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Vorläufiges Zahlungsverbot und dann Kontopfändung

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thobok
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.Jun 2006 15:53    Titel: Vorläufiges Zahlungsverbot und dann Kontopfändung Antworten mit Zitat

Hallo, ich hab da mal ne Frage:
Am 26.5.06 ging bei meiner Sparkasse ein "Vorläufiges Zahlungsverbot" ein. Ich bin Hartz4 Empfänger und habe meine Einkünfte innerhalb der 7 Tage Frist auch bekommen. Ich habe mich mit dem Gläubiger (ist ein Rechtsanwalt) in Verbindung gesetzt und ihm meine finanzielle Situation "nochmals mitgeteilt" (ich muss noch erwähnen, das ich von diesem RA die Abgabe der EV erhalten hatte und diese dann auch abgegeben hatte). Nach Ende der 30 Tage hat nun der RA am 23.06.06 die Kontopfändung beantragt und diese an diesem Tage bei der Sparkasse vorlegen lassen. Ich hatte mein Konto auf Guthabenbasis seid 3 Jahren am laufen und es gab nie Probleme. Der RA kennt meine finanzielle Situation und anhand der Benachrichtigung der Sparkasse weiß er, das nur Hartz4 eingeht und das schon seid 1 Jahr und nichts mehr. Ich verstehe nun dieses Verhalten des RA nicht. Ich bezeichne soetwas reinweg als Schikane, besonders deswegen, weil die Sparkasse das Konto nun auch gekündigt hat. Die Kontopfändung selbst ist mir noch nicht zugestellt worden, ich denke aber mal, sobald sie morgen hier ist, werde ich beim Amtsgricht den Antrag nach §850 stellen. Die Kontopfändung werde ich auch bekämpfen und habe, so denke ich, auch recht gute Chancen dieses zu behalten/ zurück zu bekommen.
Meine spezielle Frage nun: Hat dieser RA sich sittenwidrig oder dergleichen verhalten, obwohl ihm bekannt ist, was für Gelder auf das Konto eingehen. Mein erster Gedanke war: eine Riesenfrechheit.
Würde mich über kompetente Antworten freuen.
Wenn Fragen sind, werde ich sie schnellstmöglich beantworten.
Gruß thobok
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 637
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 1.Jul 2006 7:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

schauen Sie doch mal hier: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/rechtsprechung/allgrecht/lg_koblenz_765a/lg_koblenz_765a.pdf

MfG

ThoFa
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