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Schulden mit Schulden begleichen und dann schuldenfrei...

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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 13.Nov 2006 17:59    Titel: Schulden mit Schulden begleichen und dann schuldenfrei... Antworten mit Zitat

am Stammtisch diskutiert man ja so einiges und tauscht hauptsächlich Gedankengänge zur allgemeinen Erheiterung aus; aber manchmal denkt man auch etwas ernsthafter darüber nach.

Das Beispiel:

eine Stammtischschwester hat folgendes auf den Tisch gelegt:

-sie hat 30.000 Euro Schulden, verteilt auf 3 Gläubiger.
-sie ist nicht in der Schufa eingetragen
-sie möchte ein Unternehmen gründen
-sie hat den Businessplan ihrer Hausbank vorgelegt
-sie bekam das OK der Hausbank
-sie bekam das OK der IHK
-sie bekam das OK den Businessangeln
-sie bekam das OK der Steuerberaterin
-sie würde bei der KFW ein Startgeld i.H.v. 50.000 Euro bekommen
-sie braucht kein Eigenkapital

nun sagt "sie", wenn ich die 50.000 Euro von der Bank bekomme, zahle ich davon 30.000 Euro an meine Glaübiger und mit den restlichen 20.000 Euro beginne ich mein neues Leben und gründe ein profitables Unternehmen.

soweit, sogut.

persönlich war ich über die Klarheit und Einfachheit des Vorgehens durchweg beeindruckt. Jedoch kommen mir kleine Zweifel..., denn

-kann ich mit dem Startgeld wirklich private Aussenstände/Schulden tilgen?
-gibt es für mich keine Kontrollinstanz, die soetwas verhindert/behindert?
-ist dies überhaupt rechtens?

FG,
Ihr schulterzuckender WillyWichtig
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Planer
.


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 217
Wohnort: 86899 Landsberg

BeitragVerfasst am: 14.Nov 2006 7:53    Titel: KFW Mittel Antworten mit Zitat

Hallo Willy Wichtig,

praktisch geht das, theoretisch jedoch nicht. Was will ich damit sagen.

Das Startgeld der KFW, sowie andere Fördermittel sind natürlich zweckgebunden für den dargestellten Unternehmens-, bzw. Investitionszweck. Hierüber kann eine Mittelkontrolle der KFW und/oder der Hausbank erfolgen. Eine kluge Hausbank führt diese bereits in der Investitionsphase durch, d.h. sie sieht sich die Überweisungen genau an.

Einige Banken tun das natürlich nicht. Hier kann Ihre Stammtischschwester also wie beschrieben agieren. Eines sollte Ihrer Stammtischschwester aber klar sein: Wenn Sie so agiert, wie von Ihnen beschrieben, begeht sie Subventionsbetrug und unter Umständen Unterschlagung.

Warum Unterschlagung?? Sollte das Vorhaben Ihrer Stammtischschester nicht zum gewünschten Erfolg führen (was angesichts der ja dann knappen Mittel sehr wahrscheinlich ist) wird sich der Insolvenzverwalter den Vorgang sehr genau ansehen. Dabei wird er entdecken, daß hier Mittel absprachewidrig zum privaten Nutzen eingesetzt worden sind. Diese Mittel stehen somit im Insolvenzverfahren den Gläubigern nicht mehr zu Verfügung. Ihre Stammtischschwester hat somit die Masse geschmälert, also Unterschlagung begangen.

Fazit:
Die Idee als solche ist durchführbar, allerdings auch strafbar! Das Risiko hierbei ertappt zu werden nicht unwesentlich hoch. Ergo: Dumme Idee!!

Grüße aus Landsberg

Thomas Planer
_________________
Thomas Planer // Planer und Kollegen GmbH
86899 Landsberg/Lech
Tel 08191/3201100
Fax 08191/2007
www.planerundkollegen.de
t.planer@planerundkollegen.de
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 14.Nov 2006 7:53    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Mittel werden immer nur gegen einen Mittelverwendungszweck ausgekehrt. Was bedeutet, daß die zugesagten Mittel nur für den ursprünglichen (Geschäfts-)Zweck verwendet werden dürfen.

Eine Kontrollinstanz gibt es hierfür direkt nicht, allerdings werden die Mittel über die Hausbank ausgekehrt. Diese Bank übernimmt (in gewissem Umfang) die Kontrolle, da ja auch die Zahlungsflüsse nachvollziehbar sind.

Stichprobenartig wird allerdings schon die Verwendung des Kapitals durch die ausführende Behörden vorgenommen. Eben dann, wenn offensichtlich erscheint, daß die Mittel zweckentfremdet verwandt werden. Obwohl man hier auch etwas einschränken muß, oftmals werden auch Mittel zur "Überbrückung" gewährt. Das bedeutet, daß auch die Lebensgrundlage damit sichergestellt werden kann (zumindest teilweise).

Sollte allerdings ein Mißbrauch vorliegen, dann kann ein solcher begünstigender Akt auch "zurückgedreht" werden. Bestes Beispiel sind Überbrückungsgelder beim Wechsel Arbeitslosigkeit - Selbständigkeit. Sollte die Arbeitsagentur herausfinden, daß diese Mittel zu Unrecht gewährt wurden (z.B. bei Schwarzarbeit), dann werden diese Mittel auch zurückgefordert.

Klar ist natürlich, daß Ihre "Stammtischschwester" in "betrügerischer Absicht" handelt, wenn sie die Mittel für die Selbständigkeit laut Businessplan nicht für das "Business" sondern für private Belange zweckentfremdet.

Und wenn ihr die Bank draufkommt.....

...dann hat sie noch ein paar Schulden mehr....

grüße
gundel
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 14.Nov 2006 7:55    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@planer

....schneller als sein Schatten

...und korrekt!


grüße
gundel
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Planer
.


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 217
Wohnort: 86899 Landsberg

BeitragVerfasst am: 14.Nov 2006 8:00    Titel: KFW MIttel Antworten mit Zitat

@ Gundel

danke, kann ich nur zurückgeben. Gut für die Fragesteller. Bekommen so von zwei Seiten gleichlautende und kompetente Antworten. Besser gehts nicht! Zweck des Forums somit erfüllt.

Grüße an Gundel, where ever!

Thomas Planer
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Thomas Planer // Planer und Kollegen GmbH
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 14.Nov 2006 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

@all

so etwas ähnliches hatte ich mir auch schon zusammengereimt.

haben denn die 3 gläubiger auf die 50.000 euro startgeld (neue schulden) zugriff (pfändungrecht) oder braucht sie sich hier keine sorge zu machen, da sie sich ein geringes gehalt i.h.v. 900 euro bezahlt und der rest für die geschäftsdurchführung benötigt wird.
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 14.Nov 2006 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
haben denn die 3 gläubiger auf die 50.000 euro startgeld (neue schulden) zugriff (pfändungrecht) oder braucht sie sich hier keine sorge zu machen, da sie sich ein geringes gehalt i.h.v. 900 euro bezahlt und der rest für die geschäftsdurchführung benötigt wird.


Ich sage es ehrlich, daß ist ein ganz problematischer Punkt.

Sie schreiben, daß Ihre Stammtischschwester sich ein geringes eigenes Gehalt "genehmigt". Hier wäre zunächst wichtig zu wissen, in welcher Gesellschaftsform "sie" arbeitet. Damit hängt nämlich auch die Pfändungsmöglichkeit direkt zusammen.

Ferner wäre zu prüfen, wem die Fördermittel gewährt wurden.

Klassisches Beispiel:

Einzelfirma, Inhaber persönlich überschuldet, erhält trotzdem Fördermittel, welche dem Inhaber zum Zwecke der Existenzsicherung zur Verfügung (aufs Konto) gestellt wurde. Pfändung möglich, Pfändung auch erfolgreich, Geld weg.

Anders verhält es sich bei Darlehen (z.B. KfW). Hier kann die kontoführende Bank den Zugriff dann verweigern, wenn die Summe noch nicht ausgezahlt wurde und der Gläubiger versucht, "in das Darlehen" zu pfänden. Denn damit wären die Voraussetzungen für eine fristlose Darlehenskündigung gegeben - damit auch keine Auszahlung und keine Pfändung.

Sobald Ihre Stammtischschwester über die Gelder frei verfügen kann, besteht auch die Möglichkeit der Pfändung. Denn sobald die Mittel auf dem Firmenkonto (nicht Darlehenskonto) stehen sind sie auch pfändbar.

Bei einer GmbH stellt sich die Situation etwas besser dar. Allerdings nur dann, wenn die Mittel der GmbH zur Verfügung gestellt werden und Ihre Stammtischschwester lediglich persönlich bürgt. Dann ist ein Zugriff des Gläubigers nicht möglich (Schuldner ist eben nicht die GmbH). Allerdings sollte man beachten, falls sie Gesellschafterin dieser GmbH ist, daß der Gläubiger "in die" Gesellschaftsanteile pfänden könnte und damit zumindest den Wert der Anteile erhalten könnte.

Wie gesagt, es wäre mal interessant mehr zu erfahren.

grüße
gundel
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 14.Nov 2006 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

@gundel
Zitat:
Wie gesagt, es wäre mal interessant mehr zu erfahren.


ich auch!

jedoch kann ich noch ein paar infos weitergeben, mit meinen eigenen worten, da ich der stammtischschwester gegenüber erheblich im nachteil bin und sie offenbar schon seit längerem darüber nachdachte, wie sie "bequem" und erfolgreich ihre schulden tilgen kann und zusätzlich eine eigene existenz aufbaut!

für alle moralapostel: hier geht es nicht um kriminelle handlungen, sondern um auslegung von gesetzen, vorschriften, ansichten..., mit dem ziel allen eine win-win situation zu ermöglichen!

also, folgendes habe ich so verstanden:

die stammtischschwester gründet eine holding, bestehend aus einer ltd und die hat 2 töchter, jeweils ltd & co kg. (wie nun die geldverteilung, 50.000 euro stattfinden soll...keine ahnung). sie lässt sich für eine geringe aufwandsentschädigung anstellen (pfändungssicher). ihr lebensgefährte macht ähnliches.

"sie" bekommt also die 50.000 euro startgeld von der kfw über ihre hausbank. sodann schliesst sie einen beratervertrag mit dem unternehmen ihres lebensgefährten ab über 50.000 euro, laufzeit 1 jahr, zahlbar in angemessenen anteilen.

damit ist sie, rein theoretisch ihr geld erst einmal los.

sie arbeitet mit den 50.000 euro für ihre vollexistenz und verteilt gewinne und verluste in ihrer unternehmensstruktur.

über den lebensgefährten werden ihre persönlichen schulden beglichen. nach der schuldenbegleichung wird die unternehmensgruppe des freundes aufgelöst.

nach 2 tilgungsfreien jahren wird die startgeldrückzahlung entsprechend der rückzahlungsvereinbarungen angestossen und alle haben gewonnen.

-die stammtischschwester ist schuldenfrei
-die bank bekommt ihr geld incl. zinsen
-die kfw bekommt ihr geld incl. zinsen
-die gläubiger bekommen ihr geld

und es ist eine selbstständige vollexistenz mit möglicherweise mehreren angestellten entstanden.

soweit die theorie, die praxis wird zeigen, ob es wirklich gut ausgeht.

aber, ich persönlich bin zuversichtlich, wenn alle das spiel mitspielen; denn die/ihre geschäftsidee ist brauchbar/profitabel (meine bescheidene meinung)

so, mehr habe ich nicht zu bieten (vorerst)

fg, willy wichtig
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 15.Nov 2006 8:38    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
für alle moralapostel: hier geht es nicht um kriminelle handlungen, sondern um auslegung von gesetzen, vorschriften, ansichten..., mit dem ziel allen eine win-win situation zu ermöglichen!



Leider muß ich Ihnen mitteilen, daß es hier um kriminelle Handlungen geht!....Betrug, Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung, Unterschlagung, Kreditbetrug etc....

Gehen Sie mal davon aus, daß sie (die Stammtischschwester) und ihr Lebensgefährte in Mittäterschaft wahrscheinlich keine Bewährungsstrafe erhalten werden, sondern ein bißchen mehr...(wenn's rauskommt)....

Aber sei's drum...

Zitat:
die stammtischschwester gründet eine holding, bestehend aus einer ltd und die hat 2 töchter, jeweils ltd & co kg. (wie nun die geldverteilung, 50.000 euro stattfinden soll...keine ahnung). sie lässt sich für eine geringe aufwandsentschädigung anstellen (pfändungssicher). ihr lebensgefährte macht ähnliches.


Wer gründet?

Zitat:
"sie" bekommt also die 50.000 euro startgeld von der kfw über ihre hausbank.


Wenn "sie" dieses Geld bekommt, bekommt es nicht die ltd. Es sei denn, die ltd. bekommt das Geld und Ihre Stammtischschwester bürgt persönlich dafür.

Zitat:
sodann schliesst sie einen beratervertrag mit dem unternehmen ihres lebensgefährten ab über 50.000 euro, laufzeit 1 jahr, zahlbar in angemessenen anteilen.



Das steht ja sicherlich in ihrem vorgelegten "Businessplan", der Grundlage der Mittelverwendung darstellt, oder?.....

Alles in allem ist dieser Vorschlag an "Dummheit" und "Dreistigkeit" fast nicht zu überbieten! Es wäre Ihrer Stammtischschwester zu wünschen, daß sie damit richtig auf die Schnauze fällt.

Sorry, das mußte mal gesagt werden..

grüße
gundel
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 15.Nov 2006 9:15    Titel: Antworten mit Zitat

@gundel

so ist das mit den stammtischgesprächen:

-überwiegend erheiternd
-manchmal zum nachdenken anregend
-vielleicht sogar durchführbar...

ich persönlich wünsche ihr, dass sie mit ihrem plan (sollte sie diesen wirklich so durchführen wollen) durchkommt und alle etwas davon haben.

jedoch sehe ich nicht dummheit, höchstens dreistigkeit.

...und wenn's funktioniert, ist es für mich ok, denn es hat niemanden geschadet, sondern jedem genutzt.

fg, willlywichtig
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Cob
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Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 277
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 15.Nov 2006 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

WillyWichtig hat folgendes geschrieben::

für alle moralapostel

wie nett, dass die jetzt schon bedacht werden, bevor sie sich überhaupt gemeldet haben


Zitat:

damit ist sie, rein theoretisch ihr geld erst einmal los.

sie arbeitet mit den 50.000 euro für ihre vollexistenz und verteilt gewinne und verluste in ihrer unternehmensstruktur.

nach 2 tilgungsfreien jahren wird die startgeldrückzahlung entsprechend der rückzahlungsvereinbarungen angestossen und alle haben gewonnen.

Mit welchen 50 T€ arbeitet sie denn für ihre Vollexistenz? Mit denen, die sie ihrem LG gab, damit der sie ihren Schuldnern gibt? Die 50 T€, die also gar nicht mehr da sind?



Zitat:

-die stammtischschwester ist schuldenfrei
-die bank bekommt ihr geld incl. zinsen
-die kfw bekommt ihr geld incl. zinsen
-die gläubiger bekommen ihr geld

und es ist eine selbstständige vollexistenz mit möglicherweise mehreren angestellten entstanden.

... und wenn sie nicht gestorben ist, ...


Zitat:

aber, ich persönlich bin zuversichtlich, wenn alle das spiel mitspielen; denn die/ihre geschäftsidee ist brauchbar/profitabel (meine bescheidene meinung)


Und warum alle diese Verrenkungen, wenn die Idee gut ist und sie dafür kein Geld braucht?
Dann kann sie doch auch ohne KFW das Unternehmen gründen, hochziehen und mit den verdienten $$$$ ihre Schulden abtragen.
Und das alles, ohne die KFW zu beschxxxxen.


Boahh, ´ne Holding und 2 Töchter, da freuen sich aber die Berater ... sie sollte die T€ 50 behalten, sie könnte sie vielleicht brauchen.

Gruß

Cob
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GoMo&Pa
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2182

BeitragVerfasst am: 15.Nov 2006 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Diskussionsteilnehmer!

Etwas mehr Forendisziplin und Achtung des Diskussionspartners - würde einigen Usern nicht "schlecht zu Gesichte stehen"! Danke!
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 15.Nov 2006 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

@cob

es geht doch einzig und alleine darum, das die 50.000 pfändungssicher gebunden sind, sie damit wirtschaften kann und lediglich auf dem papier an ihren lebensgefährten für zu erbringende, bzw. erbrachte dienstleistungen zahlt.

wie sie sich das alles genau vorstellt..., keine ahnung, aber dafür gibt es bestimmt genügend fachleute, die ihr ein holdingkonstrukt darstellen mit dem sie ihre vorstellungen umsetzen und sie damit problemlos arbeiten kann.

was gibt es besseres, wenn sie aus den 50.000 in einem oder zwei jahr(en) 100.000 gemacht hat?! dann kann sie auf einen schlag alle befriedigen, die ihre hand heben und geld (berechtigterweise) haben wollen.

unser nächster stammtisch ist in der 1. dezemberwoche. vielleicht frage ich noch einmal bei ihr nach, ob es nur ein gedankenspiel von ihr war oder ob sie alles in die realität umzusetzen gedenkt.

fg, willywichtig
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