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herdas Newbie
Anmeldungsdatum: 20.01.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 20.Jan 2006 20:46 Titel: Privatinsolvenz und neuer Arbeitgeber! |
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Hallo!!
Ich habe ein Problem!
Vor gut einem halben Jahr habe ich priv. Insolvenz beantragt und das Verfahren wurde auch eröffnet und ich bin in der Bereinigungsphase.
Als ich die priv. Insolvenz eröffnen lies, war ich allerdings arbeitslos. Seit 01. Januar habe ich wieder einen tollen, neuen Job der mir auch viele Freude macht.
Nun habe ich das Problem, dass mein neuer Arbeitgeber nicht erfahren soll, dass ich eien priv. Insolvenz am laufen ahbe. Auch im Arbeitsvertrag steht, das der pfändbare Teil nicht an Dritte abgegeben werden darf.
Ich habe bei meinem Anwalt das Problem angesprochen...er hat mir gesagt ich solle mit dem Thema offen bei meinem Treuhänder umgehen. In aller Regel würde er einem keine Steine in den Weg legen und einen Summe festlegen, die dann jeden Monat absolut pünktlich auf ein Treuhänderkonto zu überweisen ist.
Nun ist mein Treuhänder aber bekannt als Queerulant... er würde kaum mit sich reden lassen. Ich gehe davon aus, dass er meinen Arbeitgeber sofort informiert, sobald er die Kopie meines Arbeitsvertrages hat, damit wäre meine neue Stelle wohl hinüber, da ich natürlich noch in der Probezeit bin. Da häte niemand was davon..die Schuldner bekäme ihren Anteil nicht, der Treuhänder würde lediglich einmal einen Betrag pfänden können...ich wäre wieder arbeitslos..
Das Ganze ist ein ziemlicher Teufelskreis und ich weiß nciht wirklich was ich tun soll.
Dem Treuhänder zu verheimlichen das ich wieder arbeite will ich auf keinen Fall, sondern mit dieser Situation ganz offensiv umgehen.
Mein Anwalt hat noch bemerkt dass man auch beim zuständigen Gericht Beschwerde einlegen kann, wenn sich der Treuhänder nicht mit sich reden lassen will, da das Reinigungsverfahren ein neuer Anfang sein soll und nicht das Ende.
Ich habe auch schon mit dem Gedanken gespielt, jetzt wo ich wieder verdiene, das Verfahren aufzulösen und meinen Schuldnern das Geld zurückzuzahlen?!
Wenn jemand Ratschläge in hat oder Tipps wie ich mich hier verhalten soll, wäre ich sehr sehr dankbar!
Vielen Dank und Gruß! |
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boxi Newbie
Anmeldungsdatum: 28.01.2006 Beiträge: 24
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Verfasst am: 15.Feb 2006 22:49 Titel: |
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Hallo,
im Endeffekt sind Sie wärend der Wohlverhaltensperiode selbst verantwortlich.
Allein vom gesunden Menschenverstand würde ich mal sagen:
- aktuelle Lohnpfändungstabelle besorgen
- Nettolohn vergleichen und Beträge selbst abführen
Somit haben Sie Ihre Pflicht erfüllt.
Wenn Sie garnichts tun, fliegts 100% auf.
Mit freundlichen Grüßen. |
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winnie_1957 Newbie
Anmeldungsdatum: 12.01.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 28.Feb 2006 12:49 Titel: |
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Hallo herdas,
ich verstehe Dein Problem nicht ganz: Du bist verpflichtet, dem Treuhänder über die Arbeitsaufnahme Mitteilung zu machen ... daran führt kein Weg vorbei; das ist Grundlage deiner Wohlverhaltensphase.
Dem Arbeitgeber würde ich reinen Wein einschenken, das wird dazu beitragen, Dein Ansehen aufzuwerten. Ein Verschweigen hätte eher negative Konsequenzen.
Dein Treuhänder ist ohnehin nur an dem Teil Deines Einkommens interessiert, der oberhalb der Pfändungsgrenze liegt. Ich sehe da kein Problem. Ansonsten gilt: Offen über alles reden, auch mit Deinem Treuhänder und Arbeitgeber. Nur so schafft man Vertrauen und trägt zur Entspannung und Klärung der Situation bei. (Eigene Erfahrung!)
Viel Erfolg
Winnie_1957 |
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