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Atrox Specialist
Anmeldungsdatum: 04.01.2006 Beiträge: 169 Wohnort: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 26.Apr 2007 9:19 Titel: Mach ich mich strafbar wenn... |
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...ich trotz zwei laufenden Lohnpfändungen ein neues Konto bei einer anderen in- oder ausländischen Bank eröffnen lasse und mein Gehalt auf dieses Konto überweisen lasse?
Meine Ausbildungsvergütung beträgt grademal 270€. Eigentlich unpfänbar, aber das Konto wurde mir zwei mal gesperrt bis ich mit den betreffenden bevollmächtigten Rechtsanwälten eine Ratenzahlung vereinbart habe. Somit gehen von den 270 gleich 135€ monatl. für beide Lohnpfändungen von meinem Konto ab. Dann brauch ich mindestens 100€ an Fahrgeld, also bleiben mir nur noch 35€ über.
Auch wenn ich die Mittel und Wege der Amtgerichte verstehen kann will ich nicht länger für nix arbeiten.
Würde ich mich strafbar machen und wenn ja, mit was für einer Strafe muss ich rechnen? |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 26.Apr 2007 9:52 Titel: |
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Hallo,
ich gehe mal davon aus, daß Sie keine "Lohnpfändung", sondern nur eine Kontopfändung haben.
Sie können jederzeit Ihre Kontoverbindung ändern. U.U. wird Ihnen Ihre momentane Bank, wenn das Spielchen so weiter geht, sowieso das Konto kündigen. Also brauchen Sie eine neue Bank.
Sie können es sich auch einfach machen, und lassen sich Ihre Bezüge entweder bar oder per Scheck auszahlen - wenn Ihr Arbeitgeber mitspielt.
Unabhängig davon könnten Sie auch mit einer bestehenden Kontopfändung leben. Ihre Bank ist (mehr oder weniger) dazu verpflichtet, Ihre verfügbaren Mittel zwecks Erhalt des Lebensunterhalts freizugeben. Allerdings sollten Sie sofort nach Eingang des Geldes auf dem Konto, dieses Guthaben sofort abheben, da sich Pfändung bei Ihrem Konto nur auf verbleibende, nicht verwandte Gelder, beziehen kann. Wenn Sie also innerhalb von ein paar Tagen nach Eingang des Geldes auf Ihrem Konto den positiven Betrag auszahlen lassen, müsste Ihre Bank diese Beträge freigeben.
Unabhängig davon empfehle ich Ihnen eine juristische Beratung bezüglich dieses Themas.
grüße
gundel |
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Atrox Specialist
Anmeldungsdatum: 04.01.2006 Beiträge: 169 Wohnort: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 26.Apr 2007 9:59 Titel: |
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Nur zur INFO: Insgesamt belaufen sich meine Schulden auf ca. 5000€. Eine geringe Summe...wenn man mehr vertdient als ich Die eine Pfändunngssumme beläuft sich auf 1112,00€ und die andere auf knapp 450€. Hinzu kommen noch mehrere Mahnbescheide von anderen Amstgerichten.
Mein Arbeitgeber spielt bei einer Barauszahlun bzw. Scheckauszahlung nicht mit, hab schon gefragt.
| Zitat: |
| Unabhängig davon könnten Sie auch mit einer bestehenden Kontopfändung leben. Ihre Bank ist (mehr oder weniger) dazu verpflichtet, Ihre verfügbaren Mittel zwecks Erhalt des Lebensunterhalts freizugeben. Allerdings sollten Sie sofort nach Eingang des Geldes auf dem Konto, dieses Guthaben sofort abheben, da sich Pfändung bei Ihrem Konto nur auf verbleibende, nicht verwandte Gelder, beziehen kann. |
Das erste mal war mein Konto schon gesperrt bevor ich den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Amtsgericht erhalten habe. Bei beiden Sperrungen wurde mein Konto halt gesperrt. Mit der EC-Karte kam ich nicht mehr an mein Geld ran und auch am Schalter hab ich nix gekriegt.
Nun, die Dithmarscher Volks- und Raiffeisenbank eG ist für ihr etwas eigentümliches Handeln bekannt. |
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WillyWichtig Pathfinder
Anmeldungsdatum: 10.05.2004 Beiträge: 272
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Verfasst am: 26.Apr 2007 11:25 Titel: |
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| lassen sie sich ihr gehalt auf das konto der mutter, schwester... überweisen. da spielt auch der arbeitgeber mit. |
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Atrox Specialist
Anmeldungsdatum: 04.01.2006 Beiträge: 169 Wohnort: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 27.Apr 2007 9:55 Titel: |
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| Mein Vater steckt selber in der Kreide dank der Scheidung die sich schon fast 3 Jahre hinzieht, meine Mutter wohnt sowieso nicht mehr hier (Neuer Wohnort Weißenthurm) und meiner Schwester vertrau ich nicht weil die mich eh schon öfters beschissen hat. |
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WillyWichtig Pathfinder
Anmeldungsdatum: 10.05.2004 Beiträge: 272
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Verfasst am: 1.Mai 2007 15:54 Titel: |
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| lassen sie sich ihr geld auf ein postsparbuch überweisen. |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 2.Mai 2007 8:11 Titel: |
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Hallo,
...Postsparbuch (Sparcard) wäre die denkbar schlechteste Möglichkeit. Dieses Guthaben unterliegt (normalerweise) nicht dem Pfändungsschutz, da damit ja "Spar"-guthaben erwirtschaftet werden.
Auch die Möglichkeit, die Gelder über ein Konto einer Vertrauensperson abzuwickeln kann negativ ausgehen. Ein findiger Gläubiger kann auch auf diesen Konten mittels PfüB das Konto blockieren und die eingehenden Gelder, welche zugunsten des Schuldners überwiesen werden, pfänden lassen. Dies hätte im Zweifel auch unangenehme Auswirkungen auf den eigentlich "sauberen" Kontoinhaber.
Die wahrscheinlicha beste und einfachste Variante wäre, mittels des vorhandenen Kontos oder eines neuen Kontos, weiter zu arbeiten. Dabei sollte der Bank allerdings über diese Pfändungsversuche informiert werden. Gleichzeitig sollten Guthaben sofort nach Eingang auf dem Konto abgehoben werden und in Bar für den Lebensunterhalt dienen.
grüße
gundel |
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uranus Specialist
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 117
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Verfasst am: 2.Mai 2007 8:19 Titel: |
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Gehalt auf Konto der Schwester, Mutter, Bruder, Freund etc. = ist pfändbar!!!!
Neues Konto gibt es i.d.R. nur, wenn kein anderes Konto besteht. Besteht
noch eins, dass sind die Banken nicht verpflichtet ein Konto einzurichten.
Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist nicht mit der Bank abzustimmen
sondern mit dem Gericht, welches den Pfändungs- und Überweisungs-
beschluss genehmigt hat. Wenn ein PÜB vorliegt kann nach Geldeingang
keine Abhebung mehr vorgenommen werden, auch nicht SOFORT nach
Gehaltseingang!! Bei Leistungen öffentlicher Kassen (z.B. Arbeitslosengeld,
Hilfe zum Lebensunterhalt etc.) ist dies allerdings die ersten 7 Tage schon
möglich - hier ging es aber um Ausbildungsbeihilfe.
Also Antrag beim zuständigen AG stellen (das ist das Gericht, welche den
PÜB genehmigt hat) und gleichzeitig Pfändungsschutz gem. § 850 k ZPO
beantragen.
uranus |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 3.Mai 2007 8:02 Titel: |
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hallo,
| Zitat: |
| Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist nicht mit der Bank abzustimmen sondern mit dem Gericht, welches den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss genehmigt hat |
Daß mit juristischen Mitteln gegen den PfüB vorgegangen werden soll habe ich zunächst einmal vorausgesetzt.
Aus diesem Grunde diese Anmerkung:
| Zitat: |
Unabhängig davon empfehle ich Ihnen eine juristische Beratung bezüglich dieses Themas.
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Trotzdem sollte diese Angelegenheit mit der betroffenen Bank abgestimmt werden.
1. Falls eine Bank über die Möglichkeit des Vorliegens vollstreckbarer Titel informiert ist, wird sie voraussichtlich keinen Grund haben, die Kontoverbindung zumindest aus diesem Grunde aufkündigen zu könnte.
2. Falls mehrere Gläubiger die Möglichkeit der Kontopfändung nutzen, muß bei jedem zuständigen AG gegen jeden PfüB gesondert vorgegangen werden. Deshalb sollte die Bank zumindest vorinformiert sein, sodaß mit möglicher Auskehrung eines Pfändungsguthabens bis Entscheidung abgewartet wird.
grüße
gundel |
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dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 578 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
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Verfasst am: 3.Mai 2007 9:33 Titel: |
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Atrox,
wenn ich ihre Beiträge richtig verstehe, scheint es, dass sie sich finanz. übernommen haben.
Nun versuchen sie um die Rückzahlung herumzukommen, da ist wohl eine Priv. ''Inso nicht unumgänglich oder sie erwarten in nächster Zukunft einen Lottogewinn
Mit legalen Mitteln werden sie es nicht schaffen, ihre Gläubiger zu bediehnen.
Wenn sie nun, egal wo eine neue Kontoeröffnung machen, müssen sie spätestens bei erneuter EV dieses angeben, sonst machen sie sich strafbar. _________________ Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei
freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24
www.dls-24.de -- dls-24@freenet.de
Ich helfe ihnen individuell – schnell – kompetent – und preiswert |
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Atrox Specialist
Anmeldungsdatum: 04.01.2006 Beiträge: 169 Wohnort: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 6.Mai 2007 13:48 Titel: |
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Danke für Ihre Antworten!
Ich werde jetzt ein Schweizer Konto eröffnen und mir Arbeit auf 800/900€ Basis suchen. Die eine Schuldungssumme Beträgt etwas mehr als 1100€, die zweite mit rund 500 und dann steh ich mit 283€ in der Schufa. Die 500 und 283€ könnte ich dann ja auf ein Schlag bezahlen, die 1100€ in zwei Raten. Die restlichen Rechnungen und Mahnungen könnte ich dann nebnbei Bezahlen, denn diese sind fast ausschlielich unter 100€. Wenn ich mal überleg für was fürn Mist ich mich in die Schuldenfalle gerissen hab...Bücher, DVD´s, Elektrogeräte, Handy, Klamotten...dafür könnte ich mich mittlerweile selbst Ohrfeigen!
Ja, ich habe mich finanziel übernommen! Es war auch eher ein psychisches Ding. Die Scheidung meiner Eltern, Hass auf die gesamte Menschheit und auf mich und mein Leben. Ich hab mir dann halt gedacht das ich mir selbst was gutes tu und mir irgendwelche Dinge kauf. Über die Zahlung habe ich mir da recht wenig Gedanken gemacht.
Übrigens hab ich Freutag Post von meiner Bank gekriegt mit der Nachricht das sie die bestehende Geschäftsbeziehung zum 31.05.2007 bis auf weiteres aufheben und eine Kontoeröffnung in deren Hause zukünftig nicht mehr möglich ist. |
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Goethe21 Specialist
Anmeldungsdatum: 01.03.2006 Beiträge: 77 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 6.Mai 2007 14:41 Titel: |
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Ich halte es fuer unwahrscheinlich, dass ein deutscher Arbeitgeber Lohn auf ein schweizer Konto ueberweisst.
MfG |
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Atrox Specialist
Anmeldungsdatum: 04.01.2006 Beiträge: 169 Wohnort: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 6.Mai 2007 14:52 Titel: |
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| Warum? |
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