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Jayvoc Newbie
Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 24.Mai 2005 17:58 Titel: Vergleich - Erfahrungen |
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Hallo zusammen,
ich, ein 68er schleppe seit nun gut 8 Jahren einen Haufen Schulden hinter mir her. All in all sind es mitlerweile wohl rund 150000,-- Euro.
Hauptgläubiger (rund 90%) sind hier Banken und Finanzamt.
Nachdem ich nun schon zwei mal die EV abgegeben habe, denke ich, dass ich vielleicht doch einmal den Weg der Regulierung suchen sollte.
Bevor ich nun in eine 6 jährige Wohlverhaltensphase gehe (sofern dies in meinem Fall -Freiberufler- möglich ist), denke ich dass es durchaus Sinnvoll sein könnte einen Vergleich mit einer Einmalzahlung anzustreben.
Es ist so, dass nicht wirklich viel bei mir zu holen ist. Auf Grund 3 Versorgungspflichtiger Kinder liegt meine Pfändungsfreigrenze recht hoch und das was ich drüber liege gibt auch nicht viel her.
Ich hätte durchaus die Möglichkeit einen Betrag X aufzutreiben. Die Frage die sich nun Stellt ist die, wie hoch bzw. wie niedrig kann ich hier einsteigen?
Ich stehe in vier Wochen wieder vor der Wahl die EV abzulegen.
Denkt ihr, dass ich mit 10% aus der Nummer rauskommen kann?
Würde mich über ein Feedback freuen.
Danke |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 24.Mai 2005 19:43 Titel: |
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Hallo,
schwer zu beantworten, weil da jeder Fall anders liegt.
Für einen Vergleich spricht:
- Hoher Pfändungsfreibetrag
- relativ hohes Alter der Forderung
Gegen ein Vergleich spricht:
- Finanzamt
Versuch macht kluch, würde ich da sagen.
Häufig werden außergerichtliche Vergleiche abgelehnt, aber dann beim Schuldenbereinigungsplan bzw. Insolvenzplan (je nach Verfahrensart) eine Zustimmung erreicht (notfalls über die Zustimmungsersetzung).
MfG
ThoFa |
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acf24 Newbie
Anmeldungsdatum: 06.12.2004 Beiträge: 38 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 24.Mai 2005 21:02 Titel: |
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Es gibt sogar Fälle, in denen die Bank mit noch weniger als 10% zufrieden ist, weil sie den Fall „aus den Büchern“ haben will, und nach der dritten EV steigt der Grad der Hoffnungslosigkeit, überhaupt noch mal Geld von Ihnen zu sehen, sprunghaft an. Schon deshalb sollten Sie in 4 Wochen die EV ruhig noch mal ablegen.
Mit dem FA geht das aber nicht so einfach, Beamte sind da eher stur, sie können ja auch schlecht unser aller Geld verschenken.
Was haben Sie denn gegen ein Insolvenzverfahren einzuwenden? Natürlich geht das auch bei ehemals Selbständigen. Wenn das Verfahren eröffnet wird, sind auch die lästigen Besuche vom GV vorbei, Sie haben dann erst mal sechs Jahre Ruhe, das ist doch auch schon was, oder? Wenn dann noch das Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt, gehen Bank und FA am Ende sogar ganz leer aus.
Ich möchte keine moralische Wertung zum Thema „Schulden nicht zahlen“ abgeben, aber bei Banken und FA ist es nicht so schade. Die ersten verdienen genug und die zweiten fangen mit unserem Geld das falsche an.
Viel Glück |
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Jayvoc Newbie
Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 25.Mai 2005 0:32 Titel: |
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Hallo ThoFa, hallo acf24,
vielen Dank für euer schnelles Feedback.
Grundsätzlich spricht natürlich nichts gegen die Private Insolvenz sofern ich danach meine Freiberufliche Tätigkeit weiter ausüben kann. Wenn nicht, gibts auch Wege. Allerdings würde in dem Fall sogut wie nichts für die Gläubiger abfallen und ich habe mal gehört, dass eine Mindestquote erfüllt werden MUSS.
Die Bedenken mit dem FA teile ich, aber s.Zt. hat man mir ganz klar signalisiert, dass wenn andere Großgläubiger (z.B. hier die Banken) bei einem Vergleich mitziehen, würde man sofern meine Wirtschaftliche Situation wieder hergestellt wird da mit an einem Strang ziehen. Allerdings stellt sich die Frage wie da die Quote aussehen muss. Anscheinend ist man mittlerweile auch beim FA etwas "humaner".
Sicher, gegenüber anderen ehrlichen Steuerzahlern ist es eine sehr unfaire Angelegenheit, aber es war sicher nicht so von mir geplant zumindest kann ich mir auf die Fahne schreiben dass ich schon immer voll und ganz für mich sorgen konnte ohne auch nur einen Cent von Vater Staat bekommen zu haben (wollt ich nur mal erwähnen
LG |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 25.Mai 2005 10:11 Titel: |
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Hallo,
| Jayvoc hat folgendes geschrieben:: |
Grundsätzlich spricht natürlich nichts gegen die Private Insolvenz sofern ich danach meine Freiberufliche Tätigkeit weiter ausüben kann. Wenn nicht, gibts auch Wege. Allerdings würde in dem Fall sogut wie nichts für die Gläubiger abfallen und ich habe mal gehört, dass eine Mindestquote erfüllt werden MUSS.
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na da haben Sie mal wieder etwas von jemanden gehört, der meint unbedingt mitreden zu müssen, aber keine Ahnung hat.
Nein, Sie müssen keine Mindestquote erfüllen und ja eine freiberufliche Tätigkeit ist auch mit Insolvenz möglich.
MfG
ThoFa |
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Jayvoc Newbie
Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 25.Mai 2005 10:33 Titel: |
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Hallo ThoFa,
wie's halt immer so ist. "Gefährliches Halbwissen".
Bin nächste Woche bei meinem Anwalt und dann mal sehn was er so zu sagen hat.
Da ich eh einen aussergerichtlichen Vergleich machen muss bevor die Maschine ins Rollen kommt versuchs ich mal mit den 10% und dann mal sehn was passiert.
In einem anderen Beitrag hast du zum Thema Obliegenheiten aufgeführt, dass ich als Freiberufler meinen Gläubiger so stellen muss wie wenn ich ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen bin.
Könntest du das evtl. etwas genauer aufführen bzw. hättest einen Link oder ähnliches wo ich mal nachschauen kann.
Lieben Gruß und Danke für deine Hilfe und dein Engagement auf dieser Seite. |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 25.Mai 2005 10:57 Titel: |
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Hallo,
das Thema ist unheimlich umfangreich, daher nur schlecht im Forum zu skizzieren.
Ich schlage vor Du fragst diesbezüglich mal Deinen Anwalt und mailst mich dann mal an. Daraufhin lachen wir gemeinsam über die Antwort Deines Anwaltes und ich erkläre Dir dann wie es wirklich ist. Es sei denn, Dein Anwalt ist die berühmte Ausnahme der Regel.
Da ich eh einen aussergerichtlichen Vergleich machen muss bevor die Maschine ins Rollen kommt versuchs ich mal mit den 10% und dann mal sehn was passiert.
Eine außergerichtliche Einigung ist in Deinem Fall nicht notwendig, da Du ein Kandidat für die Regelinsolvenz bist. Schaden kann er aber auch nicht.
MfG
ThoFa |
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Jayvoc Newbie
Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 25.Mai 2005 11:02 Titel: |
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Hi ThoFa,
dann warten wir mal ab was mein Anwalt sagt.
Bin gespannt.
Danke |
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acf24 Newbie
Anmeldungsdatum: 06.12.2004 Beiträge: 38 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 25.Mai 2005 17:14 Titel: |
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Hallo Jayvoc,
bevor Sie anderen Leuten 10% von Ihrem schönen Geld anbieten, sollten Sie sich erst noch mit ThoFa oder ggf auch mit mir unterhalten, das geht nämlich auch anders. Aber wie ThoFa sehr richtig sagt, so was tritt man nicht vor den versammelten Mitlesern breit.
Kopf hoch! |
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Jayvoc Newbie
Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 26.Mai 2005 2:15 Titel: |
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Hallo acf24
mehr und mehr merke ich, dass dieses Thema viiiiiiel komplexer ist als ich dachte. Natürlich nehme ich gern jede Hilfe und jeden Tip an.
Damit man es hier nicht breit tritt bitte ich um Mail an:
david.moore at gmx.de
Danke |
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Dr. Untergang Newbie
Anmeldungsdatum: 27.05.2004 Beiträge: 13 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 26.Mai 2005 9:17 Titel: Nicht OK |
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jetzt wird schon mal Klartext geredet über dieses Thema und dann wird`s wohl peinlich oder dergleichen - man verabredet sich privat - GROßARTIG !
Warum dann bookmarken ? Ist doch wohl kein Problem, Dinge für halbwegs gefüllte Köpfe so zu schreiben, dass sich a) keiner die Finger verbrennt und b) verdammt alle was davon haben.
Schönen Feiertag noch, die Herren. |
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Jayvoc Newbie
Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 26.Mai 2005 10:49 Titel: |
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Hallo Dr. Untergang,
kann ihre Verärgerung verstehen, aber glauben sie mir eines. Mir ist nichts peinlich was meine finanzielle Situation angeht. ich stehe zu dem wa ich verursacht habe und bin lediglich auf der Suche nach der ein oder anderen Unterstützung.
Bisher habe ich von ThoFa und acf24 zumindest Dinge erfahren und zwar hier auf dem Gesamten Forum die ich meinem Anwalt selber aus der Nase ziehen muss.
Wenn ich nun die Möglichkeit habe weitere Infos zu bekommen ist es doch wohl in Ordnung wenn ich sie mir hole. In dem Fall liegts ja nicht in meiner Hand. Ich würde es hier austragen.
Lieben Gruß |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 26.Mai 2005 13:06 Titel: Re: Nicht OK |
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| Dr. Untergang hat folgendes geschrieben:: |
jetzt wird schon mal Klartext geredet über dieses Thema und dann wird`s wohl peinlich oder dergleichen - man verabredet sich privat - GROßARTIG !
Warum dann bookmarken ? Ist doch wohl kein Problem, Dinge für halbwegs gefüllte Köpfe so zu schreiben, dass sich a) keiner die Finger verbrennt und b) verdammt alle was davon haben.
Schönen Feiertag noch, die Herren. |
Hallo,
dem ist ganz und gar nicht so. Das Thema "Selbständigkeit in der WVP" ist so groß, dass es einfach den Rahmen des Forums sprengen würde. Außerdem glaube ich nicht, dass ich für die Ausbildung anderer hier bezahlt werde.
Ich behaupte, dass ich schon sehr viele Beiträge geschrieben habe, die schon weiter geholfen habe. Siehe dazu meine Serie "Insolvenz & Schulden", die leider schon weiter nach hinten gerutscht ist. Diese Serie geht natürlich weiter, als nächstes steht "Die Insolvenz der juristischen Person" an.
Als dies ersetzt aber keine persönliche Beratung, weil jeder Fall anders zu sehen ist und es teilweise Dinge gibt, die man nicht so einfach in einem öffentlichen Forum abhandeln kann.
MfG
ThoFa |
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