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Smagolf Specialist
Anmeldungsdatum: 29.11.2004 Beiträge: 53 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 18.Feb 2005 18:47 Titel: Restschuldbefreiung?! |
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Hallo Zusammen,
habe mit großem Interesse die Beitrge zum Thema "Insolvenz" gelesen, vor allem bzgl. der Restschuldbefreiung nach 12 bzw. 18 Monaten.
Nun meine Frage:
Ich selbst bin nun im 2. Jahr der Wohlverhaltensphase, habe ich nun auch die Möglichkeit diese entsprechend zu verkürzen??
Wer kannn mir da weiterhelfen??
Bin Dnakbar über jeden Tip!
Gruss
Smagolf |
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monika12 Newbie
Anmeldungsdatum: 21.02.2005 Beiträge: 21
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Verfasst am: 23.Feb 2005 14:32 Titel: |
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Hallo
wie wollen Sie das anstellen? Ich gehe davon aus, das Ihre derzeitige Lebenshaltung in Deutschland stattfindet.
Sie müssen erstmal, wenn das überhaupt funktionieren sollten, nach Frankreich umziehen, nicht nur auf dem Papier sondern als Lebensmittelpunkt. Und dann, nach ca. 6 Monaten das dortige Gericht per Anwalt kontaktieren und um Aktenanforderung bitten. Dann hoffen, ob sich das Gericht in Frankreich für zuständig erklärt.
Wenn das alles geklappt hat, ist die RSB nicht weit entfernt, doch aufpassen, nur um die RSB in Frankreich in Anspruch zu nehmen ist strafbar.
Viel Glück
Monika |
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