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Privatinsolvenz vorzeitig beenden

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barbie1946
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 22:49    Titel: Privatinsolvenz vorzeitig beenden Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin neu hier und fang mal ganz blöd an:
ich befinde mich seit ca. 4 Jahren in der Privatinsolvenz. Nun möchten mich Freunde "freikaufen", in Verhandlung mit den Gläubigern treten und eine Quote aushandeln.
Dabei habe ich erfahren, daß dies äußerst diffizil ist und mit einigen (aber welchen, ist mir nicht bekannt) Problemen behaftet wäre.

Wer weiß Rat?
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MisterOrlando
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 31.März 2006 17:13    Titel: Pokerpartie Antworten mit Zitat

Hallo barbie,

solche Verhandlungen werden meist von erfahrenen Anwälten durchgeführt. Die angebotenen Prozentgrößen sind letztlich frei verhandelbar und bewegen sich von 5% aufwärts bis 20,30% der restlichen Verbindlichkeit.
Wenig anbieten, dann langsam steigern, so der übliche Weg.

Vorstellbar ist das wie auf einem Basar, nur auf höherem Niveau.

Da es auf ein gutes Nervenkostüm ankommt und die juristischen Belange berücksichtigt werden müssen, sollte man besser einen Aussenstehenden mit diesem Job beauftragen. Diese Investition macht sicher mehr Sinn, als es auf eigene Kappe zu versuchen.

Vielleicht konnte ich so ein Stück weiterhelfen.

Viel Erfolg wünscht

Mister Orlando
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barbie1946
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 31.März 2006 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Tip,

ich hatte auch die Absicht, mich an einen Freund zu wenden, der bereits außerhalb von Insolvenzen recht gute Verhnadlungsergebnisse erziehlt hat. Bei mir scheint es jedoch bereits im Vorfeld Probleme zu geben.

Die InsoVerwalterin durfte mir keinerlei Auskünfte geben (aus rechtl. Gründen) und einen Spezialisten kenne ich nicht. Da ich mich also in der Wohlverhaltensperiode befinde, darf ich anscheinend nicht eigenmächtig tätig werden. Sollte ich mich nämlich mit meinen (angemeldeten) Gläubigern einigen, so könne immer noch irgendwer mit weiteren Forderungen erscheinen und dadurch den gesamten Prozess gefährden. Andererseits bin ich nach Ablauf der Zeit (insgesamt 7 Jahre) total schuldenfrei.

Ich bin so blöd und hab das alles nicht recht verstanden. Vor einer eigenmächtigen Einigung muß das InsoGericht zunächst auch noch seine Zustimmung geben. Dieser Weg ist mir eben total fremd und da hätte ich gern nähere Info, wie das denn nun ablaufen könnte.
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MisterOrlando
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 1.Apr 2006 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo barbie,

ob nach vier Jahren noch Unruhe erzeugt werden sollte durch Angebote, hängt mit den Zahlen zusammen. Die Grössenordnungen haben mit den Möglichkeiten zu tun.

Eine bestehende Ruhe mit den Gläubigern hat seine Vorteile.

Zu den Experten.

Im Netz über googel zu finden ist die hp der Rechtsanwälte, die in diesem Bereich Erfahrung haben.

Zusätzlich bietet die
eine gute Informationsebene an. Persönliche Gespräche sind möglich und bezahlbar.

Wünsche Ihnen Erfolg.


Mister Orlando
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