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winner-x Newbie
Anmeldungsdatum: 14.12.2004 Beiträge: 39 Wohnort: D-RLP
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Verfasst am: 23.Apr 2005 10:22 Titel: Trotz EV Insolvenzantragsverfahren? |
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Verehrte Fachuser/innen im Forum,
ein selbständiger Einzelunternehmer hat die EV abgegeben und die Geschäftskonten sind gesperrt. Aus gutem Grund gibt er nicht auf und es ist auch nicht daran zu denken. Über eine schlechte Zahlungs-MORAL kann nicht gesprochen werden, sehr wohl hat er Schulden und Aussenstände, ursächlich seiner partnerschaftlichen Fehlentscheidung. Das Ziel ist weder ein Vergleich o.ä., sondern ausschliesslich die Rückführung aller Fälligkeiten in voler Höhe, da den Gläubigern das Geld ja letztlich zusteht. Moralisch gesehen also hoch anzurechnen.
In dem konkreten Fall hat ein (1) Gläubiger nach Mahn-, Vollstreckungsantrag, Kontenpfändung (im Minus) und Zustellung der EV durch den GV jetzt auch noch ein Insolvenzantragsverfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das (Nicht-)"Vermögen" dieses Schuldners gestellt.
Nun einige der Fragen:
Was macht das für einen Sinn? Wenn NICHTS da ist und die Felsbrocken immer größer werden, sinkt doch die Wahrscheinlichkeit für den Gläubiger, dass dieser sein Geld bekommt, weil jegliche Bemühungen des Schuldners immer weiter beschnitten werden. Wird das richtig gesehen oder liegt hier eine Fehleinschätzung des Schuldners vor?
Welche Vorteile/Nachteile hat dieser Schritt für beide Seiten?
Welche Folgen hat dies für den bemühten und "kämpfenden" Schuldner?
Was haben Sie generell für wertvolle/wichtige Tips/Erfahrungen für den Schuldner? Teilen Sie bitte sich und alles Wissenswerte hierzu gerne mit.
Im Voraus herzlichen Dank für alle Beiträge zu diesem Thema.
winner-x
"Die Welt ist doch eine Scheibe, zumindest bei Vielen vor´m Kopf." |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 25.Apr 2005 0:30 Titel: |
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Hallo,
zu irgendwelchen moralischen Gedanken nehme ich mal keine Stellung, das soll der liebe Gott für mich übernehmen.
Da aber ein Fremdantrag gestellt wurde, heisst es nun für den Schuldner zu reagieren und zwar pronto. Wenn er nun nicht die richtige Schritte einleitet (mit einem Eigenantrag kontern) durchläuft er zwar die Insolvenz erhält aber keine Restschuldbefreiung.
Kämpfen ist schön und gut, nur sollte dies mit Sinn und Verstand geschehen.
MfG
ThoFa |
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winner-x Newbie
Anmeldungsdatum: 14.12.2004 Beiträge: 39 Wohnort: D-RLP
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Verfasst am: 25.Apr 2005 12:39 Titel: er möchte nicht ... |
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@ThoFa
| Zitat: |
durchläuft er zwar die Insolvenz erhält aber keine Restschuldbefreiung.
Kämpfen ist schön und gut, nur sollte dies mit Sinn und Verstand geschehen. |
Verehrter ThoFa,
vielen Dank für Ihren Tip.
Der Schuldner möchte keine Restschuldbefreiung erwirken, da es ihm überhaupt nicht in den Sinn kommt, anderen (Gläubiger) den langfristigen Nachteil aufzubürden, sprich kein Geld zu bekommen und hiernach etwaige negative Kettenreaktionen in deren Unternehmungen auszulösen. Somit stellt sich auch des Schuldners Verstand/Verständnis für Gerecht-igkeit/-fertigkeit ein.
Unter diesen Gesichtspunkten stehen meine Fragen im Eröffnungsbeitrag.
Nochmals Danke und beste Grüße.
winner-x |
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