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Privatdarlehenproblem, Insolvenz trotz funktionierender Fa ?

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shithappens
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.März 2006 21:47    Titel: Privatdarlehenproblem, Insolvenz trotz funktionierender Fa ? Antworten mit Zitat

Hallo an alle Spezialisten oder leidensgenossen.
Ich habe vor ein paar jahren eine Firma über.nommen und diese mit einem Privat.darlehen durch den Firmen.verkäufer finanziert.
Der Fa-Wert war total überhöht wie sich danach rausstellte und durch
die hohe Verbind.lichkeit bin ich vor der Bank total überschuldet.
Die Kauf Summe war auch absolut überzogen und die Ver.zinsung tat natürlich durch die Til.gungsaussetzer Ihr übriges.
Bin momentan in der V.gleichsphase vor Gericht und versuchen nun auf diesem Weg diese Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.
Mein Problem ist nun:
Zwischenzeitlich habe ich durch eine andere Geschäftstätigkeit ein
lukratives einkommen gesichert was bedeutet, das meine Fa eigentlich in der Art funktioniert das ich gut davon leben könnte jedoch nicht in der Lage bin diese astronomischen Tilgungen dieses Altdarlehens zu befriedigen. Könnte ich in die Insolvenz gehen ( Ich habe nur 2 Gläubiger und bin ein Einzelunternehmer) und trotzdem mein Geschäft weiterführen ??
Dieses neue Geschäft wird in einem eher Luxeri.ösen Haus betrieben in dem ich auch mit meiner Familie Wohne. könnte das zu einem Problem vor dem Inso Verwalter werden oder spielt das keine rolle weil ich ja damit meinen Lebensunterhalt bestreite ?(Beherbergungsbetrieb).
Die K.Summe der Fa. damals**dreihunderfünfzigtausend** euro!!! , die krieg ich nie mehr getilgt, da ging ich unter Umständen lieber pleite.
Verzinst mit 7,9.% noch dazu. Was kann ich tun? ich darf dieses Unternehmen nicht verlieren. Bitte um Hilfe.
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Planer
.


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 220
Wohnort: 86899 Landsberg

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich glaube nicht, daß eine Insolvenz hier Ihre Probleme adäquat lösen kann. Der Lösungsweg sieht anders aus, allerdings brauche ich hierzu noch ein paar mehr Informationen.

Sollte Sie an einem Gedankenaustausch interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte.

Grüßa aus Bayern
_________________
Thomas Planer // Planer und Kollegen GmbH
86899 Landsberg/Lech
Tel 08191/3201100
Fax 08191/2007
www.planerundkollegen.de
t.planer@planerundkollegen.de
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sanderyann
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.04.2004
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.März 2006 0:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
deine Infos sind ein bisschen dürftig.
Hast du die Immobilie mit dem Darlehen erworben?
Wie ist das Dahrlehen gesichert?
Eine Inso ist immer das letzte Mittel um sich zu retten.
Meist gibt es noch den einen oder anderen eleganteren Weg sich aus einer verzwickten Situation zu befreien. Brauche aber mehr Hintergrundinfos.

Bis dann
Ralph
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shithappens
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24.März 2006 9:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, danke für euer interesse.
Das Geb. ist nur gemietet und hat mit dem damaligen Firmen Kauf nichts
zu tun.
Das Privat.darlehen ist abgesichert durch eine Risiko LV die an
den Gläubiger 100% unwiederbringlich abgetreten ist. Per auserger. Vergleich werde ich Ihm 50% anbieten, die ich wohl gerade so tilgen kann. Ansonsten werde ich wohl in die Inso gehen.
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sanderyann
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.04.2004
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 24.März 2006 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Warum willst Du gleich mit 50% an die Sache ran gehen?
Biete doch erst einmal 30% an, kannst ja dann immer noch bis auf 50% gehen.
Er weiss ja sowieso, das du mit dem Gedanken spielst eine Privatinsolvenz zu machen und er ja dann noch schlechtere Karten hätte.
Bei deiner neuen Firma solltest du vieleicht mal überlegen ob du nicht eine Ltd. oder GmbH gründen solltest bei der du zwar alle Fähden in der Hand hast aber nach aussen (offizell) nicht auftrittst. Kannst ja dann als Geschäftsführer dort arbeiten aber für ein Gehalt unter der Pfändungsfreigrenze.

Weise an dieser Stelle darauf hin das alle gemachten Aussagen freie Gedanken sind und keine Rechtsberatung.

MfG
Ralph
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 26.März 2006 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei der Summe sollte man sich tatsächlich überlegen, ob eine Insolvenz allein aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht der beste Weg ist. Wenn Sie tatsächlich 50 % anbeiten könnten (ich nehme an durch Zuwendung Dritter?), wäre der sinnvollste Weg wohl über die Insolvenz mit einem anschließenden Insolvenzplan. Sie sollten sich in eine Beratung begeben, um die beste Strategie auszuarbeiten.

MfG

ThoFa
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shithappens
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.März 2006 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo @ thofa,
der Spezialist schaltet sich nun ein, schön.
Ok, das mit den 50% wäre natürlich langfristig mit einer
überschaubaren Tilgung an den Gläubiger verbunden. Ohne weitere
kredite von Freunden oder ähnlichem. Ändert sich dadurch etwas an Ihrer
Ansicht ?
Gruß an alle Lesende
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 28.März 2006 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn die Summe nicht als Einmalzahlung zur Verfügung steht, lässt dies auf einen sehr langen Zahlungsplan schließen. Wenn dieser - aus welchen Gründen auch immer - nach einer gewissen Zeit scheitert, hat man unter Umständen Jahre für nichts bezahlt und muss trotzdem in die Insolvenz.

Zudem ist die Bereitschaft der Gläubiger sich zu einigen, natürlich größer bei einer Einmalzahlung.

Fazit:

Hier tendiere ich eher zur (sicheren) Insolvenz, wobei natürlich zu prüfen wäre, wie man die Selbständigkeit sinnvoll weiter führen kann. Ob dann noch ein Insolvenzplan Sinn macht, bleibt abzuwarten.

MfG

ThoFa
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 7:54    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Stop liebe Freunde!

Bevor jetzt jeder mit einem "juchhei" unseren shithappens in eine Insolvenz "nötigt" wären wichtige Fragen zu klären:

1. Wem (Kreditnehmer) wurde das Darlehen gewährt (ausschließlich privat oder auch dem Unternehmen)?

2. Für welchen Zweck wurde das Darlehen gewährt?

3. in welcher Gesellschaftsform wurde gekauft?

4. In welcher Gesellschaftsform wird momentan betrieben?

5. In welcher Gesellschaftsform wollen Sie zukünftig betreiben?

6. Welche Funktion üben Sie in der Firma aus?

7. Wann ist mit der Entscheidung (Rechtskraft) bezüglich des gegnerischen Anspruchs zu rechnen?

8. Ich verstehe Ihre Aussage nicht: "bin ich vor der Bank total überschuldet". Ich denke es handelte sich um ein Privatdarlehen, welches Ihnen vom Firmenverkäufer gewährt wurde??? Oder haben Sie jetzt zwei "Kriegsschauplätze": Den Verkäufer und die Bank??

Diese wichtigen Fragen sollten zuerst beantwortet werden.

grüße
gundel
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Planer
.


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 220
Wohnort: 86899 Landsberg

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 8:05    Titel: Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo,

ich gebe Gundel absolut Recht, man schreit zu schnell sofort nach der Insolvenz, bevor man ausreichend andere Möglichkeiten prüft.
letzendlich ist die Insolvenz eine Tatsache, die dann lange Jahre das Leben des Insolventen beeinflußt und, wie man ja ausreichend lesen kann, nicht immer zum besten.

Drum bitte jeden legalen und wirtschaftlich vernüftigen Weg prüfen, bevor man leichtfertig Insolvenz anmeldet.

@ THOFA

Du weißt, daß ich Dich fachlich sehr schätze und zu vielen Threads, die Du beantwortest, gibt es fachlich und sachlich nichts hinzuzufügen. Aber manchmal neigst Du zu schnell zur Insolvenzrichtung.
Nix für ungut.
(PS) Wir wollten uns doch mal Treffen??


Grüße aus Bayern

Thomas Planer
_________________
Thomas Planer // Planer und Kollegen GmbH
86899 Landsberg/Lech
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Fax 08191/2007
www.planerundkollegen.de
t.planer@planerundkollegen.de
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shithappens
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 8:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ,

es sieht folgendermassen aus:

1. der Kredit wurde privat gewährt um den Firmenkauf zu finanzieren
der Kreditgeber war gleichzeitig Firmenveräusserer
2. zur Tilgung des Privatdarlehens zum Firmenkauf
3. Einzelunternehmen
4. Einzelunternehmen
5. Einzelunternehmen
6. Chef
7. demnächst
8. der Kreditgeber hat eine Kopie des Kaufvertrages an die Bank ausgehändigt. Ebenso steht die Finanzierungssumme in der BWA als Betriebsausgabe

Ich hoffe Ihr könnt mit diesen Angaben mehr anfangen und freue mich auf eine Rückmail
Grüße
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

danke für die Info's. Jetzt wäre noch wichtig zu wissen, was wurde gekauft (Maschinen, Inventar, Fahrzeuge, Kundenstamm, langlaufende Verträge etc....?),

- bzw. was ist Ihr "Geschäft"?

Nächste Frage (beantwortet sich fast von selbst):

Wollen Sie die Selbständigkeit weiter aufrecht erhalten?

Unabhängig jeglicher "Vergleichsbemühungen" oder "Insolvenzgedanken" sollten Sie zuerst über den Fortbestand Ihres Unternehmens nachdenken. Alles andere ist zunächst einmal zweitrangig.

- Denken Sie über den Schutz Ihrer Selbständigkeit nach!

- Denken Sie über Sicherungsmaßnahmen nach!

- Denken sie bitte daran, daß diese Maßnahmen dann noch "legal" sind, wenn Sie keine "Vermögensverschiebung" vornehmen.

ergo:

- Denken Sie mal über eine Kapitalgesellschaft nach.....!

...und erst dann denken Sie über die Insolvenz nach....!


grüße
gundel
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

immer langsam Freunde. Ich habe nicht geschrieben "los morgen sofort Insolvenz anmelden".

Ich tendiere anhand der bisher gemachten Aussagen eher zur Insolvenz. Ob dies dann letztendlich tatsächlich der beste Weg ist, lässt sich ganz sicher nicht über ein Forum klären.
Da kann man noch so kluge Fragen über ein Forum stellen. Denn die daraus gezogenen Schlüsse - hier "denken Sie über eine Kapitalgesellschaft nach und erst dann über eine Insolvenz" - sind falscher wie sie nicht sein können. Gründe ich die Kapitalgesellschaft nämlich falsch, bleibt mir ein u.U. der Weg in die Insolvenz versperrt oder ich mache dann alles kaputt.

Ergo: Wie der richtige Weg ist, lässt sich über ein Forum ganz sicher nicht klären.

MfG

ThoFa

@Thomas: Mich hat es noch nicht in den süddeutschen Raum verschlagen, jedenfalls nicht mit einem genügenden Zeitpolster.
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 285
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn der Firmenwert total überhöht war und sich dies erst nach dem Kauf herausstellte, dann stellt sich doch als erstes die Frage, ob Sie nicht den Kaufvertrag anfechten können. Habe Sie das schon einmal überprüfen lassen?

DAS wäre für mich Ansatzpunkt Nr. 1 ! Nicht die Frage Insolvenz oder was?

Und dann könnte man dem Verkäufer gegenüber mit einem guten Anwalt winken, um ihn vielleicht zu einer Kaufpreisreduzierung zu bewegen und sich zu einigen.

Oder war der Kaufpreis damals vielleicht doch o.K. und nur die Rahmenbedingungen haben sich nachher geändert?

Gruß

Cob
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 31.März 2006 8:05    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

werter thofa!
der Hinweis der "Insolvenznötigung" bezog sich nur in klitzekleinen Teilen auf Sie

Selbstverständlich wird man dieses Thema nur andeutungsweise in einem Forum besprechen können.

Aber jetzt mal unter uns:

Ich schätze Ihr Engagement und Ihre Beratung in Punkto "Insolvenz" sehr. Aber mit Verlaub, was für den Beamten gut ist - ist es noch lange nicht für den Unternehmer. Vor allem dann nicht, wenn er hierdurch akut in seiner Existenz gefährdet werden würde.

Was passiert denn wenn unser armer shithappens, mit dem Titel gegen sich, den Gang zum AG antritt?

Meinen Sie, er erntet hier Verständnis dafür, daß er seine Darlehensverpflichtung nicht bezahlen kann? Nein, natürlich nicht. Man wird ihn wie einen ganz normalen "Alltagsfall" behandeln, der Insolvenzverwalter wird schnellstmöglich versuchen, aus der, vielleicht sogar gesunden Selbständigkeit, Kapital zu schlagen - und wird wahrscheinlich die Firma in eine existenzbedrohende Situation bringen und dann "liquidieren". Und wie Sie aus Ihrer Praxis wissen, ist dies eher der "Regelfall". Die Fortführung der Selbständigkeit in der Insolvenz wäre hier eher die Ausnahme - unter der Voraussetzung, daß der Inso-Verwalter genügend Honorare generiert.

Aber nehmen wir mal diesen Fall an. Was passiert? Der Unternehmer ist seiner Handlungsfähigkeit beraubt, seine Reputation ist dahin - und sein Geschäftsfeld wahrscheinlich auch. Damit hat sich die Geschichte dann auch erledigt. Der Formalie ist damit genüge getan - bravo!

Was ich mit dem Nachdenken über eine Kapitalgesellschaft gemeint habe, ist nicht die Übernahme oder Fortführung der alten, unbrauchbar gewordenen, Selbständigkeit. Vielmehr ist für diesen Gedanken "Kreativität" gefragt.

Wenn die Geschäftsidee von shithappens tatsächlich erfolgversprechend ist, dann ist es sein gutes Recht - vielleicht sogar volkswirtschaftlich seine Pflicht - über eine Neustrkturierung seiner "Geschäftsidee" nachzudenken. Wie gesagt, es geht nicht darum eine alte Firma in eine neue zu "transformieren". Vielmehr sollte man konkret darüber nachdenken, wie die Geschäftsidee - und nur die - in einer sicheren und geordneten Form neu betrieben werden kann.

Natürlich haben Sie recht - hierbei kann man, schlecht beraten, viele Fehler machen. Auch Sie schreiben ja in Ihrem ersten Post, daß man sich über die Fortführung der Selbständigkeit Gedanken machen sollte.

Also:

Machen!
Und da wäre die Kapitalgesellschaft durchaus überlegenswert!


grüße
gundel
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 31.März 2006 8:08    Titel: Antworten mit Zitat

nochmal hallo,

@cob

Denken Sie immer daran:

Kaufvertrag ist Kaufvertrag!

Nachher nölen, daß doch alles viel zu teuer war,..... das können Sie vergessen. Es sei denn, die dem Kauf zugrunde liegenden Daten und Unterlagen wären vorsätzlich "gefälscht". Aber scheinbar war ja zum Zeitpunkt des Kaufs noch alles in Ordnung.

grüße
gundel
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shithappens
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.Dez 2007 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich haben wegen Arglist angeklagt und hoffen auf Rückabwicklung weil mir falsches Zahlenmaterial vor
Firmenkauf vorgelegt wurde( Tabellen wo der Ertrag um mehrer 100% höher ausgewiesen wurde als in seinen -realen-Jahresabschlüsse)
Wenn ich diese Zahlen gesehen hätte, wäre klar gewesen, das ich die Firma nie tilgen könnte. Diese -ECHTEN- vom Steuerberater erstellten, lagen uns zu diesem Zeitpunkt aber nicht vor! Die Vorlage dieser, offensichtlich falschen Unterlagen, ist vor Gericht UNSTREITIG! und konnte auch teilweise beweisen das mir die -originalen- nicht vorgelegen haben können. Ich hoffe ich konnte es hinreichend beweisen und es reicht aus um zu gewinnen, dann hätte ich keine Probleme mehr. Als eingefleischter Unternehmer jedoch habe ich immer gerne einen Notfallplan im Hosensack. Also, wenn ich den Prozess verliere und untätig bin, werde ich wohl früher oder später Hartz4 unterliegen. Das kommt für mich aber nicht in Frage, ich will kämpfen um meine Selbstständigkeit, zumal ich keine Probleme haben mit FA der Bank oder sonstigem, einfach nur mit dem einen Gläubiger der mich auch noch geprellt hat. Die Firma die ich damals von Ihm gekauft habe ist mittlerweile nichts mehr wert, weil wir keine vernünftigen Umsätze mehr damit machen. In der Zwischenzeit jedoch habe ich, man darf nicht vergessen, mit dem über mir schwebenden Damokles Schwert eine zweite
Existens aufgebaut die ganz gut funktioniert, wie schon oben genannt einen Beherbergungsbetrieb. Meine Frau hat damals mitgebürgt...leider. Ich habe mich aber belesen und ein Urteil gefunden, welches grob besagt: Bürgt eine Ehefrau im Rahmen eines Kredites für Ihren Mann und wäre nie in der Lage diesen Kredit selbst zu bedienen, wäre es sittenwidrig und unzulässig. Um dieses aber durchzusetzen bedürfte es jedoch bestimmt einem zweiten Prozess um meine Frau aus der Haftung zu klagen oder ? So wäre quasi eine Übertragung auf die Ehefrau eher unratsam weil der dann eventuell verlorene Prozess sofort meine Frau in
die mithaftung nimmt.

Ansonsten bin ich am recherchieren wegen Frankreich Restschuldbefreiung, wobei mir nicht klar ist ob das wirklich funktioniert weil es dann ein Regelinsolvenzverfahren ist, und ich gehört habe das nur die Verbraucherinsolvenz dort funktioniert. Sonst bin ich was die Anforderungen dort angeht bzgl. Wohnsitz und Telefon anmelden usw. ganz gut informiert. ebenso die Englische lösung ist mir geläufig.
Zeitlich wäre es für mich kein Problem diese auszusitzen und von dort aus zu arbeiten wegen der 51% Regelung.

Hat jemand eine gute Konstruktion für mich im Notfall ?? England Insolvenz+Limited ich hoffe die Informationen sind einigermaßen ausreichend.

...Thofa wird nicht gefallen, I know.

Gruss aus dem Norden
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