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HWG111146 Newbie
Anmeldungsdatum: 04.04.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 4.Apr 2006 10:13 Titel: Privatinsolvenz und Betriebliche Altersversorgung |
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Guten Tag!
Ich habe vor drei Jahren Privatinsolvenz beantragt.
Im November steht die Auszahlung aus einer Betrieblichen Altersversorgung (Beginn vor ca. 25 J., ruht seit ca. 10 J.) in Höhe von ca. 90 T€ an.
Der einzige Gläubiger (Bank) hat vor Eröffnung der Insolvenz einen Pfändungstitel auf die Auszahlung erwirkt.
Gibt es eine Möglichkeit, wenigstens Teile der Auszahlungssumme für den ursprünglich gedachten Zweck (Altersversorgung) zu sichern?
Beste Grüße
Heinz-Walter |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 637 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 4.Apr 2006 12:41 Titel: |
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Hallo,
Stand des Insolvenzverfahrens ?
MfG
ThoFa |
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HWG111146 Newbie
Anmeldungsdatum: 04.04.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 4.Apr 2006 12:48 Titel: |
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| Ist eröffnet, Verwalter bestellt, melde regelmäßig meine Verhältnisse, bis jetzt unproblematisch. |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 637 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 4.Apr 2006 14:06 Titel: |
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Hallo,
es gibt immer noch keine Verfahrensbeendigung ?
MfG
ThoFa |
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HWG111146 Newbie
Anmeldungsdatum: 04.04.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 4.Apr 2006 14:17 Titel: |
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Hallo,
nein, läuft ja erst im dritten Jahr.
MfG
HW Gisa |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 637 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 4.Apr 2006 17:06 Titel: |
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Hallo,
sorry aber ich muss nochmals nachfrage, da dies oft verwechselt wird.
Das eigentlich Insolvenzverfahren geht im Durchschnitt 1 bis 1 1/2 Jahre. Danach befindet man sich nur noch in der sogenannten Wohlverhaltensphase. Das ist ein gravierender Unterschied. Daher nochmal: Ihr Insolvenzverfahren ist noch nicht aufgehoben wurden ?
MfG
ThoFa |
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HWG111146 Newbie
Anmeldungsdatum: 04.04.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 5.Apr 2006 7:17 Titel: |
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Guten Morgen.
Nun haben wir´s. Ist ja auch kompliziert. Also das Verfahren hat nur 4 Monate gedauert (es gibt nur 2 Gläubiger) und jetzt läuft die Wohlverhaltensphase.
Beste Grüße HW Gisa |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 637 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 5.Apr 2006 7:56 Titel: |
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Hallo,
da sind wir nun ein Stück weiter.
Die Pfändung der Bank ist nicht mehr gültig, da sie nur noch im Rahmen der Insolenzordnung bedinet werden darf.
Aber wie hat diese Altersvorsorge die Insolvenz überstanden ? Haben Sie diese auch bei der Insolvenz angegeben ?
MfG
ThoFa |
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HWG111146 Newbie
Anmeldungsdatum: 04.04.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 5.Apr 2006 9:57 Titel: |
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Hallo,
die Versicherung wurde angegeben.
Da es sich um "Betriebliche Altersversorgung" handelt war ein Zugriff durch die Bank durch eine Auflösung / Auszahlung der Versicherung nicht möglich.
Wenn die Pfändung nicht zulässig ist und der Auszahlungsbetrag an die Gläubiger verteilt wird -da es nur zwei Gläubiger gibt, bekommt die Bank den Löwenanteil- kommt das Ergebnis auf das Gleiche raus.
Die Frage ist, ob zumindest ein Teilbetrag, das es sich ja um eine "Betriebliche Altersversorgung" -also Vorsorge fürs Alter- handelt, "unpfändbar" bleibt.
Habe stundenlang im Netz gesucht, es ist zwar ein Gesetzt "in Vorbereitung", aber sonst habe ich nichts konkretes gefunden.
Beste Grüße HW Gisa |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 637 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 5.Apr 2006 10:51 Titel: |
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Hallo,
aus meiner Sicht bleibt das Geld bei Ihnen und zwar komplett.
MfG
ThoFa |
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HWG111146 Newbie
Anmeldungsdatum: 04.04.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 5.Apr 2006 14:51 Titel: |
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Na ja, mein Gefühl sagt mir was anderes. Aber nichts konkretes weis man nicht ........ .
Werde wohl mal nen "Rechstverdreher" einschalten müssen. Kostet zwar Geld - aber es geht ja auch um einiges.
Wie es Weiter- und/oder Ausgeht werde ich berichten.
Beste Grüße
HW Gisa |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 637 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 5.Apr 2006 18:16 Titel: |
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Hallo,
Sie können mir ruhig glauben, sofern bei Ihren Angaben nicht etwas wichtiges fehlt. Da bin ich mal auf die Antworten des Rechtsanwaltes gespannt.
MfG
ThoFa |
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jenty Newbie
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Kassel
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Verfasst am: 5.Apr 2006 18:55 Titel: BAV |
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Hallo,
die betriebliche Altersvorsorge ist eingeschränkt insolvenzgeschützt. Das bedeutet, dass Sie nicht pfändbar während der Laufzeit ist. Ausnahmen davon bestehen dann, wenn Sie Gesellschafter und Geschäftsführer gleichzeitig sind. Dort ist die Rechtsprechung bisher noch nicht klar geregelt. Bis zur Auszahlung ist die Altersvorsorge eigentlich noch Betriebskapital in der man als Angestellter lediglich das Bezugsrecht hat.
Aus unserer Sicht sehen wir im Regelfall keine Möglichkeit an das " Betriebsvermögen" des in Insolvenz gekommenen Arbeitnehmer seitens der Gläubiger, zu kommen.
Viele Grüße von Jenty
Serviceagentur für EU Firmen |
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HWG111146 Newbie
Anmeldungsdatum: 04.04.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 6.Apr 2006 12:11 Titel: |
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Hallo,
Sie können mir ruhig glauben, sofern bei Ihren Angaben nicht etwas wichtiges fehlt. Da bin ich mal auf die Antworten des Rechtsanwaltes gespannt.
MfG
ThoFa
Hallo ThoFa,
das hat nichts mit Glauben zu tun. Aber "an den Knochen muß Fleisch" und das wird nicht ohne RA gehen. Denn Die Bank wird ja nicht "kampflos" aufgeben. Das wird wohl nicht ohne Gericht abgehen.
Und nach meinem "Insolvenz-Kampf" habe ich allein dafür keinen Nerv.
Wäre ja schön wenn was dabei überbleibt, wieviel auch immer.
Beste Grüße
HW Gisa |
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HWG111146 Newbie
Anmeldungsdatum: 04.04.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 8.Apr 2006 14:20 Titel: |
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Hallo ThoFa,
nachdem ich mir zwei Tage "die Finger wund gesucht habe" im Netzt, bleibt die entscheidende Frage: Wie fängt man das Problem an?
Fällt Ihnen was dazu ein?
Schöne Grüße nach Grevenbroich
HW Gisa |
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cosima Newbie
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 5 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 15.Apr 2006 15:42 Titel: Pfändung Betriebliche Altersvorsorge |
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Hallo,
habe soeben Ihre Fragen und die Beiträge dazu gelesen. Grundsätzlich dazu folgendes: Die Betriebliche Altersvorsorge ist auch in der Ansparphase unter bestimmten Umständen pfändbar. Es kommt darauf an, welcher Durchführungsweg (Pensionskasse,Unterstützungskasse,Pensionsfonds,Direktzusage,Direktversicherung)gewählt wurde und welche Rückdeckung vereinbart wurde und ob es sich dabei um eine beitragsorientierte Leistungszusage handelt u.v.m. Auch die Frage, ob es sich um eine Entgeltumwandlung handelte ist hier von Bedeutung. Einzig Riester und Rürup-Rente bieten hier eingeschränkten Schutz. Im Normalfall war während der Ansparphase der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer die versicherte Person. Das hat zur Folge, dass die Rückdeckungsversicherung durch den AN auch nicht beliehen werden kann und nur eingeschränkt pfändbar ist.
Achtung: Bei Zufluss, z.B. Kapitalabfindung oder Verrentung, tritt in jedem Falle auch die Pfändbarkeit ein, wenn die Versorgungsordnung nicht anderes geregelt hat. Hier lohnt auch ein Blick in das Betriebsrentengesetz. Und noch eins: Es kann Ihnen sogar passieren, dass nach Abschluss des Insolvenzverfahrens das Finanzamt den sog. Sanierungsgewinn versteuern will. In Ihrem Fall muss man wirklich das gesamte Konstrukt anschauen. Auf meiner Internet-Seite vorsorge-monitor-deutschland.de finden Sie meine Kontaktdaten. Ich stehe Ihnen für diese Fragen kostenlos per e-mail zur Verfügung. Ansonsten bleibt nur die Beratung eines Anwalts.
MFG
Jörg Krause |
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