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gekagr Newbie
Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 8.Dez 2005 9:56 Titel: Mach ich mich strafbar? Insoverschleppung? |
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Hallo liebes Forum.
Punkt 1. Gehöre wahrscheinlich zu den Dummköpfen die mit Ihrer ersten GmbH meinen die Weisheit mit dem Löffel gegessen zu haben.Mit anderen Worten ich habe vom Einzelunternehmer zur GmbH gemerkt das dich Banken und andere Geldgeber als schon fast Unseriös ansehen.
Ok nun zu meiner Frage.Wir sind in der Limousinenvermietung tätig.Einer unserer grössten Kunden ist hops gegangen.Für meine Firma Genickbruch.Habe Liquidität geschaffen in dem ich Fahrzeuge verkauft habe.Hat kurz funktioniert.Jetzt habe ich aber nur noch 2 und ein weitere Kunde ist auch am dahinverrecken und zahlt nicht. Das heisst für mich Geld aufgebraucht und 2 Autos als Vermögen decken gerade mal die Kredite Ihrer Autofinanzierungen.Nun muß ich zum Amtsgericht wegen Inso. Antrag.Aller wahrscheinlichkeit nach wird das Verfahren wegen Vermögenslosigkeit abgelehnt. Jetzt zu meinem Kopfweh.Was passiert in diesem Fall mir als GF? Ich habe wirklich keinen cent irgendwie weg geschafft oder ähnlich. Zu 100% werden Gläubiger auch mich Privat haftbar machen das weis ich. Das ist nicht mein Problem. Ich weis das ich schon Pleite bin auch Privat den alles Privatgeld ist da rein .Ich habe nur etwas Bauchweh wegen Straffrecht und so weiter. Vielen Dank für eure Antworten. PS: Steuer oder Solischulden gibts keine. |
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autor Specialist
Anmeldungsdatum: 22.04.2005 Beiträge: 168
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Verfasst am: 8.Dez 2005 13:01 Titel: Inso |
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| Brauchst kein Bauchweh zu haben! Auserdem wieso Insolvent? können die Autos nicht verkauft werden? Ich denke der Schritt zum AG ist möglicherweise zu früh. |
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Thomas Schade Newbie
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 8.Dez 2005 14:28 Titel: |
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Hallo, gekagr,
ist das nun eine GmbH oder ein Einzelunternehmen?
Wenn eine GmbH pleite ist, dann haben die Gläubiger i.d.R. nur dann Zugriff auf den GF, wenn dieser sich beim jeweiligen Gläubiger persönlich verbürgt hat. Das ist unüblich und dürfte damit kaum der Fall sein.
Im Normalfall kümmert sich bei einer kleineren GmbH nach einem Konkurs kein Staatsanwalt darum, ob Strafbarkeit gegeben sein könnte.
Ablehnung des Verfahrens wegen Vermögenslosigkeit hört sich eher nach Konkurs als nach Insolvenz an.
Soll die Firma weitergeführt werden? Dann müssen auch die Gläubiger bedient werden, in welchem Umfang, hängt vom Ausgang des Insolvenzverfahrens ab. Aber da keine Fahrzeuge mehr da sind, ist für ein Insolvenzverfahren, das ja nur bei einer Fortführung des Unternehmens Sinn macht, wohl auch keine Basis da. |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 8.Dez 2005 15:58 Titel: |
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hallo,
Vorsicht, Vorsicht werter Thomas Schade.
Mittlerweile ist es in vielen Fällen so, daß bei Insolvenz einer GmbH automatisch die Staatsanwaltschaft tätig wird. Insbesonders wenn es um mögliche "Insolvenzverschleppung" geht. Und da kann man ganz schnell hinkommen. Andere relevante Verdachtsmöglichkeiten lasse ich mal weg.
Und sollte es sich bei gekagr um eine GmbH handeln ist u.U. auch die private Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers möglich.
Bösartige Gläubiger versuchen es neben GmbH - Gesetz, HGB und BGB auch gerne im Strafgesetzbuch. Da wird man oftmals fündig!
grüße
gundel |
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Thomas Schade Newbie
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 8.Dez 2005 22:17 Titel: |
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Hallo, gundel,
ich habe hier nicht zu "vielen Fällen" Stellung genommen, sondern zum Einzelfall, den gakagr geschildert hat.
2 Autos hat er schon verkauft, die anderen beiden decken gerade die Autokredite, er hat "keinen Cent irgendwie weggeschafft oder ähnlich".
Steuerschulden hat er keine. Hört sich irgendwie an, als ob er alles versucht, um den Gesamtschaden so gering wie möglich zu halten.
Hab´ ich nicht geschrieben: "im Normalfall ... kleineren GmbH" ?
Natürlich kann die Staatsanwaltschaft tätig werden, aber das tut sie nicht automatisch. Und schon gar nicht bei einer GmbH, die, wenn ich das von hier aussen beurteilen kann, nun wirklich keinen riesigen Geschäftsumfang hat(te).
Die GmbH heißt GmbH, weil es eine Gesellschaft ist, die nur beschränkt haftet, nämlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Daher ist die Durchgriffshaftung zur Inanspruchnahme des Geschäftsführers nur in wenigen Fällen möglich.
Natürlich können die Gläubiger das Strafgesetzbuch bemühen, die Staatsanwaltschaften haben aber kaum Interesse, wegen Vermögensstreitigkeiten, um die es hier ginge, tätig zu werden.
Beispiel gefällig:
Gegen einen früheren Mandanten, einen GmbH-GF, hatte ich einen Titel und habe eine Gehaltspfändung vorgenommen. Er hat daraufhin zunächst mtl. € 150 bezahlt und dann im NOVEMBER mit der Begründung, der GmbH gehe es schlecht, sie müsse kurzarbeiten, die Zahlungen eingestellt. Blöderweise hat er mir seine Februar-Gehaltsabrechnung geschickt, aus der hervorging, dass er noch für den Januar ein fürstliches Gehalt bezogen hat, aufgrund dessen wesentlich mehr als die € 150 hätten abgeführt werden müssen. Prima, dachte ich, wenn ich ihn nun auf die Strafbarkeit hinweise, bezahlt er. Denkste. Und der Staatsanwalt?
"Ach, da geht es doch nur um Geld, das können Sie sich doch im Zivilrechtsweg wieder holen." Verfahren eingestellt!
Soviel zur Arbeitswut der Staatsanwälte.
Freundliche Grüsse
ts |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 9.Dez 2005 7:36 Titel: |
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Hallo,
jede GmbH-Insolvenz geht automatisch über den Tisch der Staatsanwaltschaft. Es mag in Einzelfällen nicht so sein, aber der Regelfall ist so.
Das Insolvenzgericht muss die Staatsanwaltschaft über die Einleitung sowie den Ausgang einer GmbH-Insolvenz informieren.
Im Rahmen eines Vorprüfungsverfahrens wird dann die Insolvenzakte geprüft, ob strafrechtliche Punkte zu finden sind. Liegt dann ein Anfangsverdacht vor, wird ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer eingeleitet.
Zum konkreten Fall:
Es geht nun darum, die Insolvenz so einzustielen, dass es möglichst ohne eine Haftung des Geschäftsführers ausgeht. Von Vorteil ist es, dass Sie keine Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträger haben. Konkret kann man Ihnen nur in einer entsprechenden Beratung weiterhelfen. Wenn Sie es aber wie so viele andere machen und einfach nur einen "Zweizeiler" an das Gericht schreiben, der nicht mehr als den Satz "Die XY GmbH ist insolvent" enthält, sollten Sie sich auf Probleme gefasst machen.
MfG
ThoFa |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 9.Dez 2005 9:34 Titel: |
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hallo,
@Thomas Schade
Ihren Frust bei Ihrem eigenen Fall kann ich gut verstehen, allerdings hat der Schuldner sich nicht wg. Tätigkeit als GF "strafbar" gemacht. Daß er sich sein Gehalt runterstuft, zum Schutz vor Ihnen, hat nichts mit einer Pflichtverletzung als GF zu tun. In Ihrem Fall würde es sich wohl eher um Vollstreckungsvereitlung handeln.
Allerdings gibt es gerichtliche Entscheidungen, in denen ein zu niedriges Gehalt (Pfändungsschutz) eines GF von "Gerichtsseite" korrigiert und höher festgesetzt wurde und damit auch wieder die Möglichkeit der Pfändung bestand (Gericht gehen oft davon aus, daß Geschäftsführer aufgrund ihrer besonderen Aufgabe auch besonders viel Geld verdienen müssten). Tja, ein GF hat's gut!
@gekgr
Thofa hat völlig recht. Lassen Sie sich gut beraten! und zwar schnell. Eine Insolvenz sollte nämlich gut vorbereitet sein.
Es gibt so ein paar "kosmetische" Tipp's, welche aber oft gut ankommen. Sichten Sie alle Firmenunterlagen, sortieren Sie diese und stellen Sie diese griffbereit. Lassen Sie sich genau erklären, wie Sie einen Antrag (formlos) formulieren, welche Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung sie beifügen sollten und welche zusätzlichen Unterlagen den Antrag komplettieren können. Wichtig! Alle Bilanzen und Steuererklärungen sollten gemacht sein und vorliegen!
Manchmal wird von Amtsgerichten auch ein "Vorab"-Fragebogen zugesandt, dieser dient als Überblick. Ärgern Sie sich nicht, wenn Sie vom Inso-Gutachter fast den gleichen Fragebogen nochmals erhalten - füllen Sie ihn aus.
Es gibt für einen Amtsrichter und noch schlimmer einen vorläufigen Insolvenzverwalter nichts schlimmeres als den Unterlagen der Firma hinterherzulaufen oder diese lückenhaft und schlampig zusammengestellt zu erhalten. Denken Sie daran, je mehr "unnötige" Arbeit Sie denen machen, umso kritischer wird man prüfen und auch den Bericht abfassen. Arbeiten Sie mit, seien Sie freundlich und etwas "geknickt", nehmen Sie dem (armen) Inso-Gutachter ein bißchen Arbeit ab (unnötige Verträge kündigen, Schriftverkehr etc.). Je weniger Arbeit er mit Ihnen hat, je besser. Denn im Zweifel erstellt er Ihr Gutachten für "lau" in der Hoffnung, daß er irgendwann vom AG einen "dicken" Fisch zugeteilt bekommt.
Versuchen Sie, die Situation so darzustellen, daß Sie alles "Mögliche" getan haben und Sie noch in der Antragsfrist sind. Das ist zwar keine Garantie, daß man nicht doch eine Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung feststellt, kann aber helfen.
Wichtig ist auch, je länger Sie warten, umso enger wird es mit den Fristen, die einzuhalten sind (oder schon überschritten sind). Verhalten Sie sich zumindest so, wie man es von Ihnen als "ordentlicher" Kaufmann erwartet.
Lassen Sie sich bei diesen Tätigkeiten durch einen professionellen Unternehmensberater, Anwalt oder Steuerberater begleiten. Sollten strafrechtliche Probleme entstehen, besteht oft die Möglichkeit, bei erstem Verstoß, das Verfahren gegen Auflage einstellen zu lassen, oder eine Geldstrafe zu erhalten (Haftstrafen oder solche auf Bewährung sind eher selten). Dies ist aber "Fallabhängig" - zum richtigen Zeitpunkt anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen.
grüße
gundel |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 9.Dez 2005 10:35 Titel: |
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Hallo,
noch besser ist natürlich ein entsprechender Insolvenzberater.
Letztendlich sollte der Antrag so aufgebaut werden, dass auf den ersten Blick erkennbar ist, dass der GF alles gemacht hat, um die Insolvenz zu vermeiden und zugelich nun daran mitarbeitet die Insolvenz "vernünftig" über die Bühne zu bekommen.
Sie brauchen weder die Fragebögen des Insolvenzgerichtes noch die des vorläufigen Insolvenzverwalter auszufüllen, sofern Sie einen guten Antrag abgegeben haben. Letzterer sendet häufig diesen Fragebogen, weil er vom Gericht noch nicht den Antrag erhalten hat.
Falls Sie privat gebürgt haben, gilt es zu klären, ob dies für Sie bedeutet in die private Insolvenz zu müssen. Wenn ja, ist es umso wichtiger einer Verurteilung zu entgehen, die Ihnen u.U. den Weg in die private Insolvenz versperrt. Ist eine Verurteilung aller Voraussicht nach unumgänglich, heisst es eine Stragtegie zu entwickeln, um trotzdem noch ins private Verfahren zu kommen.
MfG
ThoFa |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 9.Dez 2005 11:56 Titel: |
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hallo,
@thofa
.....kann aber auch ein "..solvenzberater" sein, oder???
Naja, ich würde wahrscheinlich raten, die Fragebögen trotzdem auszufüllen. Lieber sich ein bißchen unbedarft aber "eifrig" dranstellen, man macht es doch zum ersten Mal....
Über die private Insolvenz würde ich sicherlich noch nicht nachdenken, wäre wahrscheinlich zu früh. Es wäre sicherlich kontraproduktiv, wenn während der Vorbereitung zur Privatinsolvenz die Ermittlungen erst so richtig in's Laufen kommen. Kann manchmal 1-2 Jahre später erst der Fall sein.
Ach, ich bin einfach ein Freund des außergerichtlichen Vergleichs....
grüße
gundel |
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gekagr Newbie
Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 9.Dez 2005 12:01 Titel: Insolvenz Haftung usw. |
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Zunächst einmal möchte ich mich bedanken für die vielen Antworten.
Also momentan warte ich noch auf einen Geldeingang der die Firma retten kann.Sollte das nicht der Fall sein, habe ich BWA absolut aktuell und auf dem neuesten Stand.Der Steuerberater hat nicht mal ansatzweise etwas über Inso. bzw Konkurs bis jetzt gemeldet.Bei einem Gespräch vor kurzem meinte er sogar die Zahlen sind gut.Ist aber nicht so.Den die ausländische Niederlassung bekommt zwar eine Interne Rechnung kann aber nicht immer die volle Beträge abführen.Vorteil der ausländischen Filiale Sie besitzt einen Pachtvertrag der ca 100000,- Euro Wert ist (als Sicherheit gegenüber der Bank).Ich verhandle momentan mit der Bank.Sollte diese uns bis ende Dez nicht Kredite geben (da Sie ja auch stark an diesen Pachtvertrag den Sie schon hat interessiert ist), muß ich den Weg zum Amtsgericht einleiten.Die Frist der 3 Wochen nach GmbHG, würde ich auf jeden Fall einhalten.Neue Verbindichkeiten bin ich nicht eingegangen.Meine Einzelfirma bzw ich als privatperson wäre automatisch mit Pleite da 4 Fahrzeuge von meiner Einzelfirma an die GmbH vermietet werden und diese Sie nicht zahlen kann.Leasingrückgabe, Wertminderung usw, also würden automatisch die Verbindlichkeiten mich Privat mit belasten da ich ja für die Leasingverträge hafte.Unter uns gesagt, hätte ich bei einer Schufa Eintragung, EV usw kein Problem.Ich will das alles nur irgendwie so übestehen das ich nicht irgendwo hinter Gitter stecke. PS: Bin nicht vorbestraft.Schade das es so schnell eine Firma mit knapp 1. Mio Umsatz treffen kann. Na ja was solls.PS: Sollte der GV auftauchen in der Wohnung habe ich nichts da alles meiner Lebensgefährtin gehört.Kann er Ihr was wegpfänden??Danke für Antworten. |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 9.Dez 2005 12:26 Titel: |
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hallo,
@gekagr
Mal ne' ganz wichtige Frage. Sind Sie persönlich der Meinung, daß Ihre Firma (Firmen) zukünftig überlebensfähig ist/sind (ausschließlich aus dem operativen Geschäft, ohne Zuführung von Fremdmitteln)?
Bevor ich mir nämlich überlege, mich noch weiter "persönlich" bei der Bank zu verschulden, würde ich zunächst einmal eine vernüftige Liquiditätsplanung für die nächsten (mind.) zwei Jahre machen. Evt. besteht nämlich die Möglichkeit, bei positiver Fortführungsprognose, einen Sanierungsversuch mit Unterstützung der Gläubiger vorzunehmen.
Möglich????
grüße
gundel |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 9.Dez 2005 15:16 Titel: |
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Hallo,
| Gundel hat folgendes geschrieben:: |
| Über die private Insolvenz würde ich sicherlich noch nicht nachdenken, wäre wahrscheinlich zu früh. Es wäre sicherlich kontraproduktiv, wenn während der Vorbereitung zur Privatinsolvenz die Ermittlungen erst so richtig in's Laufen kommen. Kann manchmal 1-2 Jahre später erst der Fall sein. |
das ist der Fehler, der leider häufig gemacht wird. Gerade wenn man eine private Insolvenz befürchtet, ist es äußerst wichtig die Zeitfenster ganz genau mit der GmbH-Insolvenz abzustimmen. Insbesondere dann, wenn strafrechtliche Konsequenzen befürchtet werden.
MfG
ThoFa |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 9.Dez 2005 15:22 Titel: Re: Insolvenz Haftung usw. |
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| gekagr hat folgendes geschrieben:: |
Zunächst einmal möchte ich mich bedanken für die vielen Antworten.
Also momentan warte ich noch auf einen Geldeingang der die Firma retten kann.Sollte das nicht der Fall sein, habe ich BWA absolut aktuell und auf dem neuesten Stand.Der Steuerberater hat nicht mal ansatzweise etwas über Inso. bzw Konkurs bis jetzt gemeldet.Bei einem Gespräch vor kurzem meinte er sogar die Zahlen sind gut.Ist aber nicht so.Den die ausländische Niederlassung bekommt zwar eine Interne Rechnung kann aber nicht immer die volle Beträge abführen.Vorteil der ausländischen Filiale Sie besitzt einen Pachtvertrag der ca 100000,- Euro Wert ist (als Sicherheit gegenüber der Bank).Ich verhandle momentan mit der Bank.Sollte diese uns bis ende Dez nicht Kredite geben (da Sie ja auch stark an diesen Pachtvertrag den Sie schon hat interessiert ist), muß ich den Weg zum Amtsgericht einleiten.Die Frist der 3 Wochen nach GmbHG, würde ich auf jeden Fall einhalten.Neue Verbindichkeiten bin ich nicht eingegangen.Meine Einzelfirma bzw ich als privatperson wäre automatisch mit Pleite da 4 Fahrzeuge von meiner Einzelfirma an die GmbH vermietet werden und diese Sie nicht zahlen kann.Leasingrückgabe, Wertminderung usw, also würden automatisch die Verbindlichkeiten mich Privat mit belasten da ich ja für die Leasingverträge hafte.Unter uns gesagt, hätte ich bei einer Schufa Eintragung, EV usw kein Problem.Ich will das alles nur irgendwie so übestehen das ich nicht irgendwo hinter Gitter stecke. PS: Bin nicht vorbestraft.Schade das es so schnell eine Firma mit knapp 1. Mio Umsatz treffen kann. Na ja was solls.PS: Sollte der GV auftauchen in der Wohnung habe ich nichts da alles meiner Lebensgefährtin gehört.Kann er Ihr was wegpfänden??Danke für Antworten. |
Hallo,
diese "Dreiwochenfrist" müssen nachweisbar für Sanierungsversuche genutzt werden. Letztendlich ist es aber viel wichtiger einen vernünftigen Insolvenzantrag fertigzustellen, als unbedingt diese Frist einzuhalten.
Sie brauchen sich jetzt mit Sicherheit noch keine Gedanken über den Gerichtsvollzieher machen, so schnell taucht er nicht auf. Um sie aber zu beruhigen, er kann natürlich nicht Sachen Ihrer Freundin pfänden. Unter Umständen muss Sie aber nachweisen, dass die Gegenstände ihr gehören.
MfG
ThoFa |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 9.Dez 2005 16:24 Titel: |
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hallo,
@thofa
Tja, so scheiden sich eben die möglichen Lösungsansätze. Ich persönlich bin kein großer Verfechter der "Privatinsolvenz", vor allem nicht für den selbständig tätigen. Und vor allem nicht als ausschließliche Lösung um wieder handlungsfähig zu sein.
Die Entscheidung einer Privatinsolvenz sollte wohl überlegt sein, vor allem bei Selbständigkeit!
Aber das ist eben die Frage der Herangehensweise.
grüße
gundel |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 9.Dez 2005 16:33 Titel: |
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Hallo Gundel,
ich fürchte Sie haben mich falsch verstanden. Ich meinte nicht, dass die Insolvenz der einzige Ausweg ist. Vielmehr ist es so, wenn jemanden nur noch die Insolvenz als Ausweg bleibt, dann muss diese gut mit der GmbH-Insolvenz abgestimmt sein.
Hoffe habe mich jetzt besser verständlich gemacht.
MfG
ThoFa |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 9.Dez 2005 16:46 Titel: |
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hallo,
schon verstanden, ich hätte ja auch etwas sorgfältiger lesen können
grüße
gundel |
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gekagr Newbie
Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 9.Dez 2005 21:02 Titel: Insolvenz und Haftung usw. |
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Also ersteinmal Respekt nochmal vor Thofa und Gundel,
keiner hat bis jetzt so konstruktiv dieses Thema behandelt wie Ihr zwei.
Anwälte wollen erstmal Kohle um überhaupt mit jemmand zu reden.(ist ja auch Ihr gutes recht, kann Sie mir aber momentan nicht leisten)
Und Typen die mir anbieten meine Firma in 24 Std die Firma zu übernehmen halte ich für unseriös und gefährlich, denn ich glaube dann habe ich richtig Probleme mit Strafrecht.
Ergo:
1) Zu gundel.Den Liquiditätsplan erstellen würde bei meiner Hausbank nicht viel bringen.Ich bin mir fast 100% sicher das das Geschäft wieder anläuft.Ist aber dann schon (Insopflicht usw) zu spät.
Wie kann ich denn die Dreiwochenfrist nachweisen das ich sanieren wollte ???? Hab durch den Verkauf der Autos schon Löcher gestopft und Kostenreduktion ist auch da (Kündigung des Niederlassungsleiters im Aussland, Telefonreduktion usw.)
2) Da ich schon mein ganzes Geld (ausser Privathaus , läuft auf die Mutter ich und Lebensgefärtin in Miete) in die Firma investiert habe , kennt meine Bank die Situation und weis ich hab nichts mehr Privat.
3) Da in naher Zukunft die Autobanken sowohl Ihre GmbH Autos wie auch die Einzelfirma Autos haben wollen, ist dann die Differenz von Verkauf zu Darlehensforderung eh schon von mir Privat zu tragen: Das heisst (da ich diese Summen nicht aufbringen kann> Privat Insolvenz/oder Pfändung vom Einkommen über die Pfändungsgrenze richtig ??
4) Thofa ! Was meinst du mit einen durchdachten Insolvenzantrag für die GmbH stellen ?? Anwalt kann ich mir nicht leisten. Stammkapital ist auch schon verbraucht. Also was soll um Gottes willen da drin stehen? Einen Firmenbestatter will ich nicht haben. Ich will das Ding (auch wenn es mich Pr.Inso EV usw kostet) sauber durchziehen. Keine halbe oder undurchschaubare Sachen.
5) Meine grösste Befürchtung! Kann ich aus irgend einen Grund Straffrechtlich mit Gefängnishaft rechnen? Wie gesagt irgend ein Betrug liegt nicht vor. 2 meiner Kunden sind Hops und das Zieht mich jetzt mit runter.
Über Zukunft mache ich mir keine Sorgen. Bin gesund und kann arbeiten.Für mich wäre die Geschichte Schufaeintrag, EV usw wirklich keine Katastrophe.
Leider wie schon Anfangs erwänt gehöre ich zu den Idioten die gar nicht wissen was GF heisst.Denn das Risiko ist bei Privathaftung gegenüber Banken für Fahrzeuge usw sowieso genau so gegeben wie Einzelfirma.
Danke für eure antworten. |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 10.Dez 2005 7:58 Titel: |
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Hallo,
bei einer Sache kann ich Sie beruhigen: Im Knast endet es nicht. Es sei denn Sie verheimlichen hier gravierende Dinge.
Ein Anwalt ist bei Insolvenzproblemen sicher der falsche Ansprechpartner, wobei Ausnahmen natürlich die Regel bestätigen.
www.resolvent.de schauen Sie einfach mal rein.
MfG
ThoFa |
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Linhart Newbie
Anmeldungsdatum: 29.01.2005 Beiträge: 33 Wohnort: Bad Camberg
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Verfasst am: 11.Dez 2005 16:00 Titel: Insolvenz |
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Wir lösen das Thema anders. Wir versuchen mit den Gläubigern einen Vergleich herbeizuführen, der in der Regel bei ca. 20 % der Schuldsumme liegt.
Das hat sich im Verlauf der letzten Jahre als die Möglichkeit erwiesen, die die Probleme löst.
Diese 20 % müssen allerdings irgendwie aufgebracht werden.
Grüsse,
H. Linhart |
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gekagr Newbie
Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 11.Dez 2005 16:36 Titel: |
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Danke für den Vorschlag Linhard,
aber ich sehe da keine Möglichkeit da ich privat mit ruiniert bin.
Ich lebe jetzt schon vom Einkommen meiner Lebensgefährtin und werde mich da ich Gott sei Dank Anspruch habe mich Arbeitlos melden.
Den herben Schlag habe ich ja erst vor kurzem bekommen.Vielleicht vor 10 Tage.Ein Kunde ist Pleite , ich habe mich auf die Zahlung verlassen und habe dann die Nachricht bekommen er zahlt nicht.Stammkapital weg, bei den Fahrzeugen Privathaftung usw.Kann den Monat nicht mal meine Handyrechnung bezahlen.
Also damit ich mich nicht strafbar mache werde ich in 10 Tage zum Amtsgericht gehen. Und gleich danach zum Arbeitsamt. |
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