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klein-s Newbie
Anmeldungsdatum: 12.08.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 12.Aug 2005 13:39 Titel: Vollstreckungsbescheid und jetzt? |
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Hallo,
ich betreibe ein kleines Gewerbe und habe jetzt gegen einen "gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater" einen Vollstreckungsbescheid.
Aus einer Warenlieferung wurde nach mehreren Mahnungen ein Mahnbescheid und jetzt ein Vollstreckungsbescheid.
Der Schuldner hat nie widersprochen aber auch nicht bezahlt, so daß ich jetzt einen Gerichtsvollzieher beauftragt habe.
Nun der Hammer: dieser hat die Ehefrau angetroffen, die angegeben hat, nicht zahlen zu können. Weiterhin hat sie ohne Begründung und ohne Unterschrift den Zugang zur Wohnung verwehrt und keine pfändbaren Güter angezeigt. Der Gerichtsvollzieher ist unverrichteter Dinge gegangen, hat mir den Vollstreckungsbescheid mit diesen Hinweisen und der Rechnung zurückgesandt.
Was muss ich jetzt tun?
EV fordern?
Danke für die Hilfe!
Klein |
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Nichtznuts Newbie
Anmeldungsdatum: 06.06.2003 Beiträge: 33
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Verfasst am: 17.Aug 2005 13:07 Titel: |
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Wende Dich einmal an:
| Code: |
BVVB Bundesverband Versicherungsberater E.V.
Hohenstaufenring 17
50674 Köln
Telefon: +49 0180 525 75 89 (0,12 €/Min)
Telefax: +49 0221/9211737
E-Mail: [E-Mail anzeigen]
Internet: [url]www.bvvb.de[/url]
Vertretungsberechtigter Vorstand: Oskar Durstin (Präsident) |
Die werden sich sicherlich über Ihren "Kollegen" freuen und einen intensiven Kontakt mit ihm aufnehmen, denn die sind sehr darauf bedacht das ihr Berufstand "sauber" bleibt.
cu Nichtznuts |
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ankläger Newbie
Anmeldungsdatum: 17.08.2005 Beiträge: 3 Wohnort: Frankreich
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Verfasst am: 17.Aug 2005 14:16 Titel: Re: Vollstreckungsbescheid und jetzt? |
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| klein-s hat folgendes geschrieben:: |
Hallo,
ich betreibe ein kleines Gewerbe und habe jetzt gegen einen "gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater" einen Vollstreckungsbescheid.
Klein |
Erkären Sie biite, was unter einem gerichtlich zugelassenen versicherungsberater zu verstehen ist.
Vielen Dank |
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klein-s Newbie
Anmeldungsdatum: 12.08.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 18.Aug 2005 8:11 Titel: Versicherungsberater sind |
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...unabhängige und neutrale Berater und Vertreter ihrer Mandanten in allen Versicherungsangelegenheiten und frei von Abhängigkeiten jeglicher Art, die ihre Berufsausübung beeinträchtigen.
D.h. sie vermitteln keine Versicherungen - dürfen also keine Provisionen annehmen und sollten somit objektiv sein...
Weiteres bvvb.de
Gruß
klein |
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Heitmann Newbie
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beiträge: 4 Wohnort: Darmstadt
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Verfasst am: 18.Sep 2005 12:12 Titel: |
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Nein, aussichtslos ist die Lage noch nicht. Da der Gerichtsvollzieher
nicht in die Wohnung gelassen wurde, ist jetzt der Zeitpunkt für
die Abgabe der EV gegeben. Erscheint der Schuldner dort nicht,
können Sie den Gerichtsvollzieher mit der Beantragung eines
Haftbefehls ( Erzwingungshaft) (bis 6 Monate) beauftragen.
In der EV können Sie die Bankverbindung und den Arbeitgeber
erkennen. Zusammen mit dem Vollstreckungstitel können Sie
die Lohnpfändung, Kontopfändung beim Amtsgericht beantragen.
Hierfür gibt es Vordrucke im Bürofachhandel, Schreibwarengeschäft!
Der Titel ist 30 Jahre gültig, d.h. der Schuldner muß 30 Jahre mit immer
neuen Aktionen von Ihnen rechnen. Einziger Nachteil: Sie tragen bis dahin alle Kosten für Gerichtsvollzieher und Gericht.
Beantragen Sie zusammen mit dem Antwortschreiben des Gerichtsvollziehers die Abgabe der EV (formlos,schriftlich) und stellen Sie zur Sicherheit gleich die Beauftragung an den Gerichtsvollzieher, bei Nichterscheinen zum Termin, Haftbefehl gegen den Schuldner zu beantragen und diesen gegen den Schuldner zu vollziehen.
Sie erhalten dann wahrscheinlich eine Vorschußrechnung vom Gerichtsvollzieher und nach Begleichung, wird er tätig werden.
Der Haftbefehl macht Eindruck beim Schuldner. Er wird zwar dann
nicht polizeilich gesucht, aber Sie können den Gerichtsvollzieher
bei fruchtlosen Verhaftungsversuchen auch mit der Vollstreckung
bei Nacht beauftragen. Bitte verwechseln Sie den Haftbefehl hier, nicht
mit dem haftbefehl für Stratäter. Nach einem Schuldner wird nie polizeilich gefahndet und der Gerichtsvollzieher spielt auch nicht
den Detektiv oder Fahnder. |
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Heitmann Newbie
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beiträge: 4 Wohnort: Darmstadt
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Verfasst am: 18.Sep 2005 12:18 Titel: |
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Bitte lassen Sie sich von dem Gerichtsvollzieher die "Unfruchtbarkeitsanzeige" vom letzten Pfändungsversuch ausstellen,
dann sind alle Voraussetzungen für die EV gegeben. Die Ehefrau muß
den GV nicht in die Wohnung lassen. Der GV könnte aber einen Gerichtsbeschluß zur Durchsuchung der Wohnung erwirken.
Die simpelste Lösung: EV beantragen! Das Vorgehen der Ehefrau ist
die beste Voraussetzung für die EV-Abnahme. Gibt der Schuldner die
EV nicht ab- Haftbefehl-Knast für maximal 6 Monate. |
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Heitmann Newbie
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beiträge: 4 Wohnort: Darmstadt
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Verfasst am: 18.Sep 2005 12:19 Titel: |
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Schade, nicht Unfruchtbarkeitsanzeige, Fruchtlosigkeitsbescheinigung.
Sorry. Mir ist der Name entfallen! |
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klein-s Newbie
Anmeldungsdatum: 12.08.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 21.Sep 2005 8:51 Titel: Kein Anlass für EV laut Gericht |
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Hallo,
nachdem ich die EV beantragt habe, wurde diese vom Gericht mit der Begründung, dass lediglich die Ehefrau dem Gerichtsvollzieher die Tür nicht geöffnet hat und nicht der Schuldner.
Jetzt habe ich einen Durchsuchungsbeschluss beantragt - allerdings auch wieder 10 Tage nichts mehr gehört....
gruß
klein-s |
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klein-s Newbie
Anmeldungsdatum: 12.08.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 25.Okt 2005 19:01 Titel: Vollstreckungsbescheid und jetzt? der Spass geht weiter |
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Hallo,
jetzt kann das Gericht den Vollstreckungsbescheid, der als Anlage aufgeführt und mitgesamt wurde, nicht mehr finden.
Fast 8 Wochen später kam dieser nette Hinweis.
Ich habe entsprechend geantwortet -
aber wenn der Vollstreckungsbescheid nicht auffindbar ist, was dann?
Kann ich eine Kopie gegen Gebühr beantragen?
Gruß
klein-s |
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Babsi2 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 20.08.2004 Beiträge: 300 Wohnort: Gummersbach
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Verfasst am: 25.Okt 2005 21:20 Titel: |
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| Zitat: |
Titel: Kein Anlass für EV laut Gericht
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Hallo,
nachdem ich die EV beantragt habe, wurde diese vom Gericht mit der Begründung, dass lediglich die Ehefrau dem Gerichtsvollzieher die Tür nicht geöffnet hat und nicht der Schuldner.
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Hat denn nicht jeder Gläubiger das Recht, die EV zu bekommen? |
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