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Pfändung aufheben lassen?!

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Nurikus
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 5
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 7.Dez 2005 11:37    Titel: Pfändung aufheben lassen?! Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ist es möglich eine Pfändung aufheben zu lassen
wenn man Hartz 4 Empfänger ist?

Habe eine Pfändung auf meinem Konto die nur ruht, (Erstpfändung)
habe mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung
ausgehandelt und war bisher immer Zahlungswillig trotz
Hartz4, nun hatte ich eine weitere Pfändung durchs Finanzamt
bekommen und die ruhende Pfändung wurde wieder aktiv.

die Finanzamtpfändung wurde wieder zurückgezogen, nach
einigen telefonaten, die Erstpfändung wurde auch wieder
zurückgezogen. Der Anwalt dieser Erstpfändung sagt mir trotz
regelmässiger Zahlungen dass er die Pfändung nicht zurückzieht,
also weiter ruhen lässt.

Habe nun wieder eine Pfändung hereinbekommen und wieder
das gleiche Spiel von vorne.....

wenns so weiter geht hab ich wohl kein Hartz4 Geld mehr, da alles drauf geht für zusatzkosten, Überweisungen vom eigenen Konto kosten ja keine 8€, bei 3-4 Überweisungen monatlich ist das ja auch schon ein satter Betrag.

bin dankbar für ein paar gute Tips.

Greets Nurikus
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Nurikus
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 5
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 8.Dez 2005 7:09    Titel: Pfändung aufheben lassen?! Antworten mit Zitat

Falls die frage schon mal gestellt wurde und schon irgendwo
lesbar ist bitte ich um den Link, kann hierzu aber leider nichts finden...

Greets Nurikus
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 9.Dez 2005 7:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein guter Tipp wäre, dass Sie anfangen die Situation zu bereinigen. Entweder per außergerichtlichen Vergleich oder aber über die Insolvenz.

Ansonsten bleibt Ihnen nicht anders übrig als jeden Monat Ihr Geld innerhalb der 7-Tagesfrist abzuheben.

Es ist durchaus möglich eine Pfändung aufheben zu lassen, wenn der Schulder lediglich Hartz 4 bezieht, aber Sie erhalten ja offensichtlich immer wieder neue Pfändungen.

MfG

ThoFa
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Nurikus
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 5
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.Dez 2005 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

hier handelte es sich um 3 Pfändungen, die Erstpfändung war lediglich
auf Ruhen, es handelt sich um einen insgesamtbetrag bei allen
3 Pfändungen von ca. 800,-€, für die Erstpfändung habe ich eine
Ratenzahlungsvereinbarung die auch jeden Monat bezahlt wird.
Ich denke mal ich sollte für so einen Betrag keine Insolvenz einreichen...
mir gehts eigentlich nur darum die Erstpfändung loszuwerden da ich ja
regelmässig bezahle, wobei ich das nicht mal müsste. im übrigen sind nun
alle Pfändungen aufgehoben bis auf die Erstpfändung. Dadurch sind nun
weiter Kosten entstanden die es mir nicht leicht machen.

Danke für die kompetente Hilfe....

mfg Nurikus
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 12.Dez 2005 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ne für 800,00 € sollten Sie tatsächlich keine Insolveanz machen.

Aber jetzt dürfte doch Ruhe im Schacht sein ? Sie haben alle drei Gläubiger zu Ratenzahlung bekommen, also kann doch auch der erstrangige wieder seine Pfändung ruhen lassen und gut ist ?!?

MfG

ThoFa
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Nurikus
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 5
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.Dez 2005 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

nur die Erstpfändung ist mit Ratenzahlung gesättigt, die anderen
beiden sind auf Wartestatus bis sich bei mir etwas im Arbeitssektor tut.
Leider ist die Erstpfändung immer noch Aktiv trotz regelmässiger
Zahlungen, der Anwalt ist in der hinsicht wohl nicht sehr Aufnahmebereit
er sagte ich soll mit seinem Mandanten also meinem Gläubiger Kontakt
aufnehmen, da er nicht bestimmen kann die Pfändung aufheben zu lassen.

Deswegen möchte ich eigentlich immer noch die Sache bereinigen
indem ich die Pfändung vom Gericht aufheben lasse ohne dabei die
Ratenzahlung zu unterbrechen. Meine Frage hierzu, ist denn dann mein
Konto erst mal sicher vor weiteren Pfändungen vom selben Anwalt? Also
der selben Sache?

mfg Nurikus
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2005 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Sie bekommen die Pfändung nicht aufgehoben, da andere hinterher kommen. Macht also auch keinen Sinn.
Eine Kontopfändung aufheben zu lassen, weil lediglich Sozialhilfe rein kommt, ist nicht ganz so einfach. Es gibt dafür diverse verschiedene Urteile und es ist sehr vom Amtsgericht abhängig. Suchen Sie doch mal das Gespräch mit dem Gläubiger, vielleicht ist dieser gesprächsbereit.

MfG

ThoFa
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Nurikus
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 5
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.Dez 2005 0:09    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke ich lasse es so wie es ist und tilge langsam die Schulden.
Versuche nun einfach über die Runden zu kommen bis ich wieder
Arbeit habe, und mehr tilgen kann...

Vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe

mfg Nurikus
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hadimarosa
Specialist


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 211
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 21.Dez 2005 18:01    Titel: Pfändung aufheben lassen?! Antworten mit Zitat

meines Wissens nach, gibt es einen gesetzlichen Freibertrag, der Ihnen nicht gefändet werden darf.

http://berlin.srv-deutschland.de/LPFT01072005.pdf

und hier dürfen Sie richtig viel verdienen, bevor Ihnen der Rest gepfändet wird.

Auch glaube ich gehört zu haben, dass Sozialhilfe nicht gepfändet werden darf.

Am besten bei der nächsten Schuldnerberatung anfragen, oder im Netz belesen.
So dass ich nicht glaube, dass die Kontopfändung hierbei rechstmäßig in Ordnung ist,
d.H. Sie könnten sich gegen eine ungesetzliche Pfändung aussprechen, ( schriftlich beim Gericht) das Konto währe zwar für ein paar Tage dicht, müßte aber dann wider freigegeben werden.

Am besten beim Steuerberater nachfragen, der könnte dies auch noch Wissen,
oder einer der Moderatoren / anderes Mitglied gibt hier seine Infos

oder wirklich die EV abgeben, dann darf keiner ohne weiteres an Ihr Einkommen ran.
Hier reicht ein einfacher Brief ans Gericht für die Anmeldung, diese schreiben und senden Ihnen dann entsprechende Unterlagen zu.
grüße
O.B.
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stefan1973
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.12.2005
Beiträge: 11
Wohnort: bedburg

BeitragVerfasst am: 26.Dez 2005 9:15    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
die pfändung wird der gläubiger nicht auf heben, da es für ihn eine sicherheit ist, er wird sie also nur ruhen lassen.
du kannst mich gerne per mail anschreiben, kann dir dann ein paar tips geben, da es ganz neutrale wege gibt an einer kontopfändung vorbei zu kommen.

gruß stefan
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