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highres Newbie
Anmeldungsdatum: 07.02.2004 Beiträge: 8
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Verfasst am: 7.Mai 2007 9:07 Titel: Verlängerung der Dauer des Vorverfahrens |
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Hallo zusammen,
eine Frage an alle Insolvenz-Experten: Gibt es legale Mittel und Wege, die Zeit zwischen Insolvenz-Antrag und Eröffnung auszudehnen, bzw. die Eröffnung hinauszuschieben?
Hintergrund der Frage: Die neuen Verfahrenserleichterungen, insbesondere für Selbstständige, gelten nach dem Gesetz vom 13. April 07 nur für Insolvenzverfahren, die nach dessen Inkrafttreten am 1. Juli 07 eröffnet werden. mit welcher Verzögerungstaktik kann ich erreichen, dass der Eröffnungsbeschluss frühestens am 01. 07. 07 verkündet wird, wenn der Eigenantrag am 10. 05. 07 gestellt wird?
Vielen Dank für Hinweise.
Highres |
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highres Newbie
Anmeldungsdatum: 07.02.2004 Beiträge: 8
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Verfasst am: 8.Mai 2007 20:10 Titel: Vielleicht ist meine Frage zu banal??... |
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...oder hat niemand darauf eine Antwort?
Ich hatte ja, ehrlich gesagt, auf eine kompetente Antwort von ThoFa gehofft, dessen Beiträge hier im Forum und an anderer Stelle zum Thema Insolvenzrecht immer excellent sind.
Ich versuchs nochmal mit einer Umformulierung:
Am 10.5.07 stelle ich als Freiberufler einen Eigenantrag auf Eröffnung des InsOV. Selbständigkeit soll fortgeführt werden. Schuldsumme mit 1,2 Mio hoch. Insgesamt 34 Gläubiger. Mit 95% der Schuldsumme bestanden Stundungs- und vorläufige Vergleichsvereinbarungen, die sich an der InsO orientierten. Finanzamt macht nicht mit und stellt InsOA. AG gibt mir Gelegenheit zum Eigenantrag mit RSB.
Nun ist am 13. April das neue Gesetz zu Verfahrenserleichterungen verkündet worden, das am 1. Juli 07 in Kraft tritt. In den Übergangsbestimmungen heißt es, dass die neuen Regelungen auf InsOV nicht anzuwenden sind, die VOR dem 1.7.07 eröffnet werden.
Der Unterschied ist in einem speziellen Punkt gravierend: Selbständige können vereinfacht und unbehelligt von einem IV ihr Geschäft fortsetzen.
Die Umsätze fallen NICHT automatisch in die Masse. Statt dessen gilt die schon bisher geltende Regelung für Selbstständige in WVP, nämlich soviel an die Masse abzuführen, wie in einem vergleichbaren Arbeitsverhältnis pfändbar wäre.
Ich weiss nicht, wie lange das Vorverfahren bis zur Eröffnung normalerweise dauert. Ich lese verschiedene Aussagen dazu von 3 Wochen bis 2 Monate, je nach Komplexität des Falls. Bei 2 Monaten wäre mein InsOV nach der neuen Gesetzeslage - bei 3 Wochen eben noch nicht.
Daher nochmal die Frage, mit welchen Mitteln man gegebenenfalls die Eröffnung bis zum 1. 7. 07 "hinauszögern" kann? Welche Möglicheiten gibt es zu erfahren, wann das InsO Gericht gedenkt, die Eröffnung zu beschließen und zu veröffentlichen? Welche Rechtsmittel gibt es gegen den Eröffnungsbeschluss, mit denen die Rechtskraft des Beschlusses nochmal um eine Fist hinausgeschoben werden könnte? |
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dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 578 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
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Verfasst am: 8.Mai 2007 23:33 Titel: Re: Vielleicht ist meine Frage zu banal??... |
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[quote="highresIch hatte ja, ehrlich gesagt, auf eine kompetente Antwort von ThoFa gehofft, dessen Beiträge hier im Forum und an anderer Stelle zum Thema Insolvenzrecht immer excellent sind.
[/quote]
warum fragen sie ihn nicht direkt? _________________ Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei
freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24
www.dls-24.de -- dls-24@freenet.de
Ich helfe ihnen individuell – schnell – kompetent – und preiswert |
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highres Newbie
Anmeldungsdatum: 07.02.2004 Beiträge: 8
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Verfasst am: 8.Mai 2007 23:51 Titel: ThoFa direkt? |
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Lieber Herr Zöchling,
das ist eine gute Frage...denn sie erweckt den Eindruck, als wüßten Sie, wie man ThoFa direkt fragen kann. Haben Sie einen Tip?
Mir ist es leider noch nicht gelungen, eine email-adresse oder gar Telefonnummer von ThoFa herauszubekommen. Und die 11-Millionen-Website gibt es zur Zeit nur als Archiv; neue User werden nicht mehr registriert.
Abgesehen davon und von den immer sehr qualifizierten Beiträgen von ihm, gibt es ja vielleicht auch andere Foren-User, die ähnlich viel Sachverstand zu Fragen des Insolvenzverfahrens haben und zu meiner - hoffentlich auch andere "Betroffene" interessierenden - Frage Antworten geben können.
Mfg
Highres |
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WillyWichtig Pathfinder
Anmeldungsdatum: 10.05.2004 Beiträge: 272
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Verfasst am: 9.Mai 2007 10:39 Titel: |
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| http://www. Sorry, SCHLEICHWERBUNG!!!! |
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WillyWichtig Pathfinder
Anmeldungsdatum: 10.05.2004 Beiträge: 272
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Verfasst am: 9.Mai 2007 10:50 Titel: Re: Vielleicht ist meine Frage zu banal??... |
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| highres hat folgendes geschrieben:: |
...oder hat niemand darauf eine Antwort?
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ich habe zwar keine direkte antwort auf ihre frage, jedoch: warum wollen sie in deutschland 7 jahre lang ein sklave der wohlverhaltensphase sein mit einer kann bestimmung zur restschuldbefreiung? anschliessend haben ihre gläubiger noch die möglichkeit ein jahr lang gegen diese/ihre schuldenbefreiung bei gericht widerspruch einzulegen. somit sind sie ca. 8 jahr in demutshaltung unterwegs.
gehen sie nach england und sie sind ihre schulden in 12 monaten los. dies ist per gesetz bei "denen" so geregelt!
setzen sie sich einfach mit uranus aus diesem forum in verbindung und holen sie sich unverbindliche infos vom profi.
bei ly3 könnten sie auch nachfragen, jedoch schreibt "er" nicht mehr viel in diesem forum. |
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highres Newbie
Anmeldungsdatum: 07.02.2004 Beiträge: 8
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Verfasst am: 9.Mai 2007 11:07 Titel: @ Willy |
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Darauf gibt es eine einfache Antwort: Ich lebe hier mit Familie und Kindern und ich lebe hier gern. Es ist völlig ausgeschlossen für 1 Jahr meinen Lebensmittelpunkt auch nur zum Schein nach UK zu verlegen...
Und dann: Selbst unter den bisherigen Regelungen ist eine WVP als Selbstständiger wirklich nicht so belastend, dass ich da irgend einen Vorteil bei einer IV in UK oder sonst wo sehen würde.
Noch dazu hatte ich mit 95% meiner Schuldsumme ja schon im Vorfeld einen Ansatz für einen außergerichtlichen Vergleich -nur das geschätzte FA mach da wiedermal nicht mit - so dass ich gar nicht so schlechte Aussichten sehe, mit einem Inso-Plan das ganze zeitnah abschließen zu können. |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 9.Mai 2007 12:48 Titel: |
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Hallo,
nun ja ich habe auch noch andere Dinge zu tun, als jeden Tag in diverse Foren zu schauen.
Wann hat das Finananzamt den Insolvenantrag gestellt ? Hat das Amtsgericht Sie auf § 20 InsO hingewiesen ? Ich nehme an ja, da Sie schreiben, dass das Insolvenzgericht Ihnen " Gelegenheit zum Eigenantrag gibt".
Wenn Sie diese Frist versäumen, ist es mit Ihrer RSB vorbei. Es ist nicht ganz so wichtig, auf die Gesetztesänderung zu warten. Es macht zwar einiges einfacher, aber es ist durchaus möglich unter der jetzigen Insolvenordnung eine Selbständigkeit weiterzufühen.
Wenn alles auf einen Insolvenzplan hinauslaufen laufen soll, ist es ohnehin gleich ob Sie jetzt oder später in die Insolvenz gehen.
MfG
ThoFa |
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highres Newbie
Anmeldungsdatum: 07.02.2004 Beiträge: 8
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Verfasst am: 9.Mai 2007 15:15 Titel: ola... |
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Hallo,
ja klar - sorry, wenn ich meine Ungeduld mit einem vermeintlich tadelnden Unterton hier gepostet hab. Das war ohnehin eher als Kompliment gemeint, denn seit ein paar Wochen scanne ich in allen möglichen Foren Informationen und kenne inzwischen sowohl die Gesetzeslage als auch die Rechtssprechung ziemlich gut; zumindest so gut, um zwischen schlechten, guten und sehr guten Beratern unterscheiden zu können. Und Sie gehören nun mal nach allem, was ich aus Ihrer Feder gelesen habe, zu den sehr, sehr guten und deshalb war und ist mir ihre Meinung wichtig.
Ja, der Hinweis ist erfolgt, der Richter hat mir sogar ausdrücklich eine Fristverlängerung zugestanden, um mit dem FA vielleicht doch eine Einigung zu erzielen, weil 2/3 der geforderten Beträge strittig sind und im Einspruchsverfahren, da aber mit einem Hinweis auf ein BFH Urteil die AdV nicht gewährt wurde, blieb alles in der Vollstreckung und die Einigungsversuche haben zu Nichts geführt.
Es ist richtig, dass im Falle eines Insolvenzplanes alles abweichend vom Regelverfahren mit den Gläubigern geregelt werden kann. Es scheint mir auch machbar, mit einer ebenso plausiblen, wie geschickten Aufteilung in Gruppen die nötigen Mehrheiten für die Annahme des Plans zu bekommen.
Aber es ist doch richtig, dass bei einer Ablehnung des Insolvenzplans das Regelverfahren weiter geht und nur für diesen Fall wären die Erleichterungen nach der neuen Gesetzteslage schon eine sehr willkommene Sache, selbst wenn auch unter den bisherigen Regeln eine Fortführung der Selbstständigkeit möglich und ganz sicher auch iim Gläubigerinteresse ist.
Ich beantrage zwar zugleich die Eigenverwaltung, das scheint aber ein ungeliebtes Kind zu sein und ich rechne nicht wirklich damit, diesen Antrag auch durchzubekommen, zumal das FA als antragstellender Gläubiger dem zustimmen muss.
Im Regelverfahren nach bisherigem Recht beunruhigt mich die Abhängigkeit von der Qualifizierung und Kooperationsbereitschaft des IV in der Zeit zwischen Antrag und Beginn der WVP.
So, lange Vorrede zu der schließlichen Feststellung, dass meine Frage nach den Möglichkeiten einer Verzögerung der Eröffnung nun ja immer noch offen ist.
Mfg
highres |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 9.Mai 2007 21:50 Titel: |
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Hallo,
na,na nicht schleimen, wenn Sie mich so gut fänden, hätten Sie mich ja mit Ihrer Sache beauftragt.
Die Eigenverwaltung können Sie so gut wie vergessen. Einen Insolvenzplan durchzubekommen ist schon schwer genug, dazu wird es bestimmt auch nicht reichen, die Beiträge aus diversen Foren zu lesen.
Zu irgendwelchen "Verzögerungstaktiken" werde ich sicherlich nicht in einem öffentlichen Forum etwas schreiben.
Wenn Sie denn den I-Plan nicht durchbekommen, müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Selbständigkeit aus der Insomasse freigegeben wird und schon kann man auch die "heisse" Insolvenzphase ganz gut überstehen.
MfG
ThoFa |
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highres Newbie
Anmeldungsdatum: 07.02.2004 Beiträge: 8
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Verfasst am: 9.Mai 2007 22:05 Titel: @ThoFa |
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@ThoFa:
Hallo und danke für die Antwort.
Wenn Sie mir irgendwie Kontaktdaten an [E-Mail anzeigen] zukommen lassen würden, würde ich gern einmal dieses Thema einer Beratungsbeauftragung sondieren.
Mfg
highres |
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highres Newbie
Anmeldungsdatum: 07.02.2004 Beiträge: 8
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Verfasst am: 9.Mai 2007 22:13 Titel: @ThoFa |
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Nachtrag:
Habe jetzt doch Ihre Telefon-Nr. im Netz gefunden.
Werde mich telefonisch melden.
MfG
highres |
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