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VORSCIHT! Insolvenzverwalter "hilft"

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ralphi1967
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.02.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.März 2008 18:41    Titel: VORSCIHT! Insolvenzverwalter "hilft" Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
VORSICHT vor gerichtlich bestellten Insolvenzverwaltern!
Häufig (habe im Bekanntenkreis gerade den aktuellen Fall...) versuchen diese mit "freundlichen" Worten das Vertrauen des Unternehmers oder des Geschäftsführers zu erwerben um dann die Informationen schamlos auszuschlachten und gegen den Informationsgeber zu verwenden! In vielen Fällen enstehen hier strafrechtlich relevante Situationen die nicht mehr umkehrbar sind! Auch hier gilt das goldene Sprichtwort: Reden ist Silber, schweigen ist Gold!
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rbfeli
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 20.März 2008 16:29    Titel: Insolvenzverwalter Antworten mit Zitat

Hallo User Ralphi,

das ist nicht neu. Der Insolvenzverwalter wie auch der Treuhänder (TH) im Verbraucherinsolvenzverfahren ist in aller Regel keines Freund, steht aber unter dem Druck, es allen Gläubigern Recht machen zu müssen.

Selbst in einem Regelinsolvenzverfahren (RI), in dem es ja in aller Regel keinen Vergleich braucht, sind diese Herren und teilweise ja auch Damen, sich selbst und Ihrem Herrn der Diener des Nächsten.

Die Mitwirkungspflicht des Insolventen, in der RI wie auch VI, kann man nicht vermeiden; man muss sich jedoch vor diesen Herrschaften nicht unbedingt ausziehen.

Es gilt aber auch hier natürlich: "Wie in den Wald hineinruft, so schallt es zurück"......oder, wie Schopenhauer zu sagen pflegte: "Als ich den Menschen erkannte, lernte ich die Tiere lieben"!

Alles Gute und Frohe Ostern

Gruß

Felix
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ralphi1967
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.02.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.März 2008 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Felix,

reden wir doch mal Deutsch: es geht hier nicht um die Mitwirkung des Insolventen alleine. Häufig stellt das Insolvenzverfahren nur ein geeignetes Mittel dar, die Kassen des Insolvenzverwalters zu füllen. Die Dauer der Verfahren richtet sich nach der zur Verfügung stehenden positiven Masse, der Mittel die zur Verfügung stehen, sind mehr vorhanden - dauerts länger; ist weniger vorhanden - sind die Verfahren oft schnell abgeschlossen. Das Ergebnis ist (fast) immer: Quote von 3-5%, der Rest ging ("leider") an Honorar für den Insolvenzverwalter drauf.
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Planer
.


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 216
Wohnort: 86899 Landsberg

BeitragVerfasst am: 27.März 2008 8:43    Titel: Antworten mit Zitat

Genau Ihre Argumente sind der Grund, warum ich der Meinung bin, daß meist zu früh und zu unüberlegt zur Insolvenzanmeldung geraten wird. So manche Situation mit den Gläubiger ließe sich genau mit dieser Rechnung und einem Vergleich vermeiden.

Und dieser von Ihnen, sehr geehrter Ralphi1967, geschilderte Sachverhalt gilt nicht nur für die Privatinsolvenz sondern auch für die Regelinsolvenz.

Grüße aus Landsberg

Thomas Planer
_________________
Thomas Planer // Planer und Kollegen GmbH
86899 Landsberg/Lech
Tel 08191/3201100
Fax 08191/2007
www.planerundkollegen.de
t.planer@planerundkollegen.de
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ralphi1967
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.02.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.März 2008 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Planer,

Ihre Ansätze sind mit Sicherheit die richtigen.
Aber wie soll das funktionieren bei z.B. Umsatzsteuerverbindlichkeiten oder bei Verbindlichkeiten von Arbeitgeberanteilen am Gesamtsozialversicherungspaket?
Bei diesen Institutionen gilt zusätzlich die Regel: Insolvenz=geschlossener Fall=> weniger Akten, weniger Arbeit...
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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5826

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2008 6:59    Titel: Antworten mit Zitat

Für Insolvenzverwalter gibt es im Gesetz kaum Vorschriften. Um dies zu ändern, starteten die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eine Bundesratsinitiative.

Darin fordern sie eine Standardisierung der Arbeitsweise, mehr Kontrolle und Auswahlkriterien für den Berufsstand. Es soll einheitliche Formulare für Zwischenberichte und Schlussrechnung geben.

Bei der Gesetzesvorlage orientierten sich die Bundesländer an den Regelungen der Insolvenzverwalterverbände, die für ihre Mitglieder bereits verbindlich sind, wie das Verbot von Sammelkonten für den Zahlungsverkehr mehrerer Unternehmen. Auch soll eine Berufshaftpflichtversicherung für Insolvenzverwalter Pflicht werden.

Experten sehen auch bei den Insolvenzgerichten Probleme. Insolvenzrichter wählen in der Regel die Verwalter aus und kontrollieren deren Arbeit. Häufig bekleiden junge, unerfahrene Richter diesen Posten. Die Funktion des Insolvenzrichters ist in vielen Gerichten nicht sonderlich beliebt. Die Richterstelle soll ein interner Aufstiegsposten mit attraktiver Besoldung werden.

In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber Feinabstimmungen an der Insolvenzordnung vorgenommen, die 1999 die Konkursordnung ablöste. Geändert wurde damals nicht nur der Name, sondern auch der Grundgedanke. Nach amerikanischem Vorbild führte Berlin ein Recht ein, dass die Sanierung - im Gegensatz zur Zerschlagung - von insolventen Unternehmen fördert.

Die Weiterführung eines Unternehmens hat wirtschaftliche Vorteile: Im Falle einer Liquidation erhält der ungesicherte Gläubiger oft nur zwei bis drei Prozent seiner Forderungen. Die Fortführung bietet dagegen die Chance einer wesentlich höheren Quote, sagt Andreas Remmert vom Justizministerium Nordrhein-Westfalen.

Um eine Firma sanieren zu können, muss der Unternehmer den Insolvenzantrag möglichst schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit stellen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen verpassen diesen Zeitpunkt. "Im Allgemeinen ist der Unternehmer in Krisensituationen ratlos", sagt Georg Bitter vom Zentrum für Insolvenz und Sanierung der Universität Mannheim (ZIS). Beck vom VID empfiehlt den Gang zum Hausanwalt oder Steuerberater. Der wiederum kann einen Insolvenzberater ins Boot holen. "Der Preis für die Beratung ist jedoch oft abschreckend hoch", sagt Beck.

Oft schämen sich Unternehmer, ihr Scheitern einzugestehen und stellen deshalb den Insolvenzantrag zu spät.

Eine Studie von Euler Hermes zeigt, dass die Angst vor Stigmatisierung weitverbreitet ist. Und das, obwohl die Bundesregierung mit der Novelle insolventen Unternehmern eine zweite Chance bieten will.

"Es ist dringend nötig, dass wir Insolvenz nicht als ,bürgerlichen Tod‘, sondern als Chance für einen wirtschaftlichen Neubeginn begreifen", sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Quelle: S.Rabach
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Planer
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 216
Wohnort: 86899 Landsberg

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2008 9:01    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist vollkommen richtig, daß die Insolvenz Chance und Neuanfang bedeutet. Hier wird insbesondere die Möglichkeit der Sanierung durch Insolvenzplan unterschätzt und zuwenig eingesetzt, sowohl von Unternehmern, Beratern, aber auch Insolvenzverwaltern und Richtern.
Hier stellt insbesondere bei Dienstleistern die Möglichkeit, über das Insolvenzausfallgeld die Quote wesentlich zu erhöhen, im Vergleich zur Zerschlagung oder Vergleich.
Klar ist aber, daß Unternehmer hier einen erfahrenen Berater braucht, da er sonst gegenüber dem Insolvenzverwalter meist aufgeschmissen ist und natürlich in der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens das nötige Know-How oftmalls nicht besitzt.
Wichtig beim Insolvenzplanverfahren ist daher die gute und professionelle Aufbereitung des Insolvenzplans vor Antragsstellung!

Trotzallem eignet sich der Insolvenzplan nicht für alle Sanierungen und bisweilen kann ein Vergleich vor der Insolvenzanmeldung die bessere Lösung sein. Das hängt von verschiedensten Faktoren ab, wie Bürgschaft der Gesellschafter gegenüber Banken, Besicherung der Banken, Vermieterpfandrecht, etc. Das muß in jedem Einzelfall untersucht und beurteilt werden.


Die Bundesministerin macht es sich mit Ihrer Aussage auch leicht, bedenkt sie denn nicht, daß viele Unternehmen nicht nur aus Angst vor den wirtschaftlichen Folgen die Insolvenzanmeldung scheuen, sondern die, von der Presse getragene und der verfolgungswütigen Staatsanwaltschaft gerne aufgenommene Meinung, jeder insolvente Unternehmer ist mit einem Kriminellen gleichzusetzen.

Hier besteht eindeutig in Deutschland die Tendenz, jeden gestrauchtelten Unternehmer gleich als potentiellen Straftäter zu sehen, der grundsätzlich aus böser Absicht, um sich selbst zu bereichern, zu spät Insolvenz anmeldet, sein Geld ins Ausland verschafft hat und weiterhin dicke Autos fährt. Zweifelsohne gibt es selbige, die natürlich verfolgt und bestraft werden müssen. Trotzallem ist die absolute Mehrzahl der Unternehmer nicht kriminell. Vergißt man hier doch viel zu leicht, daß eine Insolvenzsituation im Nachhinein immer leichter zu beurteilen ist und der Insolvenzzeitpunkt genauer zu definieren, als wie im täglichen Geschäft, in dem sich Sachverhalte, wie z. B. Bewertung der Werthaltigkeit von Forderungen noch ganz anders dargestellt haben, wie vielleicht acht Wochen später.

Ich persönlich empfinde es als äußerst erniedrigend für Unternehmer, von denen stets erwartet wird, Arbeitsplätze zu schaffen, verantwortungsvoll mit Ihrern Mitarbeiter umzugehen (was der überwiegende Teil der KMU`s auch macht), Investitionen zu tätigen etc. Wenn dieser Unternehmer dann strauchelt, gilt er als potentieller Straftäter, ist meist sein gesamtes Vermögen, einschließlich seiner Altervorsorge los und meist hat die Familie über Bürgschaften oder Sicherheiten auch ihr Vermögen verloren. Der Unternehmer bleibt meist für den Rest des Lebens mittellos und gebrandmarkt zurück Dies ist die Realität für die meistens gestrandeten Unternehmer und nicht die Palmeninsel, Meer, Weiber und ein Koffer veruntreuter Gelder.

Es ist Zeit, umzudenken!


Thomas Planer, Landsberg/Lech
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