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Privatinsolvenz und Job im Ausland bzw. Selbstständigkeit

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FairTrade
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2006 20:07    Titel: Privatinsolvenz und Job im Ausland bzw. Selbstständigkeit Antworten mit Zitat

Werte Damen und Herren,

ich hoffe an dieser Stelle fundierte Informationen zu meiner persönlichen Situation zu erhalten, da mir das Wasser an und für sich schon ziemlich weit oben steht.

Ich stehe kurz vor dem Offenbarungseid. Habe etwa 25000 Euro Schulden (Kreditkarte, Giro und Kredit). Guthabenskonto bei einer anderen Bank seit geraumer Zeit eingerichtet und zahle an meine Bank, wo ich in der Kreide stehe seit geraumer Zeit keinen Pfennig mehr. Inkasso ist noch nicht eingeschaltet worden, doch KK gekündigt und Schufa erhalten.

Meine Fragen:

Es besteht für mich die Möglichkeit, in Arabien einen Job zu bekommen. Wenn ich meinen Hauptwohnsitz dorthin verlege, inwieweit besteht seitens der Bank die Möglichkeit, an ihren Forderungen festzuhalten?

Da ich mir wegen eines Umzugs dorthin noch unsicher bin, erwäge ich eine Selbstständigkeit in Deutschland. Dieses Unternehmen wäre ein reines Dienstleistungsunternehmen, welches nur im Internet auftritt. Ein befreundeter angehender Anwalt sagte mir, ich solle im Ausland (Kanalinseln, Karibik etc.) die Firma gründen, den Server dort haben und in Deutschland lediglich eine Niederlassung betreiben.

Ich möchte natürlich keinesfalls persönlich dafür haften. Ein Kredit wäre für das Unternehmen nicht notwendig (den würde ich ohnehin vermutlich nicht bekommen).

Kann jemand dazu etwas zu meinem Anliegen mitteilen?

Die Zeit ist nicht gerade auf meiner Seite und langsam muß ich aktiv werden.

Ich bedanke mich schon jetzt für unterstützende Ratschläge
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 18.Feb 2006 7:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Ihr befreundeter, angehender Anwalt sollte mehr die Insolvenzseminare besuchen.

Die Bank knn natürlich auch in fernen Ländern versuchen zu pfänden, ob sie es macht steht auf einen anderen Papier. Sowas ist mit recht hohen Kosten verbunden.

Der eleganteste Weg ist hier Insolvenz zu beantragen und sich dann selbständig zu machen. Eventuell ist es besser zu warten bis das Insolvenzverfahren - nach ca. ein Jahr - abgeschlossen ist uns Sie sich njur noch in der Wohlverhaltensphase befinden.

MfG

ThoFa
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MVH
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 22
Wohnort: Bi (D) - Valmiera (LV)

BeitragVerfasst am: 18.Feb 2006 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

ThoFa hat folgendes geschrieben::
....
Der eleganteste Weg ist hier Insolvenz zu beantragen und sich dann selbständig zu machen. Eventuell ist es besser zu warten bis das Insolvenzverfahren - nach ca. ein Jahr - abgeschlossen ist uns Sie sich njur noch in der Wohlverhaltensphase befinden.

MfG

ThoFa


Das interessiert mich aber jetzt mal, warum ist es besser sich dann selbständig zu machen? Wo liegen die Vorteile hierbei?
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hadimarosa
Specialist


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 211
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 19.Feb 2006 11:24    Titel: Privatinsolvenz und Job im Ausland bzw. Selbstständigkeit Antworten mit Zitat

Mit der Selbsständigkeit machen Sie den Bock zum Gärtner !

Meines Wissens nach gibt es für Selbständige keinen Kontoschutz.
D.H. sobald Sie das Konto eröffnet haben, wird es Ihnen innerhalb kurzer Zeit wieder alles gepfändet.

Was haben Sie dann davon ?
Sie können weder Krankenkassen, noch andere Beiträge bezahlen.

Einen eingeschränkten Kontoschutz gibt es nur für Angestellte oder Arbeiter, hierzu gibt es die Freibeträge, was Sie verdienen dürfen, und erst darübe hinaus gehende Beträge werden Ihnen gepfändet.

Entsprechende Tabellen über Freibeträge finden Sie auf googel.

Also mein Tipp :

Lassen Sie die Firma auf einen Bekannten oder Verwanten laufen, mittels Arbeits - Vertrag sind Sie dann Angestellter in diesem Unternehmen

Melden Sie die EV an, und da Sie nicht umbedingt ein sehr hohes Gehalt haben müssen, kann Ihnen nichts gepfändet werden.
Ausserdem sieht die Bank, dass hier nichts zu holen ist. so dass Sie lieber vorzeitig einen Vergleicht zustimmt.
Lieber einen Teilbetrag als gar nichts.

Nach einem Jahr können Sie mit Ihren Banken verhandelt, und eine Teilzahlung / Vergleich vereinbaren.
Den soll aber Ihr Steuerberater oder Rechstanwalt aushandeln.
Die meisten Banken sind mit 15 % bis 30 % der Kreditsumme zufrieden, vergleich lohnt sich.
So dass Sie mit 3.000,00 Euro bis 10.000,00 Euro Ihre Schulden los sind.

Rechtlich und Fachlich müssen Sie dies natürlich noch prüfen lassen.

Ich bin weder Anwalt, noch Berater, also alle Beiträge unverbindlich und ohne Rechtssicherheit.

Grüße

Otto
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 19.Feb 2006 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hadimarosa hat solange Recht bis sich der Schuldner in der Insolvenz befindet. Daher sprach ich auch davon, zuerst in die Insolvenz zu gehen um den notwendigen Pfändungsschutz zu erhalten und dann eine Selbständigkeit zu beginnen. Idealerweise macht man dies nach der ca. einjährigen Insolvenzphase, weil während dieser der Insolvenzverwalter u.U. unangemessen in die Selbständigkeit eingreifen könnte, was ihm während der Wohlverhaltensphase nicht möglich ist.

MfG

ThoFa
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