GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Pfändungsfreibetrag / Geldwertvorteil

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Insolvenz
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
Piercy
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 26.Mai 2006 10:21    Titel: Pfändungsfreibetrag / Geldwertvorteil Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

wie, oder wird überhaupt ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Auto, das mit der 1 % Regelung von mir versteuert wird, bei den Pfändungsfreibetrag berücksichtigt?

Weiterhin würde ich interessieren, wie sich unterhaltspfliche Personen im nachfolgenden Fall definieren.

Ehefrau berufstätig, LS III/1, bekommt das Kindergeld
Ehemann (Schuldner) berufstätig, LS I/0
eine im gemeinsammen Haushaltlebendes gemeinsames Kind 16j.

Ist die Einkommenshöhe der Ehefrau entscheidend für den Pfändungsfreibetrag?

Vorab Danke

Bernd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
uranus
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.04.2006
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 26.Mai 2006 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist die Einkommenshöhe der Ehefrau entscheidend für den Pfändungsfreibetrag?



Genau so ist es!!

Erst einmal bist du für deine Tochter unterhatspflichtig.

Dann ist entscheidend, ob das Einkommen deiner Frau innerhalb der
Pfändungsfreigrenzen für eine Person liegt. Also sie muss mehr als 980 €
mtl. verdienen, damit du nicht mehr unterhaltspflichtig bist. Verdienst sie
weniger, so bist du für 2 Personen pflichtig!


uranus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Piercy
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 26.Mai 2006 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

uranus hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Ist die Einkommenshöhe der Ehefrau entscheidend für den Pfändungsfreibetrag?



Genau so ist es!!

Erst einmal bist du für deine Tochter unterhatspflichtig.

Dann ist entscheidend, ob das Einkommen deiner Frau innerhalb der
Pfändungsfreigrenzen für eine Person liegt. Also sie muss mehr als 980 €
mtl. verdienen, damit du nicht mehr unterhaltspflichtig bist. Verdienst sie
weniger, so bist du für 2 Personen pflichtig!


uranus


Ihr Einkommen beträgt ca. 2.500 netto
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Insolvenz Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Pfändungsfreibetrag und Rechte des In... teamlead Insolvenz 0 10.Feb 2006 11:53 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Pfändungsfreibetrag- Was gehört alles... future-trend Insolvenz 6 14.Apr 2005 15:13 Letzten Beitrag anzeigen


 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen