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Momors Newbie
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 1 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 12.Apr 2006 11:46 Titel: Privatinsolvenz ja oder nein |
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Hallo ich habe ein Paar Fragen und würde gern euren Rat wissen und vieleicht kann mir jemand helfen.
Ich war 5 Jahre Selbständig und habe das Gewerbe dieses Jahr abgemeldet und habe darauf hin mich Arbeitslos gemeldet.
Das Gewerbe habe ich damals durch eine ICH AG angemeldet.
Jetzt sitze ich auf einem Schuldenberg von cirka 20 - 30 Tausend Euro und das mit 26 Jahren. Da wir gerade nachwuchs bekommen haben und beide Arbeitssuchend gemeldet sind weiß ich nicht mehr weiter
jedentag kommen Mahnschreiben, Schreiben von Anwälten die noch Geld haben möchten da ich aber im moment nicht zahlen kann dadurch das wir Arbeitslos sind habe ich mir überlegt ob ich nicht Privatinsolvenz anmelden soll da ich nicht mehr weiter weiß die gläubigern habe ich geschrieben das ich arbeitslos bin und im moment nicht zahlen kann denen ist es aber egal daher würde ich gern einen Rat hören ob ich Privatinso anmelden soll und was ich da genau machen muss ich kenne mich garnicht aus muss ich ans Gerichtschreiben oder vorbei gehen etc. ich habe weder Rechtsschutz noch sonst etwas um einen Anwalt zu bezahlen oder um die kosten zu zahlen.
Bitte um Hilfe |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 14.Apr 2006 10:08 Titel: |
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Hallo,
Sie sollten sich zu einer öffetnlichen Schuldnerberatung begeben, deren Beratung ist immer noch besser als keine Beratung. Für Sie sit diese Beratung i.d.R. kostenlos.
MfG
ThoFa |
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cosima Newbie
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 15.Apr 2006 14:55 Titel: |
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Du kannst auch einen Rechtsanwalt um Beratung bitten, da die meisten Schuldnerberatungen keine Termine unter 3 Monaten frei haben. Die Kosten für den Rechtsanwalt werden über die Beratungshilfe abgerechnet. Du gehst zu Deinem zuständigen Amtsgericht und holst Dir dort einen Beratungshilfeschein (Nachweise über Arbeitslosengeld etc. mitnehmen). Zunächst muss dann ein außergerichtlicher Einigungsversuch gemacht werden. Dies ist überhaupt die Voraussetzung für ein Privatinsolvenzverfahren. Dies wird im Rahmen der Beratungshilfe gemacht. Wenn dieser Einigungsversuch scheitert, kann dann der Antrag auf Verbraucherinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung gestellt werden. Vorteil: Während der Verfahrensdauer dürfen die Gläubiger keine Vollstreckungsversuche unternehmen. Ist in der Insolvenzordnung geregelt. Solltest du weitergehende Fragen haben, hier meine mail : [E-Mail anzeigen]
Gruss
Jörg |
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