GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



NEU! Altersvorsorge teilweise gesichert

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Insolvenz
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
uranus
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.04.2006
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 19.Dez 2006 9:09    Titel: NEU! Altersvorsorge teilweise gesichert Antworten mit Zitat

Auf der InfoSeite des BMJ fand ich folgende Pressemitteilung:


Zitat:

Bundestag beschließt Sicherung der Altersvorsorge Selbständiger
Berlin, 14. Dezember 2006

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge abschließend beraten. Künftig wird die Altersvorsorge Selbständiger in gleicher Weise vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger geschützt wie der Rentenanspruch abhängig Beschäftigter.

„Mit diesen Neuregelungen werden selbständige Unternehmer besser abgesichert. Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die heute einen großen Anteil an der Altersvorsorge bilden, wird damit deutlich verbessert“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

I. Ausgangslage
Einkünfte Selbständiger genießen bislang keinen Pfändungsschutz. Sie unterfallen unbeschränkt, also selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. In Einzelfällen kann dies dazu führen, dass Personen ihre gesamte Alterssicherung verlieren und im Alter dann auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Das Gesetz sichert damit nicht nur das Existenzminimum Selbständiger im Alter sondern entlastet auch den Staat von Sozialleistungen.
Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung sind diesem Risiko nicht ausgesetzt. Ihnen verbleiben die Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können. „Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt“, betonte Zypries. Durch den Pfändungsschutz sollen ferner bessere Rahmenbedingungen für Existenzgründungen geschaffen sowie die Kultur der Selbständigkeit gefördert werden.

II. Neuregelung
In einem ersten Schritt sollen insbesondere die am weitesten verbreiteten Formen der Alterssicherung Selbständiger, die Lebensversicherung und die private Rentenversicherung, gegen einen schrankenlosen Vollstreckungszugriff abgesichert werden. Das Gesetz ist aber offen genug formuliert, um auch andere Geldanlagen abzudecken, die der Altersvorsorge gewidmet sind.

a) Schutzumfang
Die Rentenzahlungen, die auf solche Versicherungen erbracht werden, sollen in gleicher Weise geschützt werden wie die aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies setzt einen zweifachen Pfändungsschutz voraus. Zum einen sind die nach Eintritt des Versicherungsfalles von dem Versicherungsgeber zu zahlenden Renten in gleicher Weise zu schützen wie Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung. Um den Menschen den Aufbau einer solchen Alterssicherung überhaupt erst zu ermöglichen, ist es zum anderen geboten, auch das anzusparende Vorsorgekapital einem Pfändungsschutz zu unterstellen.

b) Verhinderung von Missbrauch
Um zu verhindern, dass Vermögenswerte missbräuchlich dem Zugriff der Gläubiger entzogen werden, ist der Pfändungsschutz auf solches Vorsorgekapital beschränkt, das von dem Berechtigten unwiderruflich in seine Altersvorsorge eingezahlt wurde. Die Leistungen aus dem angesparten Kapital dürfen erst mit Eintritt des Rentenfalls oder im Fall der Berufsunfähigkeit ausschließlich als lebenslange Rente erbracht werden. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer unwiderruflich darauf zu verzichten, über seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen. Außer für den Todesfall darf kein Kapitalwahlrecht vereinbart sein. Nach einer im Gesetzgebungsverfahren vorgenommenen Ergänzung werden auch Hinterbliebene in den Schutzumfang einbezogen.

c) Progressive Ausgestaltung des Vorsorgekapitals
Die Höhe des pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals ist strikt limitiert und vom Lebensalter des Berechtigten abhängig. Geschützt wird nur ein Kapitalstock, aus dem im Fall einer regelmäßigen Beitragszahlung mit Vollendung des 65. Lebensjahrs eine Rente erwirtschaftet werden kann, die in etwa der Pfändungsfreigrenze entspricht. Die Staffelbeträge, die jährlich unpfändbar angelegt werden können, reichen von 2000 Euro bei einem 18jährigen bis zu 9000 Euro bei einem über 60jährigen. Grund für die Staffelung ist, dass lebensjüngeren Menschen mehr Zeit verbleibt, um ihre Altersvorsorge aufzubauen. In den Pfändungsschutz werden auch die Renten aus steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögen einbezogen.


In der Praxis nicht viel, aber immerhin etwas. Man sollte daher sein
Kapitalwahlrecht rechtzeitg ändern.



uranus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7225

BeitragVerfasst am: 27.Apr 2007 6:32    Titel: Antworten mit Zitat

Am 1. März 2007 ist das „Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz stellt Leistungen aus Verträgen zur Altersvorsorge unter Pfändungsschutz. Nach § 851c der Zivilprozessordnung ist ein Rentenversicherungsvertrag dann pfändungsgeschützt, wenn der Versicherte die Versicherung nicht vorzeitig kündigen darf und er auch kein Recht auf die Option einer Kapitalauszahlung statt Rente zu seinen Lebzeiten hat.

Der Pfändungsschutz tritt ein, wenn:
1) Leistungen in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt werden,
2) über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf,
3) die Bestimmung von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ausgeschlossen ist und
4) die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen Zahlung im Todesfall, nicht vereinbart wurde.

Ein Schuldner kann sich vor der Pfändung seiner Ansprüche aus einer Lebensversicherung oder Direktversicherung schützen, indem er sie in eine pfändungsgeschützte Rentenversicherung umwandeln lässt. Hierzu ist der Versicherer gem. § 173 Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet. Eine Auszahlungsmöglichkeit vor dem Rentenalter besteht dann nicht mehr.

Besonders für Selbständige mit erheblichem Unternehmerrisiko empfiehlt sich die Umwandlung einer bestehenden Lebens- oder Rentenversicherung, da so die angesparte Altersversorgung auch im Insolvenzfall geschützt und gesichert ist.

Auch Arbeitnehmer können von dieser Umwandlung profitieren, da neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine zusätzliche Altersversorgung bis zu 238.000,-- Euro angespart werden kann, die im Fall der Arbeitslosigkeit nicht verwertet werden muss, bevor Harz IV bezogen werden kann.
Quelle: verbrauchertipps
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Insolvenz Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Suche 80.000€, für 1 Jahr, Grundbuch ... Tantelisbet Privat: Kredite & Finanzierungen 2 28.Jul 2008 11:16 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Private Altersvorsorge von Selbständi... GM&P Info Urteile & Recht 10 16.Mai 2008 7:44 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitge... Verbraucheranwalt Urteile & Recht 6 3.Dez 2007 20:08 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Altersvorsorge - Atypisch stille Bete... GM&P Info Urteile & Recht 0 14.Nov 2007 9:11 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Altersvorsorge - zwei Blickwinkel darauf Moderator GM&P Kommentare & Meinungen 0 28.Apr 2007 9:39 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Altersvorsorge – staatlich - betriebl... Moderator GM&P Versicherungen, Aktien, Fonds 1 6.Apr 2007 6:23 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Altersvorsorge / Rente buchhaendler Kapitalanlage 0 26.Jan 2007 11:21 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Statt Altersvorsorge Ruin bis ans Leb... binoxio Wer kennt, was meint Ihr dazu? 0 8.Dez 2006 19:26 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Altersvorsorge - Wichtig ist ein gute... Moderator GM&P Versicherungen, Aktien, Fonds 0 26.Nov 2006 11:12 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Leseraktion: Fragen und Antworten zur... b-fina Versicherungen, Aktien, Fonds 6 12.Nov 2006 11:18 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge LG Düsseldorf: Verschärfte Beraterhaf... Verbraucheranwalt Urteile & Recht 16 12.Apr 2006 13:24 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Investor gesucht: 120.000.- gesichert... rabege Kapital & Kreditangebote 0 2.März 2006 14:06 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Grundschuld teilweise abtreten? achneee Kapitalbeschaffung 2 6.Feb 2006 11:53 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Immobilie als Altersvorsorge - jährli... dallmeyer Immobilie - Deutschland 8 19.Jan 2006 7:34 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Finanzprodukte - 500 Euro monatlich f... A. Henneberg Versicherungen, Aktien, Fonds 12 21.Aug 2005 10:27 Letzten Beitrag anzeigen


 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen