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adma Newbie
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 34
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Verfasst am: 27.Sep 2005 19:10 Titel: Private Insolvenz ab 2006 ? |
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Private Insolvenz ab 2006 so nicht mehr möglich ?
Es gibt leider Pläne des Bundesjustizministeriums, das Instrument der privaten Insolvenz in der heutigen Form ab 2006 abzuschaffen. Diese Pläne scheinen auch unabhängig von der Regierung zu sein, die wir in Deutschland in Zukunft haben werden. Lesen Sie hier selbst das Interview aus der Zeit mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries über die geplante Änderung des Insolvenzrechts für Verbraucher:
http://www.zeit.de/2005/33/G-Verbraucherinsolvenz-Kasten |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 27.Sep 2005 19:16 Titel: |
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| Also wenn ich die geplanten Änderungen lese - wieso leider? Entlastet den Schuldner, entlastet die Justiz - Verfahren wird einfacher und transparenter. |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 28.Sep 2005 6:52 Titel: |
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Hallo,
diese Pläne sind eine Katastrophe. Der Schulder ist acht Jahre der Einzelzwangsvollstreckung der Gläubiger ausgesetzt. Zum Einem wird hier also der "stärkste" Gläubiger gewinnen und zum Anderen wird sich der Arbeitgeber des Schuldners über massenhafte Lohnpfändung "freuen".
Wie weltfremd Frau Zypres ist (oder muss man es schon zynisch nennen?) zeigt diese Aussage:
| Zitat: |
Zypries: Zudem kann der Schuldner mit seinen Gläubigern aushandeln, dass sie nicht beim Arbeitgeber pfänden, sondern beim Girokonto, auf das das Gehalt überwiesen wird. Um zu verhindern, dass dann der eigentlich unpfändbare Teil des Arbeitseinkommens auf dem Girokonto gepfändet wird, wollen wir auch das Kontenpfändungsrecht ändern. |
Die Schuldner sollen also aushandeln, dass keiner beim Arbeitgeber pfändet. Was für ein Blödsinn. Hier wurde mal wieder zusammen gestrickt ohne vielleicht auch mal einen Blick in die Praxis zu werfen.
Man sollte lieber mal den Markt deregulieren. Öffentliche Schuldnerberatungen kosten den Staat - und damit dem Steuerzahler - Millionen, ohne dass eine entsprechende Gegenleistung erbracht wird. Originalzitat eines Mitarbeiter einer öffentlichen Schuldnerberatung mir gegenüber:
| Zitat: |
| Wir könnten schon schneller, es ist aber nicht gewünscht. Die Leitung unserer öffentlichen Schuldnerberatung möchte weiter den Eindruck erwecken überlastet zu sein, damit wir weiterhin die Förderung erhalten. |
Ich kann Verbraucher beraten, darf es aber nicht. Um eine anerkannte Stelle zu werden, müsste ich einen Schuldnerberater, der mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Schuldenberatung aufweisen kann einstellen. Diese Menschen arbeiten aber nach dem Prinzip der öffentlichen Schuldnerberatungen, sind also für eine gewerblich ausgerichtete Beratung nicht tragbar. Zusätzlich muss der Leiter eine gewisse "Qualifikation" haben, z.B. könnte er Ökotrophologe sein. Warum ein Ernäherungswissentschaftler eher befähigt sein soll eine Beratungsstelle zu leiten, als z.B. ein Friseur konnte mir noch keiner erklären.
Mit dem Leiter hätte ich also schon zwei Angestellte, die ich bezahlen müsste, aber keine entsprechende Gegenleistung erbringen. Ergo halte ich mich aus der Verbraucherberatung raus und berate i.d.R. nur Firmen.
MfG
ThoFa |
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Planer GoMo&Pa Werbepartner

Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 229 Wohnort: 86899 Landsberg
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Verfasst am: 28.Sep 2005 7:21 Titel: Neu |
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Ich kann ThoFa nur zustimmen.
Ich wünsche den Köchen dieser neuen Regelung die Insolvenz an den Hals und dann mal viel Spaß bei den Verhandlungen mit deren Gläubiger!!!
Werden wir denn nur noch von Idioten regiert, wurscht welche Partei?? _________________ Planer und Kollegen GmbH
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 28.Sep 2005 10:04 Titel: |
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@ThoFa
| Zitat: |
Ich kann Verbraucher beraten, darf es aber nicht...Ökothrophologe... |
Das ist mal wieder das zu tragende Kreuz in diesem überregulierten Staat. Der Ökothrophologe ist wahrscheinlich in die Befähigungsliste gerutscht, weil eine Vielzahl dieser Spezies ihr Ein- und Auskommen bei Verbraucherberatungsstellen gefunden haben - Sinn macht es natürlich nicht.
Noch extremer wird es, wenn es um das Steuerberatungsgesetz und externen Buchhaltungen geht.
| Zitat: |
| Mit dem Leiter hätte ich also schon zwei Angestellte, die ich bezahlen müsste,... |
Das gilt natürlich nur, wenn Sie Ihren Firmensitz in Deutschland haben. Eine ausländische Gesellschaft darf selbstverständlich auch in Dtld. beraten, ohne sich auf diesen Schwachsinn einlassen zu müssen.
Noch ein Satz zur geplanten Änderung: Ich sehe da schon die Vereinfachung, gebe den Kritikern aber in dem Punkt der Einzel-ZV recht - und die Vereinbarung ins Konto statt beim AG zu pfänden ist nicht nur weltfremd sondern führt im Zweifel auch ganz schnell dazu, daß es in Bälde kein Konto zum pfänden mehr gibt. Ein Lösungsansatz wäre der Vollstreckungsschutz nach amerik. Vorbild während dieser Phase. |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 28.Sep 2005 15:00 Titel: |
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Hallo,
| mhmoeller hat folgendes geschrieben:: |
Das ist mal wieder das zu tragende Kreuz in diesem überregulierten Staat. Der Ökothrophologe ist wahrscheinlich in die Befähigungsliste gerutscht, weil eine Vielzahl dieser Spezies ihr Ein- und Auskommen bei Verbraucherberatungsstellen gefunden haben - Sinn macht es natürlich nicht.
Noch extremer wird es, wenn es um das Steuerberatungsgesetz und externen Buchhaltungen geht. |
Yeep, die externe Buchhaltung und das Steuerberatungsgesetz schlägt in die gleiche Kerbe.
| mhmoeller hat folgendes geschrieben:: |
| Das gilt natürlich nur, wenn Sie Ihren Firmensitz in Deutschland haben. Eine ausländische Gesellschaft darf selbstverständlich auch in Dtld. beraten, ohne sich auf diesen Schwachsinn einlassen zu müssen. |
Tja, wenn es denn so wäre. Hätte doch ein ausländischer Firmensitz weitere Vorteile für mich. Aber wie hat das OLG Köln so schön entschieden:
| Zitat: |
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 19.12.2003 (6 U 65/03) entschieden, dass gewerbliche Regulierer auch dann gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen, wenn sie in Deutschland ohne entsprechende Erlaubnis Rechtsberatung betreiben und die Beratung aus dem Ausland erfolgt.
Nach § 1 des Rechtsberatungsgesetzes darf eine rechtsberatende/rechts-besorgende Tätigkeit - außer durch die Anwaltschaft - grundsätzlich nur von Personen ausgeübt werden, denen eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde.
Ein Kölner Rechtsanwalt hatte den Beklagten, einen Deutschen mit Wohnsitz Vaals (NL) Aachen, auf Unterlassung in Anspruch genommen und dies mit einem Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz begründet. Der Beklagte bezeichnet sich selbst als Schuldnerberater, sein vormals deutscher „Schuldnerberatungsverein“ ist – nach dem Umzug – zur niederländischen Stiftung geworden, die Schuldnerberatung betreibt. Der Briefkopf enthält neben der Anschrift in Vaals auch eine "Postanschrift in Deutschland" (Aachen). Auf ihrer deutschsprachigenen Homepage wirbt die Stiftung damit, "bundesweit" tätig zu sein.
Im entschiedenen Fall korrespondierte der Beklagte für einen in Deutschland wohnhaften Schuldner mit einer deutschen Gläubigerin.
Die Unterlassungsklage vor dem Landgericht Köln war erfolgreich. Die Berufung des selbsternannten Schuldnerberaters hat das Obe-landesgericht Köln zurückgewiesen.
In der diesbezüglichen Pressemitteilung wird zur Begründung ausgeführt::
„Der mit dem Rechtsberatungsgesetz u. a. verfolgte Zweck, eine ausreichende Qualifikation derjenigen sicher zu stellen, die Dritten ihre rechtsberatenden Dienste anbieten, gebiete die Anwendung des Gesetzes auch dann, wenn ein Deutscher aus dem Ausland heraus in Deutschland tätig werde. Das Verhalten des Beklagten, der als nicht zugelassener Rechtsbeistand in Deutschland Mandanten in solchen Angelegenheiten berate, die ausschließlich im deutschen Rechtsraum Auswirkungen entfalten, laufe dem Ziel des Rechtsberatungsgesetzes zuwider. Dem stehe weder entgegen, dass das niederländische Recht keine entsprechende Verbotsnorm kenne, noch fordere europäisches Recht eine andere Betrachtungsweise.“
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Also bleib ich bei den Firmenberatungen und schick die Verbraucher weg bzw. bearbeite in Ausnahmefällen diese in Kooperation mit einem Rechtsanwalt. Im ersten Fall müssen die Schuldner bis zu vier Jahre Wartezeit (Durchschnitt Deutschland derzeit 9 Monate) auf sich nehmen, im zweiten Fall wird es teurer.
| Zitat: |
| Noch ein Satz zur geplanten Änderung: Ich sehe da schon die Vereinfachung, gebe den Kritikern aber in dem Punkt der Einzel-ZV recht - und die Vereinbarung ins Konto statt beim AG zu pfänden ist nicht nur weltfremd sondern führt im Zweifel auch ganz schnell dazu, daß es in Bälde kein Konto zum pfänden mehr gibt. Ein Lösungsansatz wäre der Vollstreckungsschutz nach amerik. Vorbild während dieser Phase. |
Nein, dem ist nicht so. Es sind noch einige andere Änderungen enthalten, die vollkommen blödsinnig sind. Dies aber jetzt zu erläutern, würde zu weit führen. Vielleicht mal wenn ich Zeit habe.
MfG
ThoFa |
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