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katzile83 Newbie
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 13.Apr 2006 10:55 Titel: Priv Insolvenz & finanziertes Auto |
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Hallo. Ich hoffe sehr, daß ich auf diesem Wege Rat finde.
Person A strebt die private Insolvenz an, da dies die einzigste Möglichkeit (leider) ist, für ihn überhaupt jemals wieder auf die Beine zu kommen.
Nun folgende Situation:
Vor 2 Jahren haben Person A und Person B (Lebensgefährten) ein Auto über eine finanzierung gekauft. (Ford KA... momentan stehen noch ca. 2700 Euro aus)
Erstkreditnehmer ist Person A, Zweitkreditnehmer ist Person B. Nun ist mir klar, daß Person A den Kredit nicht weiter abzahlen darf.
Doch wie sieht es mit Person B aus? Person B alleine kann den Kreditvertrag leider nicht übernehmen, da sein "Einkommen" nur aus Kindergeld und Erziehungsgeld besteht. Aber kann Person B das Auto auf sich anmelden und die Raten weiter begleichen? Ohne daß eine Änderung des Kreditvertrages nötig ist?
Oder wäre das auch ein so genannter "Gläubigervorteil"? |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 14.Apr 2006 10:07 Titel: |
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Hallo,
A muss die Bank als Gläubiger angeben. I.d.R. kündigen die Banken daraufhin den Kreditvertrag. Grundsätzlich würde ich mich aber als Mitkreditnehmer gegen eine Kündigung wehren, dies mache ich am besten damit, dass ich die Raten zunächst einfach weiter zahle.
Problematisch wird die ganze Sache aber dann, wenn der Kredit abbezahlt ist und das Auto dann zumindest zur Hälfte in die Insolvenzmasse des A fließt, dann wird der IV eine Zahlung für diese Hälfte verlangen.
Elegant wäre es tatsächlich, wenn B den KV komplett (nach Insolvenzantrag!) übernimmt. Wie hoch ist denn der Wert des Wagens ?
MfG
ThoFa |
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