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Eierkopf Newbie
Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 13.Feb 2006 17:49 Titel: Privatinsolvenz für ehemaligen Selbstständigen |
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Hallo,
ich bin ein unbescholtener Einzelunternehmer, der bisher immer - wenn auch oft wegen schleppernder Zahlungseingänge nicht immer pünktlich - seine Rechnungen bezahlt hat.
Nun sind wegen Forderungsausfällen und schlechter wirtschaftlicher Situation dunkle Wolken am Himmel.
- Es kann gut sein, das wenn ich meine Steuererklärung abgeben, das Finanzamt von mir Kohle haben will, ich es aber nicht zahlen kann.
- Das Arbeitsamt will Fördermittel von mir zurückhaben, weil ich vor Jahren aus wirtschafltichen Gründen Personal abbauen musste. Derzeit habe ich dagegen geklagt, weiß aber nicht was wann da raus kommt.
- Möglicherweise will einer, mit dem ich in einer GBR war, noch Geld von mir in Sachen GBR-Auseinanersetzung haben.
- Bei meiner Hausbank habe ich noch einen überschaubaren Existenzgründungskredit laufen, den ich wohl demnächst nicht richtig bedienen kann.
Nun trage ich mich - da das alles keinen Spass mehr macht - mit dem Gedanken, diese Selbstständigkeit dranzugeben und aufgrund der überschaubaren Anzahl von Gläubigern in Privatinsolvenz zu gehen.
ragen:
Das Privatinsolvenzverfahren geht ja nur für nicht Selbstständige: Ab wann ist man nicht mehr selbstständig ?
M.W. geht das Privatinsolvenzverfahren nur für Leute, die keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben. Wären die Rückforderungen von Fördermitteln seitens des Arbeitsamtes solche Schulden aus Arbeitsverhältnis und damit kein Privatinsolvenzerfahren möglich ?
Was wäre eigentlich mit etwaigen Forderungen, die erst später an mich bekannt gegeben würden, ?
Ein etwaiger Neuanfang ist schon geplant.
Wäre ich als etwaig angestellter Geschäftsführer (m)einer neuen Kapitalgesellschaft nach dem Insolvenzrecht selbstständig oder angestellt ?
Besten Dank für Hilfe. |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 13.Feb 2006 18:45 Titel: |
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Hallo,
Sie sollten sich dringend in Beratung begeben, es herrschen augenscheinlich große Wissenslücken:
Das Insolvenzverfahren können Sie als Einzelunternehmer problemlos anmelden, dazu bedarf es keiner Abmeldung des gewerbes. Es ist sogar besser mit gerwerbe in die Insolvenz zu gehen, da es dann auf jeden Fall eine Regelinsolvenz ist, die schneller voran geht.
Selbstverständlich gibt es die Restschuldbefreiung auch bei Schulden aus Arbeitsverhältnissen. Was Sie meinen ist etwas anderes und trifft in Ihrem Fall nicht zu.
Etwaige Forderungen werden - in unbekannter Höhe - mit angegeben und unterliegen dann auch der RSB.
Den Gedanken einer eigenen Kapitalgesellschaft sollten Sie zunächst zurückstellen, besser ist eine Anstellung. Die Anstellung als Geschäftsführer (bspw. einer GmbH) ist nicht sehr sinnvoll, da dies das Rating der GmbH nach unten ziehen wird.
MfG
ThoFa (Tho-Fa ad gmx punkt de) |
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