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pinneb Newbie
Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 5.Sep 2005 17:16 Titel: Pfändung von Abfindung |
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Hallo zusammen ich bin der Neue,
und hätte da gleich mal n' paar Fragen?
Erstmal Situation: Vor 15 Jahren Selbständig gewesen, ging den Bach runter. Seit dem schleppe ich Schulden mit mir rum von den andere sich ein schönes Haus mit swimmingpool gebaut hätten.
Bis jetzt als Angestellter mit Lohnpfändung gearbeitet.
Verheiratet und 2 Schulpflichtige Kinder.
Nun möchte ich wieder in die Selbständigkeit zurück und komme zu den Fragen.
1. Ich war bis Feb. Angestellt und bin seitdem mit meinem Arbeitgeber im Rechtsstreit. Im Herbst ist die nächste Verhandlung.
Bis Feb. wurde mein Gehalt vom Finanzamt gepfändet, seitdem bekomme ich ALG. Bei der Verhandlung könnte eine gute Abfindung herraus kommen mit der ich beruflich wieder durchstarten kann, aber leider steht das Finanzamt mit seiner Forderung da.
Gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen?
2. Ich habe von dem Insolvenzverfahren in England gehört (12Mon.)
Wer hat Erfahrungen und Kontakte?
3. Ich möchte eine Ltd. Gründen.
Wer weis gute seriöse günstige Anlaufstellen?
Am idealsten währe eine Kombination aller Komponenten, ich könnte meine Wohnsitz nach England verlegen, aber wie ist das dann mit dem rest meiner Familie?
Für Konstruktive Antworten währe ich sehr dankbar. mfg |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 9.Sep 2005 16:05 Titel: |
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hallo pinneb,
hätte da zunächst ein paar Gegenfragen:
1. Beinhaltet die ehemalige Lohnpfändung die Formulierung: "alle gegenwärtige und zukünftige Ansprüche" ? Wenn ja, sieht das nicht so gut aus. Mögliche "taktische" Maßnahmen können an eine Straftat grenzen, also Vorsicht!
2. Pfändet das Finanzamt auch Teile des ALG?
3. Ist die Forderung des Finanzamtes noch erheblich?
4. wurde schon einmal über eine freiwillige Ratenzahlung gegen Rücknahme oder Aussetzung der Pfändung mit dem Finanzamt verhandelt? (könnte evtl. erfolgreich sein)
5. Wurde ein Gewerbeverbot ausgesprochen?
6. Warum ltd.?????? muß ja einen Grund haben.....
7. warum Wohnsitz nach England?
8. Warum Insolvenz in England? Man sollte sich erst mal mit den Möglichkeiten in Deutschland vertraut machen bevor man Experimente macht (ja, ja ich weiß, jetzt brüllen alle selbsternannten Wunderheiler wieder entrüstet auf und bieten ihre ach so professionelle Hilfe an, ha ha)
9. Soll das geplante Geschäft in Deutschland oder international laufen?
Grundsätzlich sollten Sie sich bei der Wahl Ihrer Gesellschaftsform nicht durch Aussagen blenden lassen wie: "die ltd. ist viel billiger" , "die Haftungsfreistellung ist unproblematisch", "die ltd. wird genauso behandelt wie eine GmbH", "ein ausländisches Insolvenzverfahren ist schneller, einfacher und billiger" und, und, und.....
gruß
gundel |
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pinneb Newbie
Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 9.Sep 2005 18:31 Titel: |
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Hallo Gundel,
zu 1. Kann ich momentan nicht beantworten, habe keine Abschrift in meinen Unterlagen, müsste ich nächste Woche erst beim ehemaligen Arbeitgeber anfragen.
zu 2. Nein
zu 3. ca. 30.000,- € ink. Säum. Z
zu 4. Nein
zu 5. Nein
zu 6. Steuerersparniss, Schutz v. Gläubigern, "Günstige" Gründung
zu 7. Hat sich erledigt
zu 8. Siehe 7.
zu 9. Sowohl als auch
gruss
pinneb |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 13.Sep 2005 8:33 Titel: |
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Hallo,
Sollte die Pfändung alle zukünftigen Forderungen beinhalten, sieht es nicht so gut aus.
Ich würde in diesem Fall mal vorsichtig mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen und eine freiwillige Zahlungsvereinbarung, gegen Einstellung der Lohnpfändung anbieten (wurde eh gekündigt). Dies verbunden mit einem freiwilligen Vermögensverzeichnis (vom Umfang etwa ähnlich der eidesstattlichen Versicherung, nur ohne "eidesstattliche Versicherung".
Klar ist, daß man auch dort die "Wahrheit" angeben sollte. Aber, wenn zur Zeit noch kein Anspruch auf Abfindung besteht, besteht er eben noch nicht....... (hypothetische Ansprüche braucht man nicht angeben) Vielleicht läßt sich das Finanzamt auf eine solche Vereinbarung ein, evtl. besteht auch die Möglichkeit eines "Summenvergleichs" bezüglich der Säumniszuschläge (die oft sehr sehr hoch sind). Auf einen Vergleich der Hauptforderung werden die sich nicht einlassen, schließlich ist man dem braven Steuerzahler verpflichtet und und und......
Was die Selbständigkeit betrifft würde ich erst mal überlegen, welche Gesellschaftsform für meine Unternehmung geeignet wäre. Hier spielen Punkte wie Haftung, Stamm- oder Haftungseinlagen etc... eine entscheidende Rolle.
Wichtig ist auch das Auftreten in der Öffentlichkeit. Und die Meinungen bezüglich einer ltd. als Geschäftspartner sind im Geschäftsleben besonders bei Lieferanten u.U. sehr gespalten. Zwar sind Kontoeröffnungen in Deutschland mittlerweile nicht mehr das große Problem, aber nicht vergessen, je nach Tätigkeit ist die Anmeldung zum Handelsregister erforderlich - und damit auch wieder die Steuerpflicht latent. Und sooooo günstig sind die ltd. auch nicht, vor allem immer den Aufwand und die laufenden Kosten im Auge behalten. Außerdem ist dringend zu empfehlen, sich über die Haftungsproblematik in England genau zu informieren und ein Auge drauf zu werfen (s. aktuelle Rechtsprechung)
Interessanter Vorschlag wäre eine ganz poplige deutsche GmbH, bei der die Geschäftsanteile treuhänderisch gehalten werden und Sie Geschäftsführer werden (Sie haben ja kein Gewerbeverbot). Die Stammeinlagenproblematik läßt sich mit einem flexiblen und seriösen Berater auch lösen !?! Und über mögliche strategische Steuerersparnisspielchen würde ich mir erst dann Gedanken machen, wenn ich denn mal Steuern bezahle, und das kann manchmal dauern.... denn: schlechte Erfahrungen mit dem Finanzamt haben Sie ja scheinbar genug gemacht....
Tipp: Mit dem Steuerberater über die Verhandlungen mit dem Finanzamt reden oder selber machen, und mit einem "guten" Unternehmensberater über die Existenzgründung und die Gesellschaftsform reden. Nicht auf dümmliche Angebote reinfallen!!!! |
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