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Piercy Newbie
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 26.Mai 2006 10:21 Titel: Pfändungsfreibetrag / Geldwertvorteil |
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Hallo Forum,
wie, oder wird überhaupt ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Auto, das mit der 1 % Regelung von mir versteuert wird, bei den Pfändungsfreibetrag berücksichtigt?
Weiterhin würde ich interessieren, wie sich unterhaltspfliche Personen im nachfolgenden Fall definieren.
Ehefrau berufstätig, LS III/1, bekommt das Kindergeld
Ehemann (Schuldner) berufstätig, LS I/0
eine im gemeinsammen Haushaltlebendes gemeinsames Kind 16j.
Ist die Einkommenshöhe der Ehefrau entscheidend für den Pfändungsfreibetrag?
Vorab Danke
Bernd |
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uranus Specialist
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 118
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Verfasst am: 26.Mai 2006 10:57 Titel: |
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| Zitat: |
| Ist die Einkommenshöhe der Ehefrau entscheidend für den Pfändungsfreibetrag? |
Genau so ist es!!
Erst einmal bist du für deine Tochter unterhatspflichtig.
Dann ist entscheidend, ob das Einkommen deiner Frau innerhalb der
Pfändungsfreigrenzen für eine Person liegt. Also sie muss mehr als 980 €
mtl. verdienen, damit du nicht mehr unterhaltspflichtig bist. Verdienst sie
weniger, so bist du für 2 Personen pflichtig!
uranus |
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Piercy Newbie
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 26.Mai 2006 11:03 Titel: |
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| uranus hat folgendes geschrieben:: |
| Zitat: |
| Ist die Einkommenshöhe der Ehefrau entscheidend für den Pfändungsfreibetrag? |
Genau so ist es!!
Erst einmal bist du für deine Tochter unterhatspflichtig.
Dann ist entscheidend, ob das Einkommen deiner Frau innerhalb der
Pfändungsfreigrenzen für eine Person liegt. Also sie muss mehr als 980 €
mtl. verdienen, damit du nicht mehr unterhaltspflichtig bist. Verdienst sie
weniger, so bist du für 2 Personen pflichtig!
uranus |
Ihr Einkommen beträgt ca. 2.500 netto |
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