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Private Insolvenz - Schuldenfrei in 12 Monaten

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momentum
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.09.2003
Beiträge: 83
Wohnort: Home Sweet Home

BeitragVerfasst am: 24.Sep 2003 11:17    Titel: Private Insolvenz - Schuldenfrei in 12 Monaten Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

erst mal ein kurzes HALLO (bin seit heute neu dabei).

Mein erster Beitrag zum diskutieren ist die Offerte einer "Ltd." mit Sitz/ Repräsentanz in Hannover.

Es wird angeboten, eine sog. Private Insolvenz über einen Wohnsitz in Frankreich abzuwickeln (angeblich mit Hife eines französischen Rechtsanwaltes). Durch französisches Recht und einem 'ordentlichen' Wohnsitz (Anmietung einer Wohnung) wird nach ca. 12 Monaten (sog. Wohlverhaltensphase) ein Antrag auf Restschuldbefreiung in Deutschland gestellt. Diesem Antrag wird -lt. Aussage des Anbieters- statt gegeben.

Garantie: Keine.
Kosten: 10.000 EURO (Vorkasse!)


Private Insolvenz

Im EU-Ausland gibt es jetzt die legale Möglichkeit für deutsche Staatsbürger, beim Gericht des europäischen Auslandes, einen Insolvenzantrag mit Restschuldbefreiung zu stellen.

Warum Ausland ? Weil dort die Zeit der Insolvenz erheblich kürzer ist.

Hierbei ist es unerheblich um welche Arten von Verbindlichkeiten es sich handelt.

Der Antrag muss durch einen Anwalt gestellt werden.

Sie erhalten von uns einen Nachweis, d.h. die Adresse eines Anwalts, der aber deutsch spricht.

Sofern das Einwohnermeldeamt ein persönliches Erscheinen verlangt, werden wir mit Ihnen diese Angelegenheit zusammen erledigen.

Nach Einreichung des Insolvenzantrages werden alle Zwangs-/ Vollstreckungsmaßnahmen gestoppt.

Vom Gericht wird nun ein Insolvenzverwalter bestimmt, der mit Ihnen alle weiteren Schritte unternimmt.

Das Gericht erhält dann vom Insolvenzverwalter den Bericht, es ergeht sodann das Urteil mit der Maßgabe der Restschuldbefreiung.

Eine genaue Verfahrensdauer lässt sich heute nicht mehr festlegen, da die Gerichte mit Verfahren dieser Art sehr überlastet sind.

Wir konnten in der Vergangenheit mit 8-10 Monaten rechnen, dies geht heute nicht mehr. Verfahren von 12-14 Monaten können schon möglich sein, es kommt auf die Kompliziertheit Ihres Verfahrens an.

Vor dem Antrag auf Insolvenz haben Sie eine Aufstellung mit den Gläubigern und den Schuldensummen zu erstellen. Diese Unterlagen werden dem Gericht über den Anwalt eingereicht.

Es muss in jedem Fall der Nachweis geführt werden, dass Sie überschuldet und nicht zahlungsfähig sind.

Alle Dokumente wie Mahnbescheid, fruchtlose Pfändung etc. sind hier hilfreich.

Die ganze Durchführung der Insolvenz bis zum Urteil dauert, wie schon erwähnt, bis zu 14 Monaten.

Anschließend erhalten Sie das Urteil, mit dem Sie dann beim deutschen Amtsgericht den Antrag auf Löschung der Schuldnerdaten stellen müssen. Bis vor kurzem konnten die deutschen Gerichte dies ablehnen, heute, nach der Rechtssprechung durch das BGH in Karlsruhe, geht dies nicht mehr.

Nach der Übergabe der Unterlagen wird der Anwalt durch Sie europäischen Ausland beauftragt, das Verfahren zu beantragen.

Insolvenzverfahren der üblichen Art mit Restschuldbefreiung und der damit verbundenen Wohlverhaltensphasen von unterschiedlicher Dauer gibt es in jedem EU-Land.

In Österreich dauert so ein Verfahren z.B: ca. 4 Jahre. Hier müssen Sie nur 10% der Schulden an Quote an das Gericht zahlen.

In Deutschland dauert so ein Verfahren zur Zeit 5-6 Jahre bis alles erledigt ist und Sie Ihre Restschuldbefreiung haben.

Sie wissen, dass Sie jeden Monat in der Wohlverhaltensphase einen Ihnen zumutbaren Betrag, entsprechend Ihrem Einkommen, an das Gericht zahlen müssen.

Diese Gelder werden dann an die Gläubiger verteilt.

Im europäischen Ausland besteht nun die Möglichkeit der Insolvenz mit Restschuldbefreiung, dort ist eine Wohlverhaltenphase von 5-6 Jahren im Gesetz nicht vorgesehen.

Sondern erheblich kürzer, unsere Anwälte kennen diese Verfahren, diese werden schon länger praktiziert.

In Deutschland findet keine Veröffentlichung statt.

Mit deutschen Schuldnern hat man dies ebenso durchgezogen. Hier ließ man die Verfahren in der Vergangenheit wieder einschlafen, da die deutschen Gerichte die Entscheidungen der ausländischen Gerichte nicht akzeptiert hatten.

Durch ein jetzt gefälltes Urteil des Bundesgerichthofes in Karlsruhe wurde beschlossen, dass, sofern sich ein ausländisches Gericht für zuständig erklärt und ein Urteil gefällt hat, die Entscheidungen von jedem deutschen Gericht anerkannt werden müssen. Es gibt keine Möglichkeit mehr, die Entscheidung eines Gerichtes aus einem EU-Mitgliedsland abzulehnen.

Unsere hier getroffenen Aussagen stützen sich alleine auf die Informationen, die wir von unseren Anwälten haben.

Wenn Sie die Länge eines deutschen Insolvenzverfahrens betrachten und stellen die Dauer diesem Verfahren gegenüber, werden Sie sicher zu einer, für Sie, vernünftigen Entscheidung kommen.

Wir versorgen Sie mit dem nötigen Rüstzeug.

Ihre Chance ergreifen müssen Sie selbst.

Sofern Sie weitere Fragen haben, rufen Sie ganz einfach an.



Was haltet Ihr davon ??
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 24.Sep 2003 11:36    Titel: Antworten mit Zitat



Hier wurde bereits an anderer Stelle, über die Problematik berichtet. Sie wissen, es bewegen sich zu viele unseriös arbeitende Gestalten auf dem Markt, daher habe ich die Frage, die da heißt: Wie heißt der Anbieter? Danke für die Informationen.
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momentum
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.09.2003
Beiträge: 83
Wohnort: Home Sweet Home

BeitragVerfasst am: 24.Sep 2003 15:33    Titel: EU-Insolvenzhilfe Antworten mit Zitat

Hallo Klaus, (im Forum sage ich "Du")

es handelt sich um die Luessow Ltd. Weitere Informationen unter http://www.eu-insolvenzhilfe.de/


Ich bin sehr dankbar für:

1) ein Feedback über diese Firma;
2) alternative Anbieter (Eure Empfehlungen).
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momentum
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.09.2003
Beiträge: 83
Wohnort: Home Sweet Home

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2003 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Klaus Maurischat hat folgendes geschrieben::
Hier wurde bereits an anderer Stelle, über die Problematik berichtet. Sie wissen, es bewegen sich zu viele unseriös arbeitende Gestalten auf dem Markt, daher habe ich die Frage, die da heißt: Wie heißt der Anbieter? Danke für die Informationen.



Ist die Luessow Ltd. bekannt?

Hat irgend jemand Erfahrungen mit diesem Anbieter?

Gibt es weitere "Dienstleister", die mir jemand empfehlen kann?
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horus
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.10.2003
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2003 0:43    Titel: Im Forum steht schon was über ACE limited Antworten mit Zitat

Aber die ACE Limited Informations Broker bietet genau dies an und andere Schwachsinnigkeiten. ACHTUNG bei http://www.arcadien.org
Die meisten Nummern sind nur kostenpflichtig und man kommt dann z.b. auch xxx-Sites.
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krid4566
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.10.2003
Beiträge: 65
Wohnort: Koeln

BeitragVerfasst am: 4.Nov 2003 10:24    Titel: Geht auch ohne Vermittler ( leichter ist es aber mit ) Antworten mit Zitat

hallo,

grundsätzlich ist die aufgezeigte methode möglich und keinesfalls rechtswidrig. wichtig ist aber, daß man den wohnsitz nicht nur scheinbar verlegt ( thema lebensmittelpunkt ). es gilt also zu beachten, daß man normalerweise dann auch in dem eu-land leben muß.

praktikabel ist zum bsp. folgendes:
wohnsitz in italien am lago. die verlangen 180 tage aufenthalt im jahr. also entweder 6 monate dahin oder incl. urlaub wirklich auf die tage kommen. aus süddeutschland geht das ja problemlos- die paar kilometer. am sichersten ist es dann die insolvenz hier in deutschland einzureichen und eine nulllösung anzustreben. dann ab nach italien und dort den rechtsanwalt bitten die akte vom insolvenzgericht anzufordern und sich für zuständig ( incl. ital. insolvenzgericht ) zu erklären. dann erhält man nach 12 monaten die restschuldbefreiung, die in deutschland anerkannt werden muß. findige gläubiger werden dann aber dagegen angehen wenn die 180 tage nicht eingehalten wurden. nur da liegt das risiko. kann man nachweisen das man dort regelmäßig tankt ( quittungen kriegt man immer ) nd brötchen kauft, dann kann nix passieren. ach ja, eine wohnung ( z.b. wohngemeinschaft ) mit echtem briefkasten sollte man auch haben. dann ist man zu 100 % sicher und legal aus dem schneider.

dirk
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james001
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.10.2003
Beiträge: 27
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 5.Nov 2003 11:07    Titel: Schnellere Insolvenz ist auch in Deutschland möglich. Antworten mit Zitat

Es gibt auch hier in Deutschland eine Möglichkeit, die Insolvenz auf
ca. 12 Monate abzukürzen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Habe das grade gestartet.
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joegli
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.07.2003
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 5.Nov 2003 21:50    Titel: Privat- oder Regelinsolvenz in CH Antworten mit Zitat

Hallo,

hat schon jemand Erfahrung mit Insolvenzverfahren und Anerkennung in D bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz?

Josef
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sexmachine
Specialist


Anmeldungsdatum: 07.01.2004
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 13.Jan 2004 14:42    Titel: Re: Schnellere Insolvenz ist auch in Deutschland möglich. Antworten mit Zitat

james001 hat folgendes geschrieben::
Es gibt auch hier in Deutschland eine Möglichkeit, die Insolvenz auf
ca. 12 Monate abzukürzen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Habe das grade gestartet.


Hallo James 001!

Bitte beschreibe mir wie diese Möglichkeit aussieht.

Vielen Dank vorab
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Candy
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.12.2003
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.Jan 2004 9:26    Titel: Wer gibt schon Garantien?/Schnellentschuldung Antworten mit Zitat

Hi Sexmachine,

diese Möglichkeit gibt es tatsächlich. (Kennwort: Schnellentschuldung)
Die Firma, von der dieses Angebot kommt, gibt nach eigenen Angaben
sogar Garantien auf ihre Verträge. Außerdem kann ein Interessent,
um kein Risiko einzugehen, seine "Gebühren" über ein Notar-
Anderkonto einzahlen, von dem das Geld erst nach Vertagserfüllung
freigegeben wird. (So habe ich das verstanden).
Da man mir telefonisch erklärt hat, GmbHs
würden grundsätzlich NICHT betreut, d. h. nur Privatleute und Einzelunter-
nehmer, kann ich wohl annehmen, daß es sich hier nicht um eine Abzocke
handelt. Werde jedenfalls demnächst einen Termin vereinbaren.
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sexmachine
Specialist


Anmeldungsdatum: 07.01.2004
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 22.Jan 2004 13:34    Titel: Re: Wer gibt schon Garantien?/Schnellentschuldung Antworten mit Zitat

Candy hat folgendes geschrieben::
diese Möglichkeit gibt es tatsächlich. (Kennwort: Schnellentschuldung)
Die Firma, von der dieses Angebot kommt, gibt nach eigenen Angaben
sogar Garantien auf ihre Verträge. Außerdem kann ein Interessent,
um kein Risiko einzugehen, seine "Gebühren" über ein Notar-
Anderkonto einzahlen, von dem das Geld erst nach Vertagserfüllung
freigegeben wird. (So habe ich das verstanden).
Da man mir telefonisch erklärt hat, GmbHs
würden grundsätzlich NICHT betreut, d. h. nur Privatleute und Einzelunter-
nehmer, kann ich wohl annehmen, daß es sich hier nicht um eine Abzocke
handelt. Werde jedenfalls demnächst einen Termin vereinbaren.


Hallo Candy,

wie heißt diese Firma mit der Du demnächst einen Termin machst?

Danke vorab

Sexmachine
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KLRSUWS
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.02.2004
Beiträge: 27
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.Apr 2004 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es hier schon Neuigkeiten?

Ich halte das Thema Schnellentschuldung für nicht gesetzeskonform. Der Gläubiger muss sich auf seinen Schutz verlassen können.

Hat das geklappt mit der Garantie für den Vertrag?

Gruss, WS
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Candy
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.12.2003
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.Aug 2004 12:53    Titel: Es hat absolut geklappt. Antworten mit Zitat

Hi Sexmachine, hi alle anderen,

das mit der Garantie scheint zu funktionieren.
Mein Geld liegt immer noch beim Notar, und ich hatte schon
meinen ersten Anwaltstermin. Wie's aussieht, werde ich
in ein paar Monaten wieder ruhig schlafen können.
Die Firma, nach der Ihr gefragt habt, heißt WSD24.
(www.wsd24.de) Ich persönlich empfehle den Laden.
(Muß sich jeder für sich eine Meinung machen.)
P.S.: Laut WSD24 kann NICHT jeder die Schnellentschuldung
machen, es müssen offenbar bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Gruß Candy
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 637
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 18.Aug 2004 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

na da bin ich mal gespannt.


Folgende Möglichkeiten gibt es zur Entschuldung:

1. Außergerichtlicher Vergleich
2. Gerichtlicher Vergleich (bzw. Planverfahren)
3. Insolvenz (mitt ggf. anschließender Wohlverhaltensphase)

Was anderes gibt es nicht , auch nicht bei dieser Firma, die auf Ihren Seiten absolut keine Aussage trifft, was sie eigentlich wirklich macht.

MfG

ThoFa
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joegli
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.07.2003
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 7.Sep 2004 20:07    Titel: Wohnsitzverlegung nach Italien Antworten mit Zitat

@krid4466

Gibt es zu der von dir weiter oben angerissenen Methode mit Wohnsitzverlegung nach Italien nähere Infos?

M.E. gibt es im italienischen Insolvenzrecht die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung nicht, d.h. der Insolvenzantrag kann zwar relativ schnell bearbeitet werden, auf den Schulden bleibst du aber trotzdem sitzen.

Oder sehe ich das falsch?

Hat jemand denn Erfahrungen mit einem Insolvenzverfahren in Italien?

Jo
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Tecumseh
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.03.2004
Beiträge: 14
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 15.Sep 2004 12:45    Titel: Insolvenz / Schnellentschuldung im Ausland Antworten mit Zitat

Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung in Deutschland angemeldet.
Laeuft schon 1 1/2 Jahre.
Umzug nach Australien.

Hat jemand mit dieser Auslandsbefreiung Erfahrung ?
Gilt hier auch die 12 Monate ?
Liegt eigentlich nahe, da es ja zum Commonwealth gehoert.

Tecumseh
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Holger Lamsfuss
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 19
Wohnort: Lohmar

BeitragVerfasst am: 11.Okt 2004 15:18    Titel: Insolvenz in 12 Monaten Antworten mit Zitat

[Hallo James 001 , wie soll das gehen?
Bin schon 1 Jahr drin und die Fortschritte halten sich in Grenzen.
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arcoiris
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 16.Okt 2004 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

habe mit dieser Firma auch mal tel. Kontakt aufgenommen -
Vorkasse im Termin bis zu € 350,--- als Anzahlung, wenn man helfen kann, oder Notar-Anderkonto - gemäß Konsuktationsanforderung.

die Bedingungen, was nun endgültig gezahlt werden muß - ist
telefonisch nicht beziffert worden. Der Rattenschwanz an Kosten
kommt dann noch - die € 350,-- werden dann verrechnet.
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momentum
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.09.2003
Beiträge: 83
Wohnort: Home Sweet Home

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2004 9:09    Titel: Finger weg !! Antworten mit Zitat

arcoiris hat folgendes geschrieben::

...
die Bedingungen, was nun endgültig gezahlt werden muß - ist telefonisch nicht beziffert worden
...



Finger weg von der Luessow Ltd. !!!

Die endgültigen Kosten betragen ca. 10.000 Euro (Auskunft im September 2003). Jeder Rechtsanwalt liegt mit seinen Gebühren deutlich darunter.
Nach oben
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arcoiris
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2004 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

@ momentum

mein Betrag bezog sich auf die Firma WSD24 - die auch in diesem
Forum benannt wurde -

haben Sie dazu auch Informationen?
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