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Verbraucherinsolvenz, mein Fall

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Glückspilz
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.Sep 2005 10:58    Titel: Verbraucherinsolvenz, mein Fall Antworten mit Zitat

Hallo Mitbetroffene,
ich will hier nur kurz meinen Fall schildern-vielleicht kann mein Beispiel anderen helfen. Ich habe (auch durch Arbeitslosigkeit seit 4 Jahren) ungefähr 30.000EUR Schulden bei 17 verschiedenen Gläubigern. In den letzten Jahren begann dann das Spiel mit Vollstreckungsbescheiden, Umschuldung, Haftbefehlen und so weiter. Vor 6 WOchen bin ich in meiner Verzweiflung, ich konnte gar nichts mehr bezahlen und nicht mal was zum essen kaufen, zu einer Anwältin. Sie hat mir schon am Telefon gesagt, dass ich das wohl vom Staat bezahlt bekomme,wenn sie tätig wird. Beim ersten Besuch bei ihr hat sie mir dann erzählt, dass ich einen Beratungszettel vom Amtsgericht brauche und mit mir einen Antrag ausgefüllt. Außerdem aht sie meine Unterlagen angesehen und sortiert. Dann hat sie einen Plan ausgearbeitet, wonach ich in den nächsten Jahren bereit war 50 EUR im Monat an alle Gläubiger insgesamt zu zahlen. Danach wäre Schluss gewesen. SIe hat sich wirklich sehr für mich eingesetzt und bei manchen Gläubigern auch noch persönlich angerufen,damit dieser Vorschlag klappt. Leider haben 2 Gläubiger sich aber nicht umstimmen lassen. Am Donnerstag bin ich dann -5 Wochen nach dem ersten Besuch bei der Anwältin- zum Insolvenzgericht und habe die Verbraucherinsolvenz beantragt. Ich weiss, dass hier viele auf Schuldnerberatungen vertrauen, ich bin aber mit meiner Anwältin richtig gut gefahren, vorallem wuste sie genau von was sie redet und macht oft auch auf der anderen Seite Forderungen bei Schuldnern geltend-sie weiss also auf was es ankommt, für die Gläubigeranwälte. Auch wenn 2 sich nicht haben umstimmen lassen, denke ich habe ich nun in einer Rekordzeit meine Insolvenz beantragen können. Und muss nun keinen Gerichtsvollzieher oder ähnlcihe Personen mehr fürchten.
Viel Glück für alle, die noch nicht soweit sind
Glückspilz
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 26.Sep 2005 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

na dann hoffe ich, dass Sie weiter so viel Glück haben und Ihre Anwältin weiß, dass Sie ggf. über die gerichtliche Zustimmungsersetzung die Insolvenz noch vermeiden können !?!

Wenn mehr als 50 % der Gläubiger (das haben Sie ja, wenn nur zwei abgelehnt haben) und mehr als 50 % der Schuldsumme Ihrem außergerichtlichen Vergleich zugestimmt haben, kann das Gericht die ablehnenden Gläubiger überstimmen. Dies gilt alles für die Verbraucherinsolvenz, aber in dieser dürften Sie sein, sonst wäre ein außergerichtlichr Vergleich entbehrlich gewesen.

MfG

ThoFa
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181186
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 1.Okt 2005 11:49    Titel: Privatinsolvenz Antworten mit Zitat

Mal eine ganz naive Frage: Wie kann man waehrend der Arbeitslosigkeit Schulden bei 17 verschiedenen Glaubigern haben? Eine Bank oder ein Vermieter ist ja einleuchtend, aber wird bei sovielen Glaeubigern nicht auch rein vorsorglich erst mal wegen Betruges ermittelt oder wird dies in naher Zukunft folgen, insbesondere wenn jeder weiss, dass es die Moeglichkeit der Privatinsolvenz gibt.

Ich wollte Ihnen hier nicht zu nahe treten, aber man weiss doch in der Regel, was man bezahlen kann oder koennen wird und was nicht.

Gruss
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Feuerwald
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2005 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

... Auch wenn 2 sich nicht haben umstimmen lassen, denke ich habe ich nun in einer Rekordzeit meine Insolvenz beantragen können ...

Wenn von den 17 Gläubigern tatsächlich nur 2 Gläubiger dem außergerichtlichen Einigungsversuch n i c h t zugestimmt haben, sich jedoch eine zustimmende Kopf-/Summenmehrheit unter der Gläubigerschaft abzeichnet, bestünde mittels richterlicher Zustimmungsersetzung im Rahmen des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens ggf. doch noch eine Chance diesen außergerichtlichen Plan durchzudrücken.

Feuerwald
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googlelinger
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.Okt 2005 10:25    Titel: Summenmehrheit bzw. Kopfmehrheit Antworten mit Zitat

Hallo,
bei mir hätte sogar einzig der Summen-Mehrheitsgläubiger einer 0-Lösung vor Verfahrenseröffnung zugestimmt (allerdings hatte er sich einige Monate vorher an meinen Bankbürgschaften gütlich getan), mein Anwalt hat aber ohne das auszuprobieren die Verfahrenseröffnung weiterbetrieben.
Jetzt fühle ich mich doch ein wenig versetzt, oder habe ich etwas übersehen. Ich traue auch schon meinem Anwalt nicht mehr.
Grüße
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googlelinger
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Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.Okt 2005 10:27    Titel: Verbraucherinsolvenz, mein Fall Antworten mit Zitat

Hallo,
bei mir hätte sogar einzig der Summen-Mehrheitsgläubiger einer 0-Lösung vor Verfahrenseröffnung zugestimmt (allerdings hatte er sich einige Monate vorher an meinen Bankbürgschaften gütlich getan), mein Anwalt hat aber ohne das auszuprobieren die Verfahrenseröffnung weiterbetrieben.
Jetzt fühle ich mich doch ein wenig versetzt, oder habe ich etwas übersehen. Ich traue auch schon meinem Anwalt nicht mehr.
Grüße
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 18.Okt 2005 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es muss eine Kopf- und Summenmehrheit bestehen. Kleines Beispiel:

5 Gläubiger

Gläubiger A: 10.000,00 €
Gläubiger B: 5.000,00 €
Gläubiger C: 20.000,00 €
Gläubiger D: 10.000,00 €
Gläubiger E: 50.000,00 €

Stimmen Gläubiger A-D dem Vergleich zu aber der Gläubiger E nicht, ist der Vergelich gescheitert. Weil E mehr als die Hälfte der Forderung inne hat.

Stimmen D und E zu aber A-C nicht ist der Vergleich auch gescheitert, weil zwar die Summenmehrheit besteht, aber nicht die Kopfmehrheit.

Stimmen E, D und C zu gibt es sowohl eine Kopf- als auch eine Summenmehrheit. Die Zustimmungen von A und B können also vom Gericht ersetzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die ablehnenden Gläubiger nicht schlechter gestellt werden dürfen, als bei einem Insolvenzverfahren.

Dies mal in aller gebotenen Kürze.

MfG

ThoFa
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googlelinger
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Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.Okt 2005 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, habe wohl zu schnell gelesen ("alle bis auf zwei liessen sich...).
Gruß,
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