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Sicherheiten bei Insolvenz

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murmeltier
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.04.2005
Beiträge: 19
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 17.Apr 2005 12:46    Titel: Sicherheiten bei Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo

Vielleicht wisst Ihr zum Thema Bank-Sicherheiten bei einer Insolvenz etwas darüber, welche Rechte und Pflichten jemand hat, der Sicherheiten gestellt hat.

3 Personen gründen ein Unternehmen und haften selbstschuldnerisch für gesamte Kredite (z.B. 200.000). Zusätzlich hinterlegt eine 4. Person Sicherheiten in Höhe von 50.000 €.

Die Firma geht Insolvenz und die Bank verhandelt mit den 3 Gründern über die Rückführung der Schulden. Eine Teilabzahlung wurde angeboten, von der Bank akzeptiert und es geht nur noch um die Höhe...

Parallel fordert die Bank die sofortige Herausgabe und Auflösung der gestellten Sicherheiten, ohne den Sicherungsgeber über den Verhandlungsstand zu informieren.

Meine Frage ist:
Darf die Bank so agieren und hat der Sicherungsgeber irgendwelche Einspruchmöglichkeiten????

Es wäre schön, wenn jemand etwas darüber weiß, weil der Sicherungsgeber eigentlich bei unserer Firma einsteigen wollte, sich jetzt aber etwas brutal ausgetrickst fühlt...

Vielen Dank schon mal im voraus
murmeltier - vom schlafe erwacht
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Schelm2004
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 19.Apr 2005 16:58    Titel: Die Aktivität des Sicherheitengebers............ Antworten mit Zitat

ist auch hier unerläßlich.

Was erwartet denn der Sicherheitengeber ?! Das die involvierten Banken die Sicherheiten wieder frei geben ? Natürlich nicht !

Die laufenden Verhandlungen mit den Unternehmern sind die eine Sache. Da selbige wohl nicht "über die Wupper" gehen wollen, führen sie Verhandlungen zur Rückführung des Saldos. Diese Gesprächsrunde wird aber wohl eher die privaten Belange der Unternehmer tangieren als die Belange des Drittsicherungsgebers.

Der Sicherungsgeber sollte hier dringend Kontakt zur Bank aufnehmen und optimalerweise mit in die Verhandlungen einsteigen. Ansonsten droht die Rechnung, dass vom offenen Saldo die gestellten Sicherheiten nach Verwertung einkassiert werden und die 3 Unternehmer dann gegenüber der Bank den Restsaldo abducken. Für den Sicherheitengeber bleibt dann wohl nur noch die gütliche Einigung mit den Unternehmern (da die Sicherheiten ja schon mal weg sind) oder der zivilrechtliche Weg im Streitfalle. Und dann ist ja hier noch der Insolvenzverwalter zu bedenken, der ja seine Finger auf allen Belangen hat.

Um hier aber dezidiert einen Empfehlung geben zu können, wären ein paar Informationen mehr nötig - bei Interesse Kontaktaufnahme über PN.

In dem Sinne - aufwachen aus dem Murmeltierschlaf.


Schelm
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murmeltier
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.04.2005
Beiträge: 19
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 20.Apr 2005 9:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Schelm2004 (ist das ein Bezug auf den Pokalfinalisten?)

Danke für die Nachricht, die des Pudels Kern recht gut trifft!

Jedoch ist es nach den mir vorliegenden Infos so, dass die Insolvenz mangels Masse eingestellt wurde. Dem Sicherungsgeber liegt das schriftliche Angebot an die Bank vor, dass die Komplettschuld abgezahlt werden soll. Die Sicherheiten sollen nicht aufgelöst werden, könnten jedoch stehen bleiben, um der Bank einen Grund zu geben, die Abzahlung in voller Höhe zu akzeptieren.
Dann müsste unser (hoffentlich) Investor die LV nicht "freikaufen" - solange die Rückzahlungen ordentlich laufen.

Ich habe versucht, eine PN zu senden, doch das geht leider nicht...
Vielleicht per "Emil"? [E-Mail anzeigen]

Regnerische Grüße
vom murmeltier - niemals aber doch ständig hellwach
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Schelm2004
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 20.Apr 2005 9:29    Titel: Das ist ja schon eine Lösung.... Antworten mit Zitat

des Problems, wenn auch eine für den Sicherheitengeber nicht wirklich befriedigende, denn wenn es schief geht, ist die Kapital-LV auch wieder weg. Sollte dieser Fall eintreten, dann ist unbedingt darauf zu dringen, die LV im Zweitmarkt zu platzieren und nicht durch die Bank einfach platt zu kündigen - es droht nämlich sonst nicht unbeträchtlicher Kapitalverlust.

Ansonsten liegt die LV halt bis zur Rückführung der Verbindlichkeiten als drohender Verlust bei der Bank. Wenn es der Sicherheitengeber verschmerzen kann, warum nicht !


Schelm2004
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murmeltier
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.04.2005
Beiträge: 19
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 21.Apr 2005 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis

Dies hatte er in der Aufregung total übersehen. Es scheint so, dass er mit dieser Lösung eher klarkommt, als wenn alles platt gemacht wäre.

Doch für unseren Part ist er natürlich etwas zurückhaltender...

Lassen wir uns überraschen, wie er sich entscheiden wird - verständlich ist es natürlich schon!

Bis demnächst mal wieder
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