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Lupus63 Newbie
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 4 Wohnort: Hameln
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Verfasst am: 7.Apr 2006 9:55 Titel: Privatinsolvenz Dauer ? |
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Hallo,
wer kann mir Auskunft geben ?
Mit Amtsgerichtsbeschluss Juli 2001 wurde mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet, mein Insolvenzverwalter sagte mir das mein Verfahren im Juli 2009 beendet ist. Ein befreundeter Rechtsanwalt meinte dagegen, das ich im Juli 2007 bereits meinen Restschuldbefreiungsantrag stellen kann...
Tja...wer hat nun Recht ?
Vielen Dank für eine Antwort... |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 8.Apr 2006 7:28 Titel: |
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Hallo,
tja, beide liegen falsch.
Das eigentliche Insolvenzverfahren ist bei Ihnen schon vorbei. Da Ihre Insolvenz vor dem 01.12.2001 eröffnet wurde, fallen Sie unter der alten Insolvenzordnung. Ihre (sognannte) Wohlverhaltensphase begann somit mit Beendigung Ihres Insolvenzverfahrens und dauert sieben Jahre.
Angenommen Ihr Verfahren wurde im Juli 2002 beendet, dann endet die Wohlverhaltensphase (nicht das Insolvenzverfahren!) im Juli 2009.
Sollten Sie aber vor 1997 schon verschuldet gewesen sein und eine Verkürzung der Wohlverhaltensphse auf fünf Jahre beantragt haben, endet die WVP im Juli 2007.
Fazit:
Beide haben unrecht weil das Insolvenzverfahren schon beendet ist. Die Wohlverhaltensphase könnte aber sowohl im Juli 2007 als auch im Juli 2009 enden, je nachdem ob Verkürzung beantrag oder nicht. Der Unterschied zwischen Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensphase ist so gravieren, dass dies (auch von Anwälte) schon unterschieden werden sollte.
MfG
ThoFa |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 8.Apr 2006 7:30 Titel: |
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Ups, wohl zu früh am Morgen. ich spendiere noch den ein oder anderen fehlenden Buchstaben.  |
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