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colla Newbie
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 5.Jan 2006 17:53 Titel: Restschuldbefreiung auch für Bürgen? |
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Hallo,
zufällig bin ich auf dieses Forum gestoßen und habe hier schon einige interessante Dinge erfahren, leider habe ich zu meinem Problem wenig gefunden.
2002 wurde ich, aus mir erst danach bekannten Gründen (kurzfristige Liquiditätsbeschaffung und Beschaffung neuer Bürgen für die Banken/Risikoverteilung), Mitinhaber eines Bauunternehmens (ca. 100 Beschäftigte). Da ich in selbigem schon seit 1993 beschäftigt war erschien mir die Anfrage meines Stiefvaters/Chefs/Altgesellschafters recht "schmeichelhaft" und als Bestätigung meiner Arbeitskraft und meines Engagements. Bis dahin hatte ich ein eher mäßiges Verhältnis zu meinem Stiefvater/Chef/Altergesellschafter und ich war erstaunt und froh über die plötzliche Wende seiner Haltung mir gegenüber. Seinem leiblichen Sohn (ebenfalls in der Fa. beschäftigt) wurde durch ihn Gleiches, mit der Begründung sich langsam in den Ruhestand zurück zu ziehen, angetragen. Somit erschien mir die Sache als sicher (wer führt schon sein leibliches Kind in den Ruin...) und ich hinterfragte nicht genug. Noch dazu begleitete ein Unternehmensberater, Steuerberater und die Hausbank die ganze Sache.
Mittlerweile weiß ich, dass ich (und übrigens auch mein Stiefbruder) sooo dämlich waren......
Nun zu den Fakten in kurzen Abrissen:
- wir (mein Stiefbruder und ich) haben jeder ein ERP Darlehen über 125.000 Euro zum Anteilsabkauf der entsprechenden Firmenanteile aufgenommen (Bürge jeweils Ehemann/Ehefrau), das Geld floss in die Firma und wurde zur Senkung eines KK-Kredites genommen, war also weg
- wir unterschrieben selbstschuldnerische Bürgschaften bei 3 verschiedenen Banken für die "Altlasten" der Firma (Gesamtschuld derzeit: ca. 780.000 Euro)
- jeder von uns ließ eine Grundschuld in Höhe von 30.000 Euro auf das eigene Haus, eintragen
- nicht mal 1 Jahr später: Hausbank kündigt nach Nichtausreichung der Festigungsinvestition (beantragt bei der Deutschen Ausgleichsbank, mit vollster Unterstützung der Hausbank) die Geschäftsbeziehungen und stellt alle Kredite fällig
- Insolvenzantrag
Da unser Haus (Eigentum von mir und meinem Mann zu gleichen Teilen) erst 6 Jahre alt ist, konnten wir bisher wenig abzahlen, somit steht also auch noch dort eine hohe Kreditsumme (160.000 Euro).
Nun zu meinen Fragen (alle nur hypothetisch):
Falls ich eine Privatinsolvenz beantrage und ich würde nach 6-7 Jahren die Restschuldbefreiung erlangen, was geschieht mit dem ERP-Darlehen, wofür mein Mann bürgt, wird er danach trotzdem zur Tilgung der Schuld herangezogen? Was passiert mit unserem Haus, auf dem die 30.000 Euro Grundschuld (an 3. Rangstelle) für Verbindlichkeiten der Firma stehen, mein Mann haftet ja nicht selbstschuldnerisch für die Schulden der Firma, nur ich. Wird das Haus trotzdem versteigert werden?
Was ist wenn ich versuche einen anderen Weg zu gehen, der vielleicht auf einen Vergleich hinausläuft, wird mein Mann dann trotz meiner Vergleichsvereinbarung mit den Banken für seine Bürgschaftsschulden in die Verpflichtung genommen? Hat jemand irgendwelche Ratschläge für uns, oder kann jemand von ähnlichen Erfahrungen berichten? Momentan verhalten sich die Banken uns, mir und meinem Stiefbruder, gegenüber ruhig, da sie als erstes meinen Stiefvater, bei dem mehr zu „holen“ war, in die Pflicht genommen haben! Derzeit steht sein Haus kurz vor der Zwangsversteigung und die anwaltliche Vertretung der damaligen Hausbank hat gegen ihn ein Insolvenzverfahren beantragt (kurz vor Weihnachten….dass war `ne nette Überraschung…).
Vor kurzem rief mich der Insoverwalter der alten Firma an und teilte mir mit (oder sagte mir mehr oder weniger hinter vorgehaltener Hand), dass die Banken wohl wenig Chancen gegen uns haben, weil wohl bei Unterschrift der selbstschuldnerischen Bürgschaften von der Bank festgestellt werden muss, dass der Unterschreiber in der Lage ist, für die Verpflichtung aufzukommen. Damals waren das im Gesamten 1.500.000 Euro, das kann ich im Leben nicht abtragen und auch die jetzt noch stehende Summe (siehe oben) ist utopisch….Hat jemand damit schon Erfahrungen? Weiß jemand einen guten Rechtsbeistand für mich und meinen Bruder? Wir waren zwar schon bei einigen, mehr oder weniger kompetenten Leuten um uns Rat zu holen, alle waren der Meinung gegen die Banken unter Androhung der „Öffentlichmachung“ vorzugehen. Damit habe ich allerdings ein großes Problem, da ich mich nicht unbedingt in den Medien sehen möchte. Da ich Mutter zweier kleiner Mädchen bin habe ich ein fürchterlich schlechtes Gewissen meiner Familie gegenüber, ich schäme mich dafür, dass ich sie in so etwas hineingezogen habe. Inwieweit wird nun mein Mann für all das noch gerade stehen müssen?
Für ein paar Ratschläge/Informationen wäre ich dankbar. Das ich blöd war und unüberlegt gutgläubig gehandelt habe weiß ich selber, also diesbezüglich brauche ich keine „Ratschläge“ mehr, es ist nun leider passiert und ich muss versuchen dass Beste daraus zu machen! |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 5.Jan 2006 20:38 Titel: |
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Hallo,
na das nenne ich mal eine interessante Insolvenzgeschichte.
Also, sollten Sie in die Insolvenz gehen, kann (und wird) die Bank sich an den Bürgen wenden. Unter Umständen wird sie auch an das Haus gehen.
Bei einem Vergleich gilt es natürlich einzubauen, dass der Bürge ebenfalls aus der Haftung zu entlassen ist.
Ob die Kreditverträge/Bürgschaften tatsächlich anfechtbar sind, kann man nur beurteilen, wenn man sie auch mal gesehen hat. Allerdings würde ich darauf nicht allzu viel Hoffnung setzen.
Sie sollten sich nicht schämen, Millionen anderen Bürgern geht es in diesem Land nicht anders.
MfG
ThoFa |
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colla Newbie
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 5.Jan 2006 20:48 Titel: |
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| Falls Sie das mit interessant ironisch meinten, kann ich ihnen nur sagen, dass sich in meinem Leben dieses Thema durchaus nicht wegdenken läßt. Dass es vielen anderen auch so geht glaube ich gerne, aber leider hilft mir das auch nicht! Wann gehen denn die Banken auf die Bürgen zu, gleich oder erst nach der Restschuldbefreiung? |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 5.Jan 2006 20:51 Titel: |
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Hallo,
keineswegs meinte ich das ironisch, sondern so wie es da stand, interessant.
I.d.R. kommen die Banken relativ schnell auf den Bürgen zu. Das läuft unabhängig von einer etwaigen Insolvenz des Hauptschuldners.
MfG
ThoFa |
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colla Newbie
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 5.Jan 2006 20:53 Titel: |
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| Hätten Sie eventuell Links, die mir zu dem Thema Auskunft geben können? Vielen Dank im Voraus! |
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colla Newbie
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 5.Jan 2006 21:26 Titel: |
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| Noch eine kurze Frage: Bin wieder selbstständig, wie ist das dann beim priv. Insolvenzverfahren? Ist selbiges dann überhaupt möglich? Irgendwie muß es doch gehen, dass man nicht sein ganzes Leben für eine "Gutgläubigkeit" büßen muß und noch dazu seine Familie mit reinzieht! Selbstverständlich weiß ich, dass ich nicht ungeschoren davon kommen werde, aber wenigstens muß es doch irgendwann mal absehbar sein, wieviel und was genau auf einen zukommt!? |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 6.Jan 2006 8:22 Titel: |
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Hallo,
wenn Sie derzeit aktiv selbständig sind, werden Sie in das Regelinsolvenzverfahren kommen. Das kann dutrchaus zu Problemen führen. Sie sollten sich in Beratung begeben, da Ihr Fall ziemlich komplex ist und kaum in einem Forum zu regeln.
MfG
ThoFa |
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colla Newbie
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 6.Jan 2006 10:45 Titel: |
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| Das haben wir schon mehrfach versucht, nur traut sich keiner so richtig an unseren "Fall" heran. Es ist schlimm, sich seit Jahren in einem "luftleeren" Raum zu befinden. Jeder, den wir bisher um Rat und Hilfe gebeten haben, hat erst große Sprüche gemacht und uns dann doch alleine gelassen. Ist unser Fall so schwer zu handeln? Ich weiß leider nicht mehr weiter... |
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colla Newbie
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 12
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 9.Jan 2006 13:30 Titel: |
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Hallo,
die Urteile bezgl. Bürgschaften sind bekannt. Ob dies aber auf ihren Fall anwendbar ist, kann man beim besten Willen nicht beantworten. Dazu bedarf es die entsprechenden Unterlagen und Verträge durchzusehen.
MfG
ThoFa |
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kurt1000 Specialist
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 65
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Verfasst am: 29.Jan 2006 12:07 Titel: Insolvenz |
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Hallo,
machen Sie es so wie ich und machen Sie Ihr Insolvenzverfahren in Frankreich. Die Restschuldbefreiung hatte ich in 14 Monaten in den Händen. Jetzt kann ich wieder mit freien Kopf arbeiten. Ich habe mich mit der Euro-Servicecenter unter euro-servicecenter.com in Verbindung gesetzt. Die haben mir alles vermittelt und erledigt. |
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colla Newbie
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 2.März 2006 21:30 Titel: |
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| Diesen Schritt wage ich noch nicht... |
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sualkchees Newbie
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 49 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 3.März 2006 21:45 Titel: Problem Colla |
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Hallo Colla,
es gibt hervorragende Kanzleien die sich mit speziellen Fälle wie Ihren beschäftigen.
Ich weis nicht wo Sie ansässig sind, aber schauen Sie einfach mal bei google unter Insolvenzrecht/Insolvenzhilfe.
Hier kommen Sie auf einen Link, wo Sie empfohlene Anwälte/Kanzleien kontaktieren können.
Sie können das nicht alleine bewältigen,wie ich es sehe, sie benötigen professionelle Hilfe v o r O r t.
Und wie ein anderer Kollege schon geschrieben hat, schämen Sie sich nicht den Weg zu gehen.In 6 Jahren - wenn Sie sich korrekt verhalten - ist alles vorbei, und Sie können wieder ein normales Leben führen, oder von vorne beginnen.
Ich wünsche Ihnen viel Glück.
Sualkchees |
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