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Pyromane Newbie
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 28.Sep 2006 18:19 Titel: Probleme mit meinem Treuhänder |
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Ich habe ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit einem Anwalt eingeleited. Nun hat mir das Amtsgericht einen neuen Anwalt als Treuhänder zugeteilt nur leider habe ich mit diesem Menschen ein kleines Problem. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Also ich bin berufstätig und mein Lohn geht auf das Konto meiner Frau. Für dieses Konto habe ich keinerlei Rechte, ich darf keine Unterschrift leisten noch sonst irgend etwas. Jetzt zu der Frage. Kann mein Treuhänder von mir diese Kontonummer verlangen ja oder nein und wenn ja nach welchen gesetzlichen Vorschriften.
Ich möchte mich schon jetzt für die schnelle Hilfe bedanken.
MfG Marko |
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dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 578 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
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Verfasst am: 28.Sep 2006 18:42 Titel: Re: Probleme mit meinem Treuhänder |
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| Pyromane hat folgendes geschrieben:: |
Ich habe ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit einem Anwalt eingeleited. Nun hat mir das Amtsgericht einen neuen Anwalt als Treuhänder zugeteilt nur leider habe ich mit diesem Menschen ein kleines Problem. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Also ich bin berufstätig und mein Lohn geht auf das Konto meiner Frau. Für dieses Konto habe ich keinerlei Rechte, ich darf keine Unterschrift leisten noch sonst irgend etwas. Jetzt zu der Frage. Kann mein Treuhänder von mir diese Kontonummer verlangen ja oder nein und wenn ja nach welchen gesetzlichen Vorschriften.
Ich möchte mich schon jetzt für die schnelle Hilfe bedanken.
MfG Marko |
Wow, sie haben ganz schönes Vertrauen in ihre Frau
Ihr Verdienst aus unselbstständiger Tätigkeit liegt vermutlich unter der Pfändungsfreigrenze und wohin sie ihr ungepfändetes Geld hin überweisen lassen liegt in ihrem Ermessen.
Da ihre Frau eine eigenständige juristische Person ist, geht dem Treuhänder das Konto ihrer Frau, einen feuchten Dreck an.
Es sei denn, er legt ihnen eine richterliche Verfügung vor und auch dagegen haben sie Rechtsmittel.
Achtung, diese ANTWORT GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt. _________________ Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei
freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24
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Ich helfe ihnen individuell – schnell – kompetent – und preiswert |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 30.Sep 2006 11:27 Titel: |
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Hallo,
Sie sind in der Insolvenz auskunfts- und mitwirkungspflichtig, dazu gehört aus meiner Sicht auch die Frage auf welches Konto genau Ihre Einkünfte gehen.
Sie sollten sich ein eigenes Konto aufmachen, nach Eröffnung der Inso stellt dies meist kein Problem mehr da (z.B. Ethikbank).
MfG
ThoFa |
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Bankquest Newbie
Anmeldungsdatum: 23.10.2004 Beiträge: 24
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Verfasst am: 6.Okt 2006 4:08 Titel: |
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Er ist seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen indem er gesagt hat wo das Gehalt hingeht. Die Hoehe des Gehalts kann durch die Lohnabrechnung nachgewisen werden.
Warum sollten dem IV Kontoauszuege der Frau vorgelegt werden sollen in Zweifelsfall. Darauf laeuft es ja hinaus, warum will er sonst die Kontonummer? |
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uranus Specialist
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 117
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Verfasst am: 2.Nov 2006 19:27 Titel: |
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Der Treuhänder wird idR den Arbeitgeber anschreiben und die
Abtretungsansprüche geltend machen, sofern dort welche sind.
Das bedeutet, dass der AG die Einkommensanteile über den Grenzen
des § 850 c ZPO an den Teuhändern überweist. Wohin der restliche
Betrag geht, interssiert den Treuhänder gar nicht!!
Sollte der Treuhänder sich mit einer anderen Reglung einverstanden
erklären, dürftest du von Glück sprechen.
uranus |
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