| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
teamlead Newbie
Anmeldungsdatum: 10.02.2006 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 10.Feb 2006 11:53 Titel: Pfändungsfreibetrag und Rechte des Insolvenzverwalters |
|
|
Hallo,
nachdem der erste Beitrag nicht erscheint noch mal ein Versuch.
Ich habe demnächst meine Gläubigerversammlung. Ich beabsichtige zukünftig mein Lebensunterhalt auf freiberuflicher Basis zu erarbeiten. Ich werde wohl 3000€ zzgl. Mwst im Monat erzielen. Davon gehen ca. 400 € PKV ab und 350€ für ein fahrzeug, das mir von meinem Hauptauftraggeber zur Verfügung gestellt wird. Ich bin verheiratet (2 Kinder) , lebe aber zur Zeit getrennt. Meine Frau ist berufstätig ca. 2000€ netto. So wie es aussieht, werden wir aber wieder zusammenkommen. Wie stellt sich unter diesen Details meine finanzielle Situation da? Was werde ich voraussichtlich übrig behalten wenn wir getrennt leben bzw. wenn wir wieder zusammen leben werden? Wie fließt meine zurzeit nicht wirklich vorhandene Altersvorsorge da rein? Geht das von den 3.000€ runter und wenn ja wieviel? Was ist, wenn ich mir Werkzeug oder einen PC kaufen muss oder sonstige Kosten (Steuerberater etc.) zahlen muss? Der IV meinte in einem ersten Gespräch sinngemäß, daß das mein Problem ist. Nach meinem Protest wurde er etwas zugänglicher. Allerdings fehlt mir da so die "Beratung". Stellte ich die richtigen Fragen, bekam ich auch Antworten. Gibt es da etwas schrifltiches mit dem ich mich vorbereiten kann?
Zweitens hat sich der IV mit dem Vermieter meines Appartements kurzgeschlossen. Das Ergebnis war dann auch prima. Der hat mir sofort die Kündigung angeboten. Wir verrechnen die Kaution mit den Rechtsneratungskosten und den nächsten zwei Mieten und das war es dann. Mieten bin ich keine schuldig, aber das ganze wäre dann zur "Vermeidung von eventuellen Mietausfällen. Ich würde das Appartement eh noch nicht bewohnen." Klar,ich wohne zurzeit nochbei einem Freund, bis ich das Geld für mein Bett usw. zusammen habe. So gerne schlafe ich nicht auf dem Boden. Kann der IV so einfach jeden ohne Rücksprache angehen? Bei den Gläubigern auf meiner Liste ist das ja ok, aber wenn er so jeden anspricht dessen Namen er erfährt ohne mich vorher zu fragen, ruiniert mich das endgültig.
Für jeden Rat und Tipp bin ich dankbar.
Teamlead |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |