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Löschen wegen Vermögenslosigkeit.GmbH.

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gekagr
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 22:36    Titel: Löschen wegen Vermögenslosigkeit.GmbH. Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

es geht weiter.

Um zu Prüfen ob die Überschuldung der GmbH schon da ist wird mir mein Steuerberater nächste Woche die Unterlagen prüfen und dann mir Bescheid geben.

So nun hier die Frage.

Was ist zu erwarten wenn der Insolvenzverwalter/Gutachter das Verfahren mangels Masse ablehnt?

Die IHK hat behauptet das ich als GF zum Liquidator ernannt werde und danach automatisch für mich als GF das Berufsverbot bzw. Gewerbeverbot ausgesprochen wird.

Ich mein: Was soll das? Warum sagt mir das der Typ von der IHK?
Kann das sein ?
Klar entsteht ein Schaden für die Gläubiger aber das sind Unternehmer mit Risikobereitschaft.
Warum werden immer die Unternehmer in Deutschland bestraft.

Bitte um Info ob jemmand zur Aussage der IHK was weis.
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autor
Specialist


Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 22:43    Titel: Berufsverbot Antworten mit Zitat

hallo, einschränkungen nur bei Bankrott und das auch nur bei Verurteilung.Nicht wegen Insolvenzverschleppung!
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gekagr
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 23:13    Titel: ?? Antworten mit Zitat

Ich frage jetzt mal ganz dumm. Was ist Bankrott genau ?
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gekagr
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 23:16    Titel: Die Rechtssprache in Deutschland verwendet seit Inkrafttrete Antworten mit Zitat

Die Rechtssprache in Deutschland verwendet seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung den Begriff Insolvenz.
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 16.Dez 2005 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

schön, daß Sie die Sache nunmehr konkret zusammenstellen und prüfen lassen

Zunächst die kurze Anmerkung, den "Bankrott" gibt es nach wie vor. Nachzulesen in § 283 StGB (Strafgesetzbuch). Man nennt das mittlerweile auch "Insolvenzstraftatbestand". Ob so etwas allerdings bei Ihnen relevant wird, kann man nicht vorab bewerten, dies ist eine Entscheidung, welche im Laufe von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geprüft wird. Da sollten Sie sich momentan keinen "Kopf" drum machen (höchstens im Hinterkopf).

Bezüglich der Aussage der IHK bezüglich Liquidator ist es erst einmal so, daß dies bei den Insolvenzgerichten momentan unterschiedlich gehandhabt wird. Bei einigen wird mittlerweile bei Abweisung "mangels Masse" der Geschäftsführer als Liquidator bestellt. Diese Liquidation können Sie allerdings nach einer gewissen Frist beenden (wenn zwischenzeitlich nichts zu liquidieren ist), dies dem AG mitteilen und die Löschung aus dem HRB beantragen.

Es ist nicht richtig, daß dies automatisch ein Gewerbeverbot auslöst. Dies wird eigentlich nur in solchen Fällen ausgesprochen, wenn der GF gegen die Grundsätze eines ordentlichen Kaufmanns verstoßen hat (Verletzung der Buchführungspflicht, nicht gezahlte Steuern, nicht gezahlte Sozialabgaben, Verurteilung wg. Bankrott oder anderer Insolvenzstraftatbestände).

Hierfür wird auch normalerweise zuerst ein Prüfungsverfahren (z.B. auf Ersuchen des Finanzamts) vom Gewerbeaufsichtsamt eingeleitet, zu welchem beispielsweise die IHK eine Stellungnahme abgeben muß.

Sollten Sie also keine o.a. Pflichten verletzt haben, ist die Gefahr gering. Sie können jederzeit, also auch jetzt weiter oder erneut selbständig tätig sein und auch Geschäftsführer sein oder werden.

grüße
gundel
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Werner K. Gärtner
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 22.Dez 2005 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, wie ist es weitergegangen? Für alle Fragen in Hinsicht auf Insolvenz, Neustart etc. haben wir eine qualifizierte Adresse: [E-Mail anzeigen]. Das ist eine deutsch-spanische Wirtschaftsberatung. Die beraten auch in Deutschland und das Erstgespräch ist kostenfrei.
mfg WKG
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2005 9:19    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@werner k. gärtner

Nachdem Sie uns mit dem fleißigen posten der E-Mailadresse einer "spanisch-deuschen" ???? !!!!!! Wirtschaftsberatung traktieren würde mich mal konkret interessieren, was die den so "tolles" anstellen!!!

Sitzen die etwa deshalb in Spanien, weil da eine unerlaubte Rechtsberatung gemacht wird??? ts,ts,ts


grüße
gundel
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Werner K. Gärtner
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2005 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Leute, die so aufgeregt wie Sie agieren, sind mir von Hause aus suspekt. Was soll das? Bei Interesse schicken Sie doch eine Mail an die empfohlene Adresse und ich bin sicher, Sie erhalten eine auch Sie befriedigende Antwort.
Trotzdem: Schöne Weihnachten!
WKG
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2005 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@Werner K. Gärtner

Suspekt sollte Ihnen eher Ihr Beitrag sein. Mit Verlaub, welchen Hintergrund verfolgen Sie mit dem mittlerweile 3fachen posten der Mailadresse ohne auch nur im geringsten etwas zu der "Leistungsfähigkeit" dieses Unternehmens zu sagen. Es liegt mir fern eine Mail zu senden, warum auch?. Sie preisen momentan diese "qualifizierte Adresse" an, also erscheint es durchaus legitim, daß man dies auch hinterfragt.

Ansonsten werte ich es als eine "schlecht" gemachte Werbebotschaft.

Sie haben den Ball geschossen, also wundern Sie sich nicht, wenn er Ihnen "um die Ohren fliegt".



grüße
gundel
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