschön
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