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Sitzverlegung einer deutschen GmbH ins EU-Ausland möglich?

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maxcub
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.01.2004
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 4.März 2004 17:11    Titel: Sitzverlegung einer deutschen GmbH ins EU-Ausland möglich? Antworten mit Zitat

Habe eine spezielle Frage.
Ist es möglich, eine deutsche GmbH ins Europäische Ausland zu verlegen?
Mein Notar hat mir mehrere Gerichtsurteile vorgelegt, wo nach es NICHT möglich ist, laut OLG Hamm Beschl. v 1.2.2001 - 15 W 390/00
Kann mich jemand bitte aufklären? Denn hier ist doch auch immer die rede, das es möglich ist, wie z.b. bei diesen Sitzverlegungen nach Spanien.
Vielen Dank
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crg
Specialist


Anmeldungsdatum: 04.10.2003
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 5.März 2004 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Da man im Ausland (so in Frankreich, zum Beispiel) sowieso eine neue Firma gründen muß..
Warum dann dieser Aufwand??
Wenn dann noch eine Insolvenz droht???

Ich würde gleich neue Firma mit gleichem Namen gründen, diese hat dann eine Niederlassung ohne Kapital...oderoderoder
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maxcub
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.01.2004
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 5.März 2004 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, mir gings eigentlich nur darum, da soviel von sitzverlegungen ins AUsland berichtet wurde, wie z.b bei einer drohenden Insolvenz, dass diese Sitzverlegungen gar kein Problem sind. Mir gehts auch nur interessenhalber darum, denn ich hab einen bekannten Notar mal drauf angesprochen, der mir das nicht bestätigen konnte. Nun wollte Ich wissen, was RICHTIG oder FALSCH ist. Kann mir keiner diese Frage beantworten?
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novacell
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.06.2003
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 26.März 2004 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Sitzverlegung ist bei juristischen Personen innerhalb der EU problemlos möglich.
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novacell
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.06.2003
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 26.März 2004 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Anmerkungen:
Es ging in dem Urteil lediglich darum, dass die Firma dann aus dem hiesigen Handelsregister gelöscht wird.
Dieses ist auch ok, da sie nicht mehr in D ansässig ist.
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ulischnur
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.05.2003
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: 30.März 2004 6:38    Titel: Antworten mit Zitat

Dann würde ich mir mal das internationale Insolvenzrecht anschauen
U.S.
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KIM
Specialist


Anmeldungsdatum: 12.11.2003
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 20.Apr 2004 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

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maxcub
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.01.2004
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 26.Apr 2004 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
war eigentlich nur eine rein informelle sache, da hier ja geschrieben wurde, dass es kein problem wäre, den sitz zu verlegen. dann wiederum habe ich durch zufall durch einen sehr gut befreundeten notar das gegenteiliege gehört, daraufhin war ich nur etwas verwundert. Aber es hat sich jetzt aufgeklärt, dank novacell
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metindeme
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.03.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.Apr 2004 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

nein man kann nicht ohne weiteres eine deutsche gmbh ins ausland verlegen, diese wird dann aus amtswegen wegen kein betriebssitzt in deutschland gelöscht
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Elders
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.02.2004
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 30.Apr 2004 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

crg hat folgendes geschrieben::
Ich würde gleich neue Firma mit gleichem Namen gründen


Und am besten auch noch einen deutschen Namen nehmen, von Deutschland alles aus bearbeiten ...

oder direkt das Finanzamt am deutschen Wohnort informieren.....
Udo
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Elders
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.02.2004
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 30.Apr 2004 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

novacell hat folgendes geschrieben::
Eine Sitzverlegung ist bei juristischen Personen innerhalb der EU problemlos möglich.


Das ist gefährlicher Unsinn!

Die Sitzverlegung einer innländischen juristischen Person eines Mitgliedstaates in einen anderen Mitgliedstaat ist aufgrund herrschender Rechtsprechung (Sitztheorie) des EUGerE nicht möglich und auch mehrfach so beschieden worden.

Es ist jedoch möglich, eine Niederlassung (Art. 43 EUV) in einem anderen Mitgliedstaat zu gründen und dann die Muttergesellschaft im Gründungs- und Sitzstaat zu liquidieren, ohne dass die Rechtsfähigkeit der Niederlassung in dem anderen Mitgliedsstaat aufgehoben wird.

Es gibt noch einige andere Möglichkeiten, aber das wurde hier ja nicht gefragt.

Steuerkanzlei Marbella
U. Weber
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CanariasTrading
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.05.2003
Beiträge: 245
Wohnort: Gran Canaria / Spanien

BeitragVerfasst am: 30.Apr 2004 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Nach meiner unmassgeblichen Meinung redet Ihr hier total aneinander vorbei...

Genau wie in Spanien (dort hat eine Gesellschaft nach geltendem Recht auch automatisch einer spanische "Staatsbürgeschaft") gilt auch in Deutschland die Annahme das ein Unternehmen ohne Betriebssitz in Deutschland dort auch nicht mehr rechtsfähig sein kann - da liegt der Hase begraben in der Frage der Rechts- und/oder Geschäftsfähigkeit. Nach den EU Verträgen kann man allerdings mit der Rechtsform eines EU Landes in einem anderen aktiv werden und diese Sitzverlegung muss dann auch in den Registergerichten eingetragen werden - so kann also eine deutsche GmbH auch nach Spanien verlegt werden. Allerdings verliert sie dann die deutschen Rechte und Pflichten und muss sich den spanischen unterwerfen. Dies bedeutet zum Beispiel das Administrador einer spanischen SL (GmbH) nur eine natürliche oder juristische Person sein kann, die auch eine ladungsfähige Anschrift in Spanien hat. Es stellt sich für mich die Frage ob es je nach Lage der Dinge mehr Sinn macht

1.) einfach eine ausländische Firma zu gründen und diese dann die Gesellschafterfunktion der alten GmbH übernehmen zu lassen (kann ja die Anteile von den alten Gesellschaftern kaufen)

oder

2.) eine wirtschaftliche unselbständige Niederlassung zu betreiben

oder

3.) wenn die alte GmbH nicht weiterleben soll eine neue Firma zu gründen und eine Fusion mit der alten Firma abzuwicklen

Aber das sei nur so am Rande angedacht - denn eine reine Sitzverlegung ist nicht immer eine Lösung...
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letti
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.02.2003
Beiträge: 169
Wohnort: Sachsen, bei Leipzig

BeitragVerfasst am: 3.Jun 2004 11:25    Titel: ... Antworten mit Zitat

Hallo,

ich beschäftige mich auch gerade mit der Thematik.

Es geht bei diesen Sitzverlegungen eher darum, die Inso in D zu vermeiden. Wenn ich eine GmbH an einen Spanier verkaufe und dieser dann den Sitz nach Spanien verlegt, wird die GmbH in D liquidiert..

.. und das ist dann auch der eigentliche Sinn der Aktion die z.B. eine Rechtsanwaltskanzlei Marbella durchführt.

Die dann spanische GmbH ist für deutsche Gläubiger nur sehr schwer ( wenn überhaupt ) zu greifen und wird dann wegen Vermögenslosigkeit in Spanien liquidiert ohne das der ehemalige deutsche Inhaber scherereien mit Gerichte, Anwälten und seinen Gläubigern hat.

Zugegeben, das Vergehen ist nicht ganz sauber gegenüber den Gläubigern und kann auch zu Betruchszwecken missbraucht werden ( Verschleierung und Hinterziehung von Firmenvermögen), aber im Normalfall bleibt für die Gläubiger bei einer Inso in D auch nichts über, da der Inso Verwalter so gut wie alle Mittel verbraucht. Nur wird hier dann der Unternehmer noch als Pleitegeier gebrantmarkt und muß evtl. noch privat in die Inso gehen.

Der spanische ist hier deher der bessere Wer, denke ich.

mfg.
letti
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jabalina
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Anmeldungsdatum: 09.03.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28.Jan 2005 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Letztendlich geht doch eine Sitzverlegung in's Ausland?
Was ist eigentlich mit den Unterlagen (Belege, BWA, Steuererklärungen)?
Müssen diese in D beim letzten deutschen GF verbleiben oder dürfen sie ebenfalls "ausreisen"?
Geht mir nur um lautloses sterben (keine Schulden).
Wäre schön, einen durchführbaren Tipp zu bekommen.
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timo-mueller
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 28.Jan 2005 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

jabalina hat folgendes geschrieben::
Was ist eigentlich mit den Unterlagen (Belege, BWA, Steuererklärungen)?
Müssen diese in D beim letzten deutschen GF verbleiben oder dürfen sie ebenfalls "ausreisen"?
Geht mir nur um lautloses sterben (keine Schulden).
Wäre schön, einen durchführbaren Tipp zu bekommen.

-----------------

............. aber im Normalfall bleibt für die Gläubiger bei einer Inso in D auch nichts über, da der Inso Verwalter so gut wie alle Mittel verbraucht. Nur wird hier dann der Unternehmer noch als Pleitegeier gebrantmarkt und muß evtl. noch privat in die Inso gehen.

Der spanische ist hier deher der bessere Wer, denke ich.


Was soll diese ganze Fragerei und Spekuliererei? Warum informiert Ihr Euch nicht kostenlos an entsprechender Stelle?
Rechtsanwaltskanzlei Marbella S.L.
[E-Mail anzeigen]
"Was ist eigentlich mit den Unterlagen ? Glaubst Du tatsächlich, man würde hier öffentlich im Forum beschreiben, wie das geht? Aber der Weg ist einfach und auch ganz legal, wenn man man es weiss
Ich bin bestens bedient worden!!!
TIMO
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timo-mueller
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 28.Jan 2005 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

jabalina hat folgendes geschrieben::
Was ist eigentlich mit den Unterlagen (Belege, BWA, Steuererklärungen)?
Müssen diese in D beim letzten deutschen GF verbleiben oder dürfen sie ebenfalls "ausreisen"?
Geht mir nur um lautloses sterben (keine Schulden).
Wäre schön, einen durchführbaren Tipp zu bekommen.

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............. aber im Normalfall bleibt für die Gläubiger bei einer Inso in D auch nichts über, da der Inso Verwalter so gut wie alle Mittel verbraucht. Nur wird hier dann der Unternehmer noch als Pleitegeier gebrantmarkt und muß evtl. noch privat in die Inso gehen.

Der spanische ist hier deher der bessere Wer, denke ich.


Was soll diese ganze Fragerei und Spekuliererei? Warum informiert Ihr Euch nicht kostenlos an entsprechender Stelle?
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"Was ist eigentlich mit den Unterlagen ? Glaubst Du tatsächlich, man würde hier öffentlich im Forum beschreiben, wie das geht? Aber der Weg ist einfach und auch ganz legal, wenn man man es weiss
Ich bin bestens bedient worden!!!
TIMO
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jabalina
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.03.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2005 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Seite euro-2001.de ist scheinbar platt. Ich konnte heute jedenfalls nicht darauf zurückgreifen.

Wenn der Weg legal ist: Was spricht dagegen ihn offenzulegen? Unsere "Freunde" werden ihn ja sicherlich ohnehin kennen.

Zitat:
Was soll diese ganze Fragerei und Spekuliererei? Warum informiert Ihr Euch nicht kostenlos an entsprechender Stelle?

Ich denke, dafür gibt's dieses Forum. Oder habe ich da was falsch verstanden? Da keine Unsummen verschwinden sollen und auch keine Gläubiger verarscht werden, möchte ich nicht noch einen Haufen Geld an irgendwelche fragwürdigen Geier verschwenden. Bei sogenanntem "Wirtschaftsberater" habe ich schon Lehrgeld gezahlt, um dann festzustellen, dass sie außer Sprüchen und Kassieren nix draufhaben.

Geht die Abwicklung auch über Polen?
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