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Nach 183 Tagen plus 12 Monate koennen Sie schuldenfrei sein.

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Lloyd Business Solution
Newbie


Anmeldungsdatum: 31.07.2007
Beiträge: 36
Wohnort: Paphos, Cyprus

BeitragVerfasst am: 10.Aug 2007 12:14    Titel: Nach 183 Tagen plus 12 Monate koennen Sie schuldenfrei sein. Antworten mit Zitat

Sehr geehrte GoMoPa User,

wenn Sie in Deutschland verschuldet sind und dort eine Insolvenz beantragen haben Sie letzendlich eine lange Wartezeit bis zur Restschuldbefreiung.

Auch ist es sehr unangenehm wenn z.b. Ihr Glaeubiger die Insolvenz fuer Sie beantragt denn dann ist bereits alles zu spaet und Sie koennen die Insolvenz in England nicht mehr machen - allerdings gibt es auch hier einen Trick den wir mit Ihnen gerne in einem Gespraech erleutern wuerden.

Nach dem englischem Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spaetestens nach 12 Monaten!

Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00.

***

Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:

Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00

***

Wir begleiten und helfen Ihnen bei den Fromalitaeten damit Sie in das UK System kommen. (National Insurane Number, Steuernummer, Bankkonto, Wohnung/Zimmer, NHS, etc.)

Unser(e) Mitarbeiter in England haben die Lizenz zur Schuldnerberatung und duerfen Sie durch Ihre Insolvenz begleiten und beraten.

Im Gegensatzt zu unseren Mitbewerbern verlangen wir keine horenden Honorare.

Sollten Sie nun Fragen zur Insolvenz in England haben so rufen Sie uns an unter +44 8703831810.

Gerne besprechen wir auch Ihren Fall am Telefon welche Schritte Sie gehen muessen.
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 10.Aug 2007 18:06    Titel: Re: Nach 183 Tagen plus 12 Monate koennen Sie schuldenfrei s Antworten mit Zitat

Lloyd Business Solution hat folgendes geschrieben::
Nach 183 Tagen plus 12 Monate koennen Sie schuldenfrei sein.


das ist faktisch falsch!

und sie, als selbsternannter profi, sollten dieses wissen und nicht diesen absoluten unsinn hier veröffentlichen (dürfen)!!!

mfg, willywichtig
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vdvwkih
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 10.Aug 2007 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

@ WillyWichtig

.... klaer mich mal bitte auf. Mich interessiert jetzt mal wie es denn nach Deiner Ansicht richtig ist.

vdvwkih
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Lloyd Business Solution
Newbie


Anmeldungsdatum: 31.07.2007
Beiträge: 36
Wohnort: Paphos, Cyprus

BeitragVerfasst am: 10.Aug 2007 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

@ WilliWichtig

...wie Sie meinen, bitte klaeren Sie uns mal bitte auf. Bitte bedenken Sie an die 183 Tage Regel (Residence), nehmen die AO hinzu sowie das Urteil vom BGH.

... und viel spass jezt.

Wir warten auf Ihre "Fachmaennische" Erklaerung
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vdvwkih
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 10.Aug 2007 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

@Lloyd....


tja, da haben Sie wohl recht.


vdvwkih
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 13.Aug 2007 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

liebe zweifler:

lesen sie einfach form 6-27...

Zitat:
...I have for the greater part of six months
immediately preceding the presentation of this
petition (f) [resided at] [carried on business at]



muss dass noch für jemanden übersetzt werden?
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vdvwkih
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 15.Aug 2007 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

@WillyWichtig

... tja und jetzt haben Sie sich selbst bei Bein gestellt. Lesen Sie es durch und Sie sehen das @Lloyds.... recht hat

und einen schoenen Tag noch,

vdvwkih
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 16.Aug 2007 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

rufen sie einfach beim highcourt an und man wird ihnen bestätigen, das sie nicht recht haben.

der grösste teil der letzten 6 monate sind ca. 93 tage aka 3 monate plus 1 tag!
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ly3
Specialist


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 104
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 16.Aug 2007 11:32    Titel: Und Sie hat doch recht!!! Antworten mit Zitat

WillyWichtig hat folgendes geschrieben::

der grösste teil der letzten 6 monate sind ca. 93 tage aka 3 monate plus 1 tag!


... Recht hat Sie. Wer schon einmal eine "Debtor's Bankruptcy Petition" (Pkt. 2.) "I have for the greater part of six months ..." ausgefüllt hat, der weiß das auch! "greater part" ist dehnbar aber darf oder sollte nicht unter 93 Tage sein"!!!

Grüße LY3
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vdvwkih
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 16.Aug 2007 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

@All

... Ihr muesst ja alle sehr laut "hier" gerufen haben als Gott die Klugheit verteilt habt!

Schaut Euch mal lieber die AO an sowie die 183 Tage Regel (Deutschland) wann jemand wo seinen Wohnsitz hat. Leute, Ihr wollt eine Insolvenz in UK machen die dann auch in Deutschland anerkennt werden soll - dann muesst Ihr Euch auch mal das DEUTSCHE Recht (und auch Rechtsprechungen) mal durchlesen und da sagt das BGH ganz klar. Und auch wann ein Wohnsitz "eingenommen' ist - ist ganz klar in der AO geklaert.

vdvwkih
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 17.Aug 2007 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

vdvwkih hat folgendes geschrieben::
@All

... Ihr muesst ja alle sehr laut "hier" gerufen haben als Gott die Klugheit verteilt habt!

vdvwkih


uns sie haben sich, wie immer, ganz schnell versteckt, nicht wahr?
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vdvwkih
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 17.Aug 2007 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

@WillyWichtig

wie ich sehe gehen Ihnen die Argumente aus,

und nun viel spass noch,

vdvwkih
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 18.Aug 2007 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

@vdvwkih

es tut mir wirklich leid für sie, auch wenn mir bei ihren bewusst bösartigen unterstellungen wirklich die argumente fehlen.

ich verlasse mich lieber auf die fachliche auskunft des highcourts, welcher meine interpretation ( 93 tage plus 1 tag...), vielleicht erinnern sie sich?, bestätigt haben.

leider muss ich vermuten, das sie die englische sprache nicht beherrschen. ansonsten könnten sie selbst beim high court anrufen und anschliessend ihre falschmeldungen korrigieren. aber das wollen sie bestimmt nicht, nicht war?!

mfg, willywichtig
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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5910

BeitragVerfasst am: 18.Aug 2007 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

@ WillyWichtig,

Sie haben meine Nachricht an Sie gelesen und nicht reagiert. Deshalb
auf diesem Wege:

Eine zustellfähige Mailadresse ist Voraussetzung für eine aktive Forenteilnahme. Sie werden gesperrt.

Mod.
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vdvwkih
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2007 7:18    Titel: Antworten mit Zitat

WillyWichtig hat folgendes geschrieben::
@vdvwkih



ich verlasse mich lieber auf die fachliche auskunft des highcourts, welcher meine interpretation ( 93 tage plus 1 tag...), vielleicht erinnern sie sich?, bestätigt haben.



... und wieder hat er meinen letzte Nachricht nicht gelesen - wie immer. Nehmen Sie sich das BGH Urteil zur Hand und lesen Sie es sich durch. Dort steht drin das Sie den LMP verlegen muessen und nach dem Deutschen Gesetz ist das nach ........ Tagen ?! 93 plus 1 oder 183 - suchen Sie sich was aus wenn Sie es bis heute noch nicht verstanden haben. Sie muessen hier 2 Gesetze beachten nicht nur das von UK sondern auch die Deutschen Rechtsprechung und die sagt aus nach 183 Tagen.

Also wenn Sie moechten das die Insolvenz in Deutschland anerkannt wird sollten Sie 183 Tage erst mal im Ausland leben.

Ich hoffe das Sie es nun verstanden haben lieber WillyWichtig.
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1st Central Consulting
Werbevertrag gekündigt! NICHT SERIÖS!!!


Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 7
Wohnort: Birmingham / London / UK

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2007 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

vdvwkih hat folgendes geschrieben::

...
Dort steht drin das Sie den LMP verlegen muessen und nach dem Deutschen Gesetz ist das nach ........ Sie muessen hier 2 Gesetze beachten nicht nur das von UK sondern auch die Deutschen Rechtsprechung und die sagt aus nach 183 Tagen.

Also wenn Sie moechten das die Insolvenz in Deutschland anerkannt wird sollten Sie 183 Tage erst mal im Ausland leben.



100% korrekt.

Beim High Court kann man selbstverstaendlich anrufen, nur werden die dort eben nur auf die Erfordernisse in UK aufklaeren und eben nicht ueber Bestimmungen informieren, welche zusaetzlich erfuellt werden muessen, um die RSB auch in Deutschland "anerkennungsfaehig" zu machen.
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