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hoschi1111 Newbie
Anmeldungsdatum: 13.01.2006 Beiträge: 8 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 19.Dez 2006 16:14 Titel: Rechte der Aktionäre bei Firmen-Insolvenz??? |
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Ich habe hier mal eine Frage an die Experten diesen Forum`s...
Was hat ein Aktionär für Rechte gegenüber dem Insolvensverwalter wenn die AG Insolvenz angemeldet hat.
Da man als Aktionär des insolventen Unternehmens gegenüber ja kein Gläubiger ist, hat man laut dem Insolvenzverwalter kein Anspruch auf die Informationen bzgl. des laufenden Verfahrens.
Ist das richtig so???
Steht mir als Aktionär nicht rechtlich zu über den Stand der Dinge informiert zu werden?
Gerne würde ich auch mal einen Blick in die Bilanzen werfen um zu sehen, wann, wo und wie mein Kapital seiner Zeit angelegt wurde.
Was habe ich in diesem Falle für Möglichkeiten um an entsprechende Informationen zu kommen???
Vielleicht kann mir da ja jemand von Euch einen Tip geben...
Wäre jedenfalls sehr hilfreich... )
Vielen Dank im voraus. |
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uranus Specialist
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 117
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Verfasst am: 19.Dez 2006 17:20 Titel: |
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Der Aktionär ist Teilhaber eine Unternehmung die insolvent ist. Was will
man da denn noch wissen??
Da das Aktiengesetz, anders als bei einer GmbH, auch genehmigtes aber
nicht eingezahltes Grundkapital kennt ist doch nur die Frage, ob man zur
"Nachzahlung" genau dieses Kapitals aufgefortert wird oder nicht. Hoffentlich
doch eher nicht!! Oder?? Der IV wird sich schon melden um Masse zu ziehen!!
uranus |
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hoschi1111 Newbie
Anmeldungsdatum: 13.01.2006 Beiträge: 8 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 20.Dez 2006 12:49 Titel: |
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@ Uranus
Da es sich hier um eine Vermögensberatungs- und Verwaltungs AG handelt und evtl. Betrug vorliegt, würde man doch gerne mal über den aktuellen Stand informiert werden. Wo, wie und wann mein eingezahltes Kapital "verbrannt" wurde.
Hat man Anspruch auf Einblick in die Geschäftsunterlagen wie z.B. Bilanzen etc...???
Vielen Dank. |
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Planer .

Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 224 Wohnort: 86899 Landsberg
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Verfasst am: 20.Dez 2006 13:57 Titel: Insolvenz der AG |
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Hallo,
als Aktionär werden Sie, wie auch der Gesellschafter der GmbH nur insoweit über die Insolvenz informiert, wie seitens des Gerichts veröffentlicht wird. Wenn Sie den Verdacht haben, daß hier nicht sauber gearbeitet wurde, stellen Strafanzeige gegen unbekannt. Dann wird in Regel auch ermittelt.
Ferner wird sich aber auch der Insolvenzverwalter genau ansehen, was mit dem Geld passiert ist und ob die Vorstände/Aufsichtsräte ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. Ergibt sich hier ein Verdacht, wird dieser offen oder verklausuliert im Gutachten des IV`s stehen. Im Normalfall leitet dann das Gericht die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter.
Hinsichtlich des "genemigten Kapitals" unterliegt Uranus hier einem Irrtum. Genehmigtes Kapital ist nicht vergleichbar mit dem "ausstehenden Kapital" in der GmbH (oder auch AG). Dieses wird mit Sicherheit vom IV eingefordert, sowohl in der GmbH, wie auch in der AG (wo es aber seltener vorkommt!)
"Genehmigtes Kapital" bei einer AG ist quasi Vorratskapital, das zu einer Kapitalerhöhung führen kann (aber nicht immer muß!), ohne das der Vorstand/Aufsichtsrat die Genehmigung der Aktionärsversammlung benötigt. Erst wenn genehmigtes Kapital zu Stammkapital wird, besteht die Einzahlungsverpflichtung desjenigen, der die Aktien übernimmt.
Grüße aus Landsberg
Thomas Planer _________________ Thomas Planer // Planer und Kollegen GmbH
86899 Landsberg/Lech
Tel 08191/3201100
Fax 08191/2007
www.planerundkollegen.de
t.planer@planerundkollegen.de |
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