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kurt1000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 65
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Verfasst am: 28.Jan 2006 13:50 Titel: Privates Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung Frankreich |
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Ich habe mein Insolvenzverfahren in Frankreich innerhalb von 14 Monaten zum Abschluss gebracht. Die Servicemitarbeiter der Euro-Servicecenter Ltd. und deren vermittelter Rechtsanwalt waren dabei eine sehr große Hilfe. Viele Hilfestellungen bekommt ihr schon auf der Seite euro-servicecenter
Jetzt bin ich endlich wieder schuldenfrei!
Hier noch ein Auszug aus den Infos die für mich wichtig waren:
Privates Insolvenzverfahren.Privatinsolvenz.Schulden
In Deutschland kann eine lange Zeit von bis zu neun Jahren vergehen, bis man wieder ein schuldenfreies, gesellschaftsfähiges Leben führen kann, da allein schon die Wohlverhaltensphase sechs Jahre in Anspruch nimmt, bis man die ersehnte Restschuldbefreiung erlangt. Oft wird einem diese noch versagt, da der Insolvenzschuldner meist durch unvorhersehbare äußere Umstände gegen die strengen Auflagen der deutschen Gerichte (bzw. der deutschen InsO) verstößt oder Fehler begeht.
Der jahrelange Ärger bleibt Ihnen ab jetzt erspart. Aufgrund des Beschlusses des BGH vom 18.09.05 ist es jetzt möglich, Insolvenzverfahren in allen EU-Mitgliedsstaaten durchzuführen und trotzdem vor dem deutschen Gesetz wieder schuldenfrei zu werden.
Die beste Möglichkeit bietet Ihnen Frankreich, da das Verfahren dort, je nach Komplexität, in 9 – 18 Monaten abgewickelt werden kann. Im Gegensatz zu Schuldnerberatungsstellen führen wir keine Wartelisten.
Sie erhalten alles aus einer Hand!
• Planung zur gesamten Durchführung/Vermittlung der möglichen EU-Insolvenz vor Aufnahme des Insolvenzverfahrens
• Abklärung aller individuellen Details und Schwerpunkte zur glaubhaften Durchführung des Verfahrens und zur Sicherung von bestehenden Vermögenswerten
• Hilfe bei der Sitzverlegung des Hauptwohnsitzes nach Frankreich (Zweitwohn- und Arbeitssitz kann Deutschland bleiben)
• Hilfe bei der Einrichtung des offiziellen Hauptwohnsitzes in Frankreich mit allen tatsächlichen Anforderungen
• Einleitung des Insolvenzverfahrens in Frankreich durch empfehlenswerte deutschsprachigen Fachanwälte
• Begleitung bei der Durchführung der Modalitäten bei Ämtern und Gerichten
• Beendigung des Insolvenzverfahrens in Frankreich und Sitzverlegung des offiziellen Wohnsitzes zurück nach Deutschland
• Begleitung zu den deutschen Ämtern und Gerichten zur Legitimierung Ihrer EU Insolvenz und Löschung der Schulden aus dem Schuldnerverzeichnis
Sofern es noch gilt Vermögenswerte zu sichern und/oder eine vorliegende oder geplante Selbständigkeit auszuüben, bieten wir Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit ein entsprechendes Firmenkonstrukt zu erstellen und für Sie einzurichten. |
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kind33 Specialist
Anmeldungsdatum: 11.12.2005 Beiträge: 56 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 28.Jan 2006 14:46 Titel: |
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Thread löschen, offenbar reine, zudem unzutreffende Eigenwerbung (Werben mit GoMoPa® ). Wie soll denn eine Firma, die erst im März 2005 gegründet wurde, vor 14 Monaten, also noch vor ihrer Gründung, ein Insolvenzverfahren in Frankreich begleitet haben?
companieshouse.gov.uk sagt folgendes:
| Zitat: |
EURO-SERVICECENTER LIMITED
69 GREAT HAMPTON STREET
BIRMINGHAM
WEST MIDLANDS
B18 6EW
Company No. 05400165
Status: Active
Date of Incorporation: 21/03/2005 |
Die Website wurde auch erst im August 2005 angemeldet:
| Zitat: |
domain: euro-servicecenter.com
created: 05-Aug-2005
last-changed: 05-Aug-2005
registration-expiration: 05-Aug-2006
nserver: ns37.1und1.de
nserver: ns38.1und1.de
status: CLIENT-TRANSFER-PROHIBITED
registrant-firstname: Klaus
registrant-lastname: Reinhardt
registrant-organization: Call Services Limited
registrant-street1: Thaelmannstr. 50
registrant-pcode: 99085
registrant-city: Erfurt
registrant-ccode: DE
registrant-phone: +49.3616585917
registrant-fax: +49.3616585925
registrant-email: [E-Mail anzeigen] |
Kurt oder Klaus oder wie immer Sie heißen, werben Sie auch in Foren mit glaubhaften Angaben, es gibt so viele Unternehmensberater und Rechtsanwälte, die auch Foren beobachten und wahrheitswidrige Werbung mit einer Abmahnung "belohnen".
Mit freundlichen Grüßen
kind33 |
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kurt1000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 65
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Verfasst am: 28.Jan 2006 15:06 Titel: |
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| Die Firma hatte zu Anfang meines Insolvenzverfahrens den Namen "German Services Ltd." Warum stellst du meine Erfahrungen in Frage? Ich denke, dies ist ein Forum, um sich gegenseitig Hilfestellungen zu geben... Immer alles nur mies zu machen und in Frage zu stellen ist Menschen vorbehalten, die negativ durch`s Leben gehen. Von solchen Menschen sollte man sich nicht beeinflussen lassen. Ich bin nur mit positiv Denkenden Menschen zusammen. Das hilft mir weiter! Aber trotzdem Danke für deine so zeitintensiven Recherchen. |
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knuffel Newbie
Anmeldungsdatum: 16.01.2006 Beiträge: 25
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Verfasst am: 28.Jan 2006 15:09 Titel: |
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Hmmmm klingt auf den ersten Blick verlockend.
Habe mir mal die Seite angeschaut.
Nun meine Anmerkung:
Mal ausgeklammert ob es wirklich möglich ist ein solches Verfahren für Schulden in Deutschland wirklich in einem anderen EU Land durchzuführen:
Wird auf der Seite gesagt das man seinen Wohnsitz in Frankreich haben muss. Dies wird als Serviceleistung angeboten.
Nun wenn ich jetzt aber nicht wirklich in Frankreich wohne hier auch ggf. noch arbeite oder gar Sozialleistungen beziehe.
Was meint Ihr wie blöd muss ein Gläubiger sein um das nicht rauszufinden? |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 28.Jan 2006 15:28 Titel: |
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Hallo,
ein Auszug aus der AGB dieser tollen Firma:
| Zitat: |
4. Gewährleistungsausschluss
Obwohl die Euro-Servicecenter Ltd. ihre Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt erbringt, kann diese keine Gewähr übernehmen bei Insolvenzverfahren, Gründungen von Gesellschaften und Kapitalgesellschaften:
a) für Leistungen, die durch die Euro-Servicecenter Ltd. vermittelt, aber von Dritten erbracht werden müssen (z.B. Postweiterleitung, Bereitstellung des 'Registered Office', Funktion von Telefon- und Faxnummer, usw.)
b) für die erfolgreiche Eröffnung eines durch die Euro-Servicecenter Ltd. beantragten Bankkontos
c) für die Eintragung der Gesellschaften in das deutsche Handelsregister
d) für die Eintragung anderer Körperschaften in die entsprechenden amtlichen Register, Durchführung eines EU Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung bzw. EU Gläubiger-Vergleichsverfahrens
e) für die rechtliche Anerkennung der EU Insolvenz, egal in welchem Land Europas
Sonstiges:
a) für Richtigkeit und Vollständigkeit der auf diesem Internetportal dargebotenen Informationen. Haftungsansprüche gegen die Euro-Servicecenter Ltd., die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen
b) für Inhalte von Internetseiten Dritter, auf die von unserer Website ein Link geschaltet ist oder wurde
Ferner ist eine Haftung für jegliche Ansprüche, die die Euro-Servicecenter Ltd. nicht aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben, ausgeschlossen. |
Wofür haftet die Frima überhaupt ?
Kurt1000 bei www.pleite-was-nun.info habe ich Ihre Werbung gelöscht, hier habe ich dazu nicht die Möglichkeit. Aber ganz sicher wird bald ein "Cheffe" hier vorbeikommen und aufschreien, dass Sie hier kostenlose Werbung machen.
Ich möchte Ihnen ein Angebot machen:
Da Sie ja alles mit o.g. Firma abgewickelt haben, sind Sie zugleich eine perfekte Referenz. Sie zeigen mir alles was mir der Angelegenheit zutun hat (inkl. der Rechnung) und das Ergebnis poste ich - wie immer es aussieht - hier im Forum.
Ich werde also im günstigen Fall für die Firma den Gang nach Canossa gehen, bin ich es doch der seit Ewigkeiten vor solchen Methoden warnt. Ich garantiere Ihnen hier in aller Öffentlichkeit, dass ich selbstverständlich sämtliche Regeln des Datenschutzes einhalten werde. Also haben Sie interesse daran ?
MfG
ThoFa |
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kurt1000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 65
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Verfasst am: 28.Jan 2006 15:44 Titel: Privates Insolvenzverfahren,Restschuldbefreiung Frankreich |
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| Noch jemand mit schlechter Laune... Und das an einem sonnigen Wochenende. Jetzt aber wieder einmal auf den Boden der Tatsachen zurück kommen! Für irgendwelche AGB`s kann ich nichts. Wenn jemand meinen Erfahrungen glauben mag oder auch nicht ist mir relativ egal. Ich habe hier meinen Beitrag in netter Absicht gegeben. Hätte ich gewusst, dass ich in einer solchen Art und Weise angegangen werde, hätte ich mir liebend gerne meine verlorene Zeit gespart. Ich hoffe, es kommen jetzt angenehmere Beiträge. Im voraus vilen Dank und genießt das schöne Wochenende. Und hoffentlich Schuldenfrei! |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 28.Jan 2006 15:46 Titel: |
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Hallo,
na nicht gleich eingeschnappt sein, Sie hätten sich vielleicht vorher informieren sollen, wo Sie gerade posten.
Kein Interesse an meinem Angebot ?
MfG
ThoFa |
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kurt1000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 65
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Verfasst am: 28.Jan 2006 15:58 Titel: Privates Insolvenzverfahren,Restschuldbefreiung Frankreich |
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| Ich bin nicht eingeschnappt. Ich kann doch aber nicht einem fremden Menschen Einsicht in solche privaten Unterlagen geben. Das würden Sie doch auch nicht. Durch das Ergebnis meines Insolvenzverfahrens bin ich natürlich hoch erfreut und auch ein "bißchen" Stolz. Ich überlege mir jetzt, ob ich nicht in Frankreich bleiben soll. Meine Wohnung habe ich noch. |
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kind33 Specialist
Anmeldungsdatum: 11.12.2005 Beiträge: 56 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 28.Jan 2006 16:26 Titel: |
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@kurt1000
So, so, die Firma hieß vorher angeblich German Services Ltd.? Nee, nee, das wird ja immer witziger: Die German Services Ltd. wurde lt. Companies House ein paar Tage vor der Euro-Servicecenter Ltd. gegründet,
| Zitat: |
Name & Registered Office:
GERMAN SERVICES LIMITED
69 GREAT HAMPTON STREET
BIRMINGHAM
WEST MIDLANDS B18 6EW
Company No. 05394964
Status: Active
Date of Incorporation: 16/03/2005
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und ausweislich ihrer Homepage www.german-service.de handelt es sich um einen Paketversender, der in Erfurt unter derselben Anschrift wie Ihre "Insolvenzbude" residiert. Was kommt als nächstes: Insolvenzbetreuung durch einen Pizza-Lieferservice? Selten so gelacht...
@ThoFa
ach ja, gäbe es doch nur seriöse Anbieter auf dem Markt, wieviel schöner könnte das Anwaltsleben sein - aber das Forum wäre weit langweiliger.
Ich frage mich allerdings auch, warum kurt1000 auf Ihr Angebot nicht eingeht - er könnte seine Daten schließlich anonymisieren...
Mit freundlichen Grüßen
kind33 |
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kurt1000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 65
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Verfasst am: 28.Jan 2006 16:46 Titel: Privates Insolvenzverfahren,Restschuldbefreiung Frankreich |
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| Ja, zu diesem Zeitpunkt hat die Firma umfirmiert. Über eine Paketfirma werde ich wohl meine Serviceleistungen nicht erhalten haben. Also "kindchen"-kann ich mit Erfahrungen Ihrerseits zu diesem Thema hoffen? Vielleicht erlöst mich ein anderer Besucher, der etwas interessantes zu diesem Thema zu schreiben hat von solchen Beiträgen. Bitte! |
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kind33 Specialist
Anmeldungsdatum: 11.12.2005 Beiträge: 56 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 28.Jan 2006 17:57 Titel: |
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Wenn Sie so freundlich fragen, sehr geehrtes "Kurtchen":
seriöse Insolvenzberatung für französisches Insolvenzrecht bietet der Kollege RA Franzke, www.ra-franzke.de/verbraucherinsolvenz-in-frankreich.html.
Aber das dürfte für Ihre Insolvenz wohl nicht mehr dienlich sein, da Sie diese ja - nach Ihren Angaben - erfolgreich durchgeführt haben.
Mit freundlichen Grüßen
kind33 |
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kurt1000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 65
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Verfasst am: 28.Jan 2006 20:14 Titel: Privates Insolvenzverfahren,Restschuldbefreiung Frankreich |
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| Endlich mal ein Beitrag zur Sache. Das stimmt. Herr RA Franzke ist ebenfalls, insbesondere bei Mandanten mit größeren Abwicklungsvolumen ein guter Ansprechpartner. Ich hatte mich aber aus Gründen, die ich hier nicht näher benennen möchte, für die genannte Firma entschieden und bin sehr froh, dass alles so gut funktioniert hat. Es gibt bestimmt einige schwarze Schafe darunter. |
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Schweizer-1 Newbie
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 7 Wohnort: Nähe Frankreich
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Verfasst am: 29.Jan 2006 1:45 Titel: Restschuldbefreiung in FR. |
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Hallo Kurt1000,
lieber mal zu den Fakten. Wie hoch waren Ihre Schulden ungefähr? 4, 5 oder 6stellig? und welcher Art waren die Schulden? Gläubiger oder FA-Schulden(EkSt oder UmsatzSt.?) Was haben die Gläubiger bei Ihnen gesagt? Die waren bestimmt nicht begeistert.... |
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Prisma Newbie
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 29.Jan 2006 9:09 Titel: |
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Hallo Kurt100,
auch mich würde Ihre Vorgehensweise und die Ihnen entstandenen Kosten interessieren...
Wie haben Sie das mit dem 'Lebensmittelpunkt', sprich > 49%, in Frankreich gedeichselt? Wohnen Sie grenznah, oder .. oder..
Hatten Sie beim Inso-Verfahren rechtsanwaltliche Hilfe (deutsch/französisch??)
etc. ets.
viele Grüße
Prisma |
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kurt1000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 65
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Verfasst am: 29.Jan 2006 11:31 Titel: Privates Insolvenzverfahren,Restschuldbefreiung Frankreich |
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| Meine Gesamtverbindlichkeiten lagen im unteren 6-stelligen Bereich. Die Anzahl der Gläubiger lagen unter 15, darunter auch Finanzamt (EkSt,UsSt hatte ich leider vorher schon mit viel Aufwand beglichen). Ich hatte Gesamtkosten in Höhe von ca. 16000.- Euro. Ich mußte den Betrag innerhalb des gesamten Verfahrens zahlen-also nicht alles zu Anfang. Darin enthalten waren alle Kosten - auch Miete, Nebenkosten, Vereinszugehörigkeit, Gericht, Anwalt, und die Servicekosten der Euro-Servicecenter. Zur Glaubhaftmachung des Lebensmittelpunktes in Frankreich gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Dazu würde ich mich mit Ihrem Anbieter oder RA in Verbindung setzen. Der mir vermittelte RA war ein deutscher RA der schon seit über 10 Jahren in Frankreich zugelassen ist und sich auf Insolvenzverfahren spezialisiert hat. |
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Prisma Newbie
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 29.Jan 2006 12:46 Titel: |
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ch hatte Gesamtkosten in Höhe von ca. 16000.- Euro. Ich mußte den Betrag innerhalb des gesamten Verfahrens zahlen-also nicht alles zu Anfang. Darin enthalten waren alle Kosten - auch Miete, Nebenkosten, Vereinszugehörigkeit, Gericht, Anwalt, und die Servicekosten der Euro-Servicecenter.
wie genau teilen sich die Kosten auf?
Zur Glaubhaftmachung des Lebensmittelpunktes in Frankreich gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Wie war das bei Ihnen?
welche Obligenheiten gilt es in der Wohlverhaltensphase zu beachten, um die Restschuldbefreiung zu bekommen.
Einige Anbieter raten zur Gründung einer Ltd...??
vielleicht könnten Sie noch etwas mehr aus dem 'Nähkästchen' plaudern!! |
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kurt1000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 65
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Verfasst am: 29.Jan 2006 13:11 Titel: |
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Miete, Nebenkosten ca. 5000.-
Vereinszugehörigkeit usw. 1000.-
Gericht, Anwalt,Verwaltung 6000.-
Servicekosten der Euro-Servicecenter 4000.-
Zur Glaubhaftmachung des Lebensmittelpunktes in Frankreich gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Wie war das bei Ihnen?
Sie müssen nicht unbedingt "ständig" in Frankreich wohnen.
Welche Obligenheiten gilt es in der Wohlverhaltensphase zu beachten, um die Restschuldbefreiung zu bekommen.
Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Einige Anbieter raten zur Gründung einer Ltd...??
Sie können doch auch für eine deutsche Firma in Frankreich arbeiten.
Vielleicht könnten Sie noch etwas mehr aus dem 'Nähkästchen' plaudern!!
Das ist hier glaube ich nicht der richtige Ort dafür. Alleine hätte ich es auf alle Fälle nicht geregelt bekommen. Die Investition hat sich auf alle Fälle gelohnt! |
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Schweizer-1 Newbie
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 7 Wohnort: Nähe Frankreich
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Verfasst am: 31.Jan 2006 19:18 Titel: Hallo Kurt1000 |
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Hallo Kurt1000,
einige Dinge würden mich doch noch interessieren. Bist Du verheiratet? Kinder?
Was wollten die französischen Richter von Dir wissen. Hat das alles Dein REchtsanwalt von Firma mit Dir zusammen gemacht? Ist das wirklich so abgelaufen, wie es in der Firmenwerbung steht? Wie oft warst Du tatsächlich in Frankreich?
Viele Grüße Schweizer-1 |
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kurt1000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 65
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Verfasst am: 1.Feb 2006 10:25 Titel: Privates Insolvenzverfahren,Restschuldbefreiung Frankreich |
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Bist Du verheiratet? Ja. Du mußt dann offiziell in Trennung leben.
Kinder? Nein
Was wollten die französischen Richter von Dir wissen? Das Gespräch dauert nicht lange. Bei mir waren es nur 20 Minuten. Mein RA mußte immer übersetzen. Du brauchst auf alle Fälle recht umfangreiches Wissen über das Leben rund um deinen Wohnort und allgemeines zu Frankreich. Er stellt dir u.a. auch Fragen zu aktuellen Vorkommnissen in Frankreich, welchen Weihnachtsmarkt man besucht hat (in meiner Stadt gibt es mehrere Märkte!),wie die Tageszeitungen vor Ort sind.
Hat das alles Dein REchtsanwalt von Firma mit Dir zusammen gemacht? Ja,und die Vermittlerfirma.
Ist das wirklich so abgelaufen, wie es in der Firmenwerbung steht? Wie meinst das. Welche Unterseite legst du Zugrunde. Ich konnte mich nicht beschweren. Nur die Wohnungssuche hat relativ lange gedauert. Mußte schließlich möbliert und günstig sein.
Wie oft warst Du tatsächlich in Frankreich? Ich war zwei mal monatlich dort. Meist über das Wochenende. Das solltest du unbedingt machen! |
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Schweizer-1 Newbie
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 7 Wohnort: Nähe Frankreich
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Verfasst am: 1.Feb 2006 18:57 Titel: Hallo Kurt1000 |
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Sorry, wenn ich etwas genauer wissen möchte, aber ich denke, ich stehe vor der gleichen Situation wie Du! Hat der Richter auch gefragt, wieso und weshalb Du so viele Schulden hast. Ist eigendwelches Eigentum/Immobilien o.ä. verwertet worden oder bist Du komplett alle Schulden ohne Gegenleistung losgeworden ?
Und das mit der "offiziellen Trennung" hast du einfach gesagt, dass Du getrennt lebst und fertig aus?
Viele Grüße und vielen Dank für Deine Antworten! Schweizer-1 |
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