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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 23.Jul 2007 16:21 Titel: |
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Hallo,
| Zitat: |
| Trifft die Banker da nicht auch eine Mitschuld? Zumindest doch moralisch, oder? |
Nein!
Denn der Konsument ist volljährig, kann lesen und sollte über ein gewisses Maß an durchschnittlicher Inteligenz verfügen.
Und Grundrechenarten sollte er beherrschen, Plus, Minus.....das reicht bei einem "Haushaltsplan" meistens......
| Zitat: |
| Bei (Kredit-/ Finanzzierungs )-Vertragsabschluss sollte jede Vertragseite wissen, dass sie ein Risiko eingeht |
Richtig!
Das Risiko kann für den Gläubiger aber nicht darin liegen, daß er bei gewissen Protagonisten bereits im Vorfeld die Forderung abschreiben kann, nur weil es die elegante Möglichkeit der Restschuldbefreiung (im Schnelldurchgang) gibt.
Die Reaktionen auf solche "Möglichkeiten" sind auch völlig legitim. Man sucht sich als Gläubiger Zusatzsicherheiten, welche eben nicht so einfach wertlos werden......
| Zitat: |
Können wir uns denn soviel Moral in einem modernen Europa überhaupt leisten?
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Wollen wir auf jeglichen Rest von Moral verzichten?
grüße
gundel |
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ly3 Specialist
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 107 Wohnort: London
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Verfasst am: 23.Jul 2007 17:21 Titel: ????? |
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@Gundel
Für welche Bank oder Kasse arbeiten Sie?
Gruß LY3 |
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ly3 Specialist
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 107 Wohnort: London
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 24.Jul 2007 16:02 Titel: |
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Und ich wollte mich nicht zu solchen Themen weiter äußern...
Die Verbraucherzentralen kann doch wirklich kein Mensch mehr ernst nehmen. Man nehme alleine die Zahlen der Insolvenzen, welche dort genannt werden.
Dass die Verbraucherinsolvenzen angestiegen sind, liegt ganz bestimmt nicht daran, dass Banken die Verbraucher in die Inso getrieben haben.
Vielmehr liegt es daran, dass von 1999 bis Ende 2001 die Verfahrenskosten vorgeschossen werden mussten und das konnte sich kaum ein Schuldner leisten.
Und es ist einfach nur Dummheit zu behaupten, dass die Abtretungsregel dazu führt, dass die außergerichtlichen Vergleiche nicht funktionieren. Ein guter Berater gestaltet den außergerichtlichen Vergleich (und den ggf. folgenden gerichtlichen Vergleich) so, dass der Gläubiger, der in den "Genuss" der Abtretungsregel kommt, diesen Vorteil auch weiter behält. Aber sowas passt ja nicht in den 0815-System der öffentlichen Schuldnerberatungen, die von den Verbraucherzentralen so gerne hervorgehoben werden.
Ich bin wahrlich kein Freund der Banken, aber es nervt einfach nur, immer denen alles in die Schuhe zu schieben. Geben Sie keinen Kredit sind es alles A....löcher, geben Sie einen Kredit und der platzt, sind sie auch A....löcher.
MfG
ThoFa |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 4261
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Verfasst am: 4.Nov 2008 10:22 Titel: |
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Die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens in der Rechtsprechung
- ein Beitrag von Pape
Zusammenfassung von "Entwicklung der Rechtsprechung zur Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens im Jahre 2007/2008" von RiBGH Dr. Gerhard Pape, original erschienen in: ZInsO 2008 Heft 19, 1041 - 1051.
Pape stellt in seinem Beitrag Entscheidungen vor, die im Zusammenhang mit der Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens stehen. U.a. werden Entscheidungen über Rechtsmittel im Insolvenzverfahren sowie zur Wirkung der Verfahrenseröffnung erörtert.
Einleitend stellt Pape >>> weiter klick |
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