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charmingwolf Specialist
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 162 Wohnort: Cannes
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Verfasst am: 27.Feb 2006 23:10 Titel: |
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@ Kaufmann,
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| Nach EU-Recht, kann jeder Bürger eines Mitgliedstaates, sich jenes Land für die Durchführung einer Insolvenz (Entschuldung) aussuchen, welches aus seiner Sicht die günstigsten Vorraussetzungen hierfür bietet. Das ist - gegenwärtig ohne Einschränkung - Frankreich. |
Wo haben Sie diesen Stuss gelesen? ... Sie müssen ansässig sein! Wie bei einer Firmeninsolvenz ist Gerichtsstand immer der Sitz der Firma oder der Person.
| Zitat: |
| Kommt eine Personeninsolvenz nach Deutschem Recht für Sie nicht in Frage, so haben Sie die Möglichkeit, sich von sämtlichen Schulden (ausgenommen Alimente und Strafsachen) innerhalb einer Frist von ca. 15 - 18 Monaten restlos zu befreien (das Verfahren ist vom Europäischen Gerichtshof und dem BGH anerkannt). |
Das Verfahren ist meines Erachtens nicht vom EU-Gerichtshof anerkannt das von Ihnen angesprochene BGH-Urteil bezog sich auf einen deutschen, im Elsass ansässigen, Unternehmer mit Haus und Grundstück im Elsass.
Dieser hatte einen Kredit bei der Gläubigerin , einem deutschen Kreditinstitut, kontraktiert. Die Gläubigerin machte ihre Forderungen glaubhaft vor (ich glaube, bin mir aber nicht sicher über den Ort) dem "tribunal de grande instance de Colmar" geltend.
Der Schuldner beantragte den Konkurs und sein gesammtes Vermögen wurde liquidiert "Haus und Hof perdu".
Als der Schuldner wieder ein Arbeitseinkommen in Deutschland bezog versuchte die Gläubigerin seinen Lohn zu pfänden.
Dieses wurde vom BGH verneint, da der Zahlungsbefehl rechtskräftig im französischen Konkursverfahren abgehandelt wurde. Durch die Erwirkung einer " Injongtion de payer" vor einem französischen Gericht hatte die Gläubigerin den französischen Gerichtsstand anerkannt.
Die Privatinsolvenz "surendettement social" schliesst explicit Auslandsschulden aus.
Wollen Sie wirklich Leute auf den Leim ziehen und ihnen Schulden in Frankreich, die sie nicht haben, löschen.
Wollen wir nicht teilen? Ich könnte in das Appartement meiner Schwiegermutter in Strassbourg 20 Telefonanschlüsse legen lassen.
15000 Für mich 15000 für Dich. Da meine Schwiegermutter schwer Kriegsbehindert ist beträgt die Miete für 4 Zimmer + Mansarde 130€ in Strassbourg. Da ich Meldeadresse stelle sagen wir mal 100€ pro Kopf und pro Monat. Hätte ich schon mal 2000€ pro Monat bei nur 20 A---höchern die auf uns hereinfallen.
Nach 18 bis 24 Monaten im Durchschnitt haben wir diese Idioten von französischen Schulden befreit die sie garnicht hatten.
Im 24 Monatszyklus hätte ich wenn wir teilen 300000€ plus 48000 Miete.
Wenn ich mir diese Summen so ansehe frage ich mich warum soll ich denn teilen, ich kann doch die Leute gleich direkt bescheissen. |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 647 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 28.Feb 2006 11:31 Titel: |
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Hallo,
ach das muss auch mal gesagt werden. Charmingwolf ich mag Ihre Beiträge. Selbst bin ich es leid, immer und immer wieder gegen die französiche Insolvenz zu argumentieren, nur weil Schuldner die vorhandenen Vorzüge der deutschen Insolvenz nicht sehen wollen.
Es verhallt so häufig ungehört, genau wie die immer wieder geäußerten Warnung vor den GmbH-Bestattungen.
Die besten Grüße nach Frankreich
ThoFa |
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renate651 Newbie
Anmeldungsdatum: 06.02.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 28.Feb 2006 12:16 Titel: |
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Hallo Charmingwolf,
wie kann ich Ihnen denn diskret meine e-mail-Adresse geben? Ich habe erheblichen Verdacht, dass wenn ich dies hier auf Gomopa tue, dann Andere
N I C H T A N G E S P R O C H E N E mich zumailen.
Wenn Sie mir mailen, gebe ich Ihnen die Telefonnummer von Eric Sander zum privaten Gebrauch.
Gruss
Renate |
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Kaufmann Specialist
Anmeldungsdatum: 03.02.2006 Beiträge: 95
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Verfasst am: 28.Feb 2006 21:28 Titel: |
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@Charmingwolf
Gelesen habe ich dieses auf der Seite Juricon.de, de Homepage von Siegfried Lang. Mit dieser Masche lockt er dutzende in die Falle. Ich kann Ihre Ausführungen voll bestätigen. Da ich mich direkt im Elsas erkundigt habe. |
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Harry-William Newbie
Anmeldungsdatum: 01.03.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 3.März 2006 22:13 Titel: Ist der Beitrag in Frontal21 falsch? |
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Etwas enttäuscht bin ich schon, denn nun habe ich die Beiträge von Charmingwolf und ThoFa gelesen.
Geht es nun oder nicht, dass mit dem Entschulden im Elsaß innerhalb von 2 Jahren? Oder haben die ZDF-Redakteure falsch recherchiert, bzw. sind Betrügern auf den Leim gegangen?
Wenn ja, werden das ja wohl in der nächsten Sendung richtig stellen!
Schöne Grüße aus dem Ruhrgebiet
HArry |
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kurt1000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 65
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Verfasst am: 9.März 2006 11:15 Titel: Insolvenzverfahren im Elsaß |
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| Laßt euch nicht verrückt machen. Das was in Frontal 21 gesagt wurde stimmt. Ich habe es selber mit Hilfe einer Vermittlerfirma durchgezogen. Der Schwachsinnige Beitrag, wie diese Firmen abzocken, kann vielleicht auf einige Anbieter zutreffen-wie überall im Leben. Und mit 50 anderen Menschen und mehreren Telefonanschlüssen war ich auch nicht in einer Wohnung. Das funktioniert nicht. Ich habe Wohnung, Konto, Kreditkarte... alles von meinem Anbieter bekommen. Könnt euch dort unter euro.servicecenter.com informieren. Es sind immer die selben, die alles schlecht reden. Wenn ihr das Geld für ein Insolvenzverfahren in Frankreich nicht auf der Seite habt, dann laßt es wenigstens die durchziehen, denen das Geld nicht zu schade ist, sich in weniger als 2 Jahren zu entschulden. Und jetzt könnt ihr ja wieder wahrlos über mich herfallen... |
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Harry-William Newbie
Anmeldungsdatum: 01.03.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 9.März 2006 17:00 Titel: |
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| Unter www.euro.servicecenter.com finde ich leider keine Information über Insolvenzverfahren. Wie heißt die Seite denn genau? Oder der Anbieter? |
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Caesar75 Newbie
Anmeldungsdatum: 09.02.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 15.März 2006 2:05 Titel: |
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Meine Güte!
Nach dem Lesen dieses Threads raucht einem aber der Kopf. Ich hätte ein paar Fragen zu meiner Situation und wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar. Kurz zu meiner Problematik: Ich könnte jetzt in Frankreich (nicht im Elsass) anfangen zu arbeiten, habe in Deutschland ca. 50,000 Euro Schulden bei etwa 30 Gläubigern aus meiner Selbstständigkeit, darunter auch das FA und bald auch das Jugendamt, aber keine Krankenkasse.
Meine Fragen dazu:
A: Ist denn in F. ein Insolvenzverfahren wie in D. möglich - und ist dieses nun kürzer oder genauso lang? Hätte in F einen ganz normalen unbefristeten Arbeitsvertrag und natürlich auch meinen Wohnsitz dort.
B: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das noch während der Probezeit Pfändungsanträge meiner Gläubiger eintreffen?
C: Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze in Frankreich und gelten für sie die gleichen Bedingungen vor und während der Insolvenz wie in Deutschland?
Einige Leute - wie z. B. der charmante Wolf - scheinen sich ja mit dem Insolvenz- und Pfändungsrecht in F gut auszukennen. Ich wäre diesen für eine hilfreiche Antwort mehr als nur dankbar.
Einen schönen Tag wünscht
Caesar |
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kurt1000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 65
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veraendert Newbie
Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 15.März 2006 13:57 Titel: |
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Ein Beitrag des Kollegen Breidenbach, der mir das Tippen erspart. Ersparen Sie sich den Versuch, mit Hilfe halbseidener Firmen ein Insolvenzverfahren in la douce France durchzuführen:
http://www.kanzlei-breidenbach.de/index.php?id=443 |
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kurt1000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 65
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Verfasst am: 15.März 2006 14:20 Titel: Insolvenzverfahren im Elsaß |
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| Noch ein Sprücheklopfer? Sie kommunizieren hier mit einem Menschen, der das Verfahren durchgezogen hat-nicht kaputtgelabert hat! OK? Theorie ist eine Sache-die Praxis sieht ganz anders aus. Nähmlich so wie Meine. Mein Ergebnis: Restschuldbefreiung. |
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charmingwolf Specialist
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 162 Wohnort: Cannes
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Verfasst am: 15.März 2006 22:31 Titel: |
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Hallo caesar,
Kurt1000 genannt Brutus hat uns weder Aktenzeichen noch sonst einen Beweis seiner "Entschuldung" gegeben.
Seine Aussagen widersprechen französischen Gesetzen, ich will nicht in Abrede stellen, dass er einen besoffenen Richter (im Elsass wird noch viel schwarz gebrannt, bis zu 70°) gefunden hat, nur muss jedes Urteil begründet werden.
Caesar sollten Sie wirklich Arbeit in F haben, kommen Sie hierher, lassen Sie sich nieder und warten Sie ab.
Wecken Sie keine schlafende Hunde.
Sollte wirklich einer Ihrer Gläubiger Ihre französische Adresse herausbekommen und einen Zahlungsbefehl vor einem fr. Gericht beantragen, legen Sie erst einmal Widerspruch ein. Sollte der Gläubiger das Verfahren weiter betreiben, teilen Sie allen Gläubigern Ihre französische Adresse mit und teilen diesen Gläubigern mit, Sie seien bereit deren Forderungen in Höhe von 10% zu befriedigen, in nicht deffinierter Ratenhöhe. Sobald ein Vollstreckungsbescheid bei Ihnen eintrudelt seien Sie genötigt die "Privat-insolvenz" in F zu beantragen. Diese hat zur sofortigen Folge, sämmtliche Vollzugsmassnahmen sind ausser Vollzug.
Für den/die Gläubiger >> ausser Spesen nichts gewesen.
Caesar lassen Sie sich auf keinen Fall von den "Brutussen" einbalsamieren, die wollen nur Ihre letzten Groschen.
Nochmals ein Link zu einer serieusen Anwaltskanzlei http://www.kanzlei-breidenbach.de/index.php?id=443
Vorher = Nachher >>> schlank in 14 Tagen
Ich brauchte nur 3 Tage. Keine Fältchen mehr DANK "Abrazzo"
Eigentlich sollten Sie diese Sprüche kennen.
Gruss aus Cannes
Wolfgang |
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charmingwolf Specialist
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 162 Wohnort: Cannes
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Verfasst am: 16.März 2006 2:47 Titel: |
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:@Caesar l'empereur
Oh, dinité permettez moi à vous répondre.
| Zitat: |
A: Ist denn in F. ein Insolvenzverfahren wie in D. möglich - und ist dieses nun kürzer oder genauso lang? Hätte in F einen ganz normalen unbefristeten Arbeitsvertrag und natürlich auch meinen Wohnsitz dort.
JA
B: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das noch während der Probezeit Pfändungsanträge meiner Gläubiger eintreffen?
Null (wenn Sie Ihren Gläubigern keine Adresse hinterlassen)
C: Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze in Frankreich und gelten für sie die gleichen Bedingungen vor und während der Insolvenz wie in Deutschland?
Nein/Ja (Pfändungsfreigrenze ist höher, aber in F kann man Ihnen sogar den Kühlschrank/Fernseher pfänden).
Während der "Procedure" haben Sie Vollstreckunsschutz.
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ThoFa sollte meine Ähmüll@adresse freigeben.
Ansonsten bin ich ab 19.30h unter 0033493901916 zu erreichen. |
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charmingwolf Specialist
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 162 Wohnort: Cannes
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Verfasst am: 16.März 2006 3:23 Titel: |
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Nachtrag zu A:
Solange Ihre Schulden vor der Grenze bleiben besteht keine Gefahr.
Es wird interressant in dem Moment, in dem die Gläubiger ihre Forderungen vor eiinem F -Gericht geltend machen. Sollte ein Grossteil der Gläubiger sich einverstanden erklären mit 10% (10% oder Nichts/Insolvenz), sind Sie aus dem Schneider. Ihr Problem bleiben Die, die Ihren Vorschlag nicht angenommen haben. Diese könnten (theoretisch) beim Wiedereintrtt auf deutschem Boden sogar eine "Taschenpfändung" betreiben.
Mit anderen Worten, Sie sind in der gleichen Zwickmühle wie Ihre Gläubiger.
Sobald einer nicht mitspielt sind Sie der Verlierer. Seine Forderung bleibt bestehen, wenn auch nur auf D. Boden. Nur, Sie haben keine Werte in Deutschland also nutzt ihm der Schuldtitel nichts. Beantragt er einen Titel in F. können Sie jederzeit die "procedure de surendettement" beantragen.
In dem Moment geniessen Sie Vollstreckungsschutz, bis zur Liquidation.
Wenn keine Werte vorhanden sind, kommen Sie mit einem blauen Auge davon.
Wolfgang |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 647 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 16.März 2006 7:23 Titel: |
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| charmingwolf hat folgendes geschrieben:: |
ThoFa sollte meine Ähmüll@adresse freigeben. |
Hallo,
öhm wie sollte ich das machen ?
MfG
ThoFa |
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kurt1000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 65
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Verfasst am: 16.März 2006 9:58 Titel: Insolvenzverfahren im Elsaß |
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Ich soll ihnen wohl auch noch meine Kontoauszüge der letzten 2 Jahre vorlegen. Sie sind doch wohl einer von denen, die selbst das Geburtsdatum der eigenen Frau verheimlichen wollen. Und dann von anderen Menschen verlangen wollen, ihre gesamte Privatsphäre offen zu legen. Da geben Sie sich auf einmal total locker. Woran liegt so etwas? An der Anonymität im Internet...?
Übrigens kann ab dem ersten Euro gepfändet werden. In Frankreich gibt es in diesem Sinne keine Freigrenze. Sie müssen sich besser informieren. Wenn Sie offensichtlich nur Theoretiker sind, sollten Sie nicht versuchen, andere schlecht zu reden. Danke für ihr zukünftiges Verständnis. |
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baerli444 Newbie
Anmeldungsdatum: 27.01.2006 Beiträge: 5 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 16.März 2006 11:22 Titel: |
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@ an alle die sich nur ein bisschen auskennen.
Fakt ist das sie nur im Elssas und in Lothringen eine Privat Insolvenz durchführen können. Dazu müssen Sie ihren 1. Wohnsitz in Frankreich haben , dem Richter müssen Sie beweisen dass Sie ihren Lebensmittelpunkt in Frankreich , sie müssen beweisen das
Sie Einkommen haben durch Arbeit in Frankreich oder durch Arbeit im Grenznahenbereich, dann und nur mit diesen Bedingungen ist eine Privatinsolvenz inLothringen bzw Elsass in einer Zeit von 13 bis 24 Monaten möglich.
Wer es nicht glaubt soll einen Anwalt in Frankreich im Grenznahenbereich aufsuchen die können alle deutsch und werden es bestätigen. |
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charmingwolf Specialist
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 162 Wohnort: Cannes
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Verfasst am: 16.März 2006 16:50 Titel: |
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Auch hier erzählt Kurt schon wieder Stuss:
| Zitat: |
Selon l'article L 145-1 du code du travail les créances saisissables par cette procédure sont les sommes dues à titre de rémunération à toutes personnes salariées ou travaillant, à quelque titre ou en quelque lieu que ce soit, pour un ou plusieurs employeurs, quelq que soit le montant ou la nature de leur rémunération, la forme et la nature de leur contrat.
Sont visés :
- La rémunération proprement dite (y compris les heures supplémentaires, indemnités de congés payés, indemnité de préavis, gratification, participation aux bénéfices etc.)
- Ses accessoires (par exemple primes, mais à l'exclusion des indemnités ayant le caratère de dommages-intérêts) - Les indemnités journalières versées par la sécurité sociale sont saisissables
- Les allocations de chômag sont saisissables et cessibles.
Sont en revanche insaisissables :
- Les prestations familiales sauf pour le paiement des dettes alimentaires ou en cas de prestations indûment versées à la suite d'une fraude ou d'une fausse déclaration.
- L'allocation logement
B Sommes saisissables :
Toute personne faisant l'objet d'une saisie sur rémunérations doit pouvoir disposer d'un minimum vital, égal au montant du revenu minimum d'insertion (RMI). La fraction insaisissable du salaire ne peut être inférieure au RMI. Cette somme est de 425.40 EUR par mois depuis le 1er janvier 2005 , sans majoration pour charges de famille.
Les rémunérations ne peuvent être saisies ou cédées que jusqu'à concurrence d'un certain montant selon un système de tranches de rémunération pour lesquelles varie la fraction saisissable.
Fraction du salaire saisissable :
La fraction saisissable des rémunérations du travail est calculée à partir du salaire net annuel (sauf remboursement de frais et allocations pour charge de famille) des douze mois précédant la notification de la saisie.
Le calcul est établi selon un barème fixé et révisé chaque année au 1er janvier
Le décret 2004-1464, 23 déc. 2004 est applicable au 1er janvier 2005 :
1ère tranche: 1/20e sur la portion du salaire annuel inférieure ou égale à 3 180 EUR. Maximum saisi par mois: 13.25 EUR;
2e tranche: 1/10e sur la portion du salaire annuel comprise entre 3 180 EUR et 6 260 EUR, soit une retenue maximale de 25.67 EUR par mois. Maximum saisi cumulé: 38.92 EUR par mois.
3e tranche: 1/5e sur la portion du salaire annuel comprise entre 6 260 EUR et 9 280 EUR, soit une retenue mensuelle maximale de 52.00 EUR. Maximum saisi cumulé: 90.92 EUR par mois.
4e tranche: 1/4 sur la tranche du salaire annuel comprise entre 9 280 EUR et 12 450 EUR, soit une retenue maximale mensuelle de 63.96 EUR. Maximum saisi cumulé: 154.88 EUR par mois.
5e tranche: 1/3 sur la portion du salaire annuel comprise entre 12 450 EUR et 15 540 EUR, soit une retenue maximale de 85.82 EUR par mois. Maximum saisi cumulé: 240.70 EUR par mois.
6e tranche: 2/3 sur la portion du salaire annuel comprise entre 15 540 EUR et 18 680 EUR, soit une retenue mensuelle maximale de 174.45 EUR. Maximum saisi cumulé: 415.15 EUR par mois.
7e tranche: totalité saisissable sur la portion du salaire annuel supérieure à 18 680 EUR. Maximum saisi cumulé: 415.15 EUR plus le reste du salaire.
Le débiteur saisi doit pouvoir disposer d'un minimum vital égal au montant du revenu minimum d'insertion (RMI): 425.40 EUR par mois depuis le 1er janvier 2003. (Décret du 31 décembre 2004 pris en application de l'article L262-2 du code de l'action sociale et des familles)
Exemple de calcul :
Le débiteur saisi a un salaire annuel net de 16 200 EUR, soit 1 350 EUR mensuel et n'a pas de personne à charge. Il verra retenir sur son salaire le montant suivant :
- jusqu'à 15 540 EUR (5ème tranche), le montant saisi cumulé est de 240.70 EUR,
- entre 15 540 EUR et 16200 EUR, soit 660 EUR, le montant saisissable est de 440 EUR (660 EUR x 2/3)
Le montant total de la saisie sera donc de 240.7 EUR (jusqu'à la 5 ème tranche) + 440 EUR (pour le montant restant affecté du coefficient de la 6ème tranche); soit un total de 680.72 EUR par mois.
Correctif pour personne à charge
Ces seuils sont augmentés de 1 190 EUR par personne à charge sur présentation des justificatifs. Les tranches mensuelles sont donc augmentées de 99.17 EUR. Les personnes à charge sont le conjoint ou le concubin dont les ressources sont inférieures au RMI, les enfants à charge et l'ascendant dont les ressources sont inférieures au RMI qui habitent avec le débiteur. |
Kurt kennt sich unheimlich aus. |
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kurt1000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 65
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Verfasst am: 16.März 2006 18:18 Titel: Insolvenzverfahren im Elsaß |
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| Wiso denn gleich in die Luft gehen? Sie sollten in Anbetracht, dass max. 10% der Bundesbürger der französischen Sprache mächtig sind, ihren kopierten Gesetzestext wenigstens Auszugsweise in eine verständliche deutsche Sprache übersetzen. Es wird definitiv, wie bei mir auch, anteilig gepfändet werden. Das kann schon bei 10.-Euro der Fall sein. Ich habe es durch. Und jetzt? Man kann nicht alles wissen. Genauso wie kaum einer weiß, das eine eidestattliche Versicherung in Deutschland nicht unbedingt von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt werden muss. Und damit wird dies auch nicht in der Schufa eingetragen. Ich habe es durch... |
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Stabilo Newbie
Anmeldungsdatum: 17.03.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.März 2006 11:18 Titel: |
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| Habe alles halbwegs mitverfolgt. Hier geht es doch die ganze Zeit nur um Privatinsolvenz. Wie sieht es denn mit der Regelinsolvenz aus |
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