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kiki13 Newbie
Anmeldungsdatum: 04.01.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 4.Jan 2006 13:57 Titel: Verbraucherinsolvenz - Inslvenzmasse |
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Hallo!
Habe folgendes Problem und hoffe auf Hilfe: Bin in Verbraucherinsolvenz, nachdem ich mich mit 2 Schrottimmobilien hab reinlegen lassen. Die Wohnungen sind nicht vermietbar und produzieren monatlich nicht unerhebliche Kosten. Nun war mein Insolvenzverwalter/Treuhänder so "gnädig", die beiden Wohnungen aus der Insolvenzmasse freizugeben, d.h. ich kann wieder völlig frei drüber verfügen. TOLL! Es findet sich aber kein Käufer - hab ja schon vor der Insolvenz versucht, die Wohnungen los zu werden. Stattdesse laufen nun die monatlichen Kosten auf, die ich wg. der Pfändung meines Gehalts nun nicht bezahlen kann. Gleichzeitig gilt die Restschuldbefreiung nicht für die nun anlaufendne Schulden, da es sich ja nach Freigabe um mein Privatvergnügen handelt, die Wohnungen zu unterhalten. Wieso soll ich mich eigentlich noch jahrelang "wohl verhalten", wenn ich am Ende dann wieder vor einem Berg vor Schulden stehe? Was kann ich machen? Bin über jegliche Tipps dankbar!
Gruß
Kiki |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 647 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 4.Jan 2006 15:06 Titel: |
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Hallo,
Ihr Insolvenzverwalter war nicht gnädig sondern ein schlauer Fuchs. Da er mit den Schrottimmos auch nichts anfangen kann, wollte er die Masse nicht belasten und gibt das Ding halt an Sie zurück. Möchte die finanzierende Bank die Immos auch nicht haben ?
MfG
ThoFa |
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kiki13 Newbie
Anmeldungsdatum: 04.01.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 5.Jan 2006 18:37 Titel: |
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Danke für die rasche Antwort. Das der Verwalter ein cleveres Bürschen ist, ist klar, daher auch die Anführungszeichen rund um gnädig ., naja, zum grinsen ist mir deshalb eigentlich nicht zumute...
Und nein, auch die Bank hat kein Interesse an den Wohnungen, die will nichtmal jemand geschenkt haben...
Gibts für mich ne Möglichkeit, eine Zwangsversteigerung selbst herbeizuführen, oder müsst ich dazu einen der Gläubiger bewegen?
Gruß
Kiki |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 647 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 6.Jan 2006 9:15 Titel: |
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Hallo,
ideal wäre es, wenn die Bank die Zwangsversteigerung anstreben würde. Dies wird sie aber bei einer "echten" Schrottimmo wohl nicht machen.
Diese Schrottimmos sind ein Problem in der Insolvenzberatung, da man sie einfach nicht los wird und der Schuldner unter Umständen neue Schulden anhäuft. Wahrscheinlich bringt nichtmal eine Zwangsversteigerung etwas, da niemand die Immo ersteigern möchte.
Grundsätzlich kann man das Eigentum an einem Grundstück durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt aufgeben. Da es sich aber bei Ihnen vermutlich um eine Miteigentumsanteil handelt, scheidet für Sie auch diese Möglichkeit aus.
MfG
ThoFa |
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