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Vorrangigkeit FA vor anderen Gläubigern?

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Määnzer
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 11.Jan 2006 8:24    Titel: Vorrangigkeit FA vor anderen Gläubigern? Antworten mit Zitat

Hallo,
bei einer drohenden Insolvenz: Wie sind da Finanzamtsschulden zu bewerten? Habe eine Leihe von Familienangehörigen und Schulden beim Finanzamt. Hat am Ende das Finanzamt sogar vorrangigen Zugriff auf das Restgeld?
Datum der zinslosen Leihe ist allerdings älter als die des Finanzamtes.
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Fact
Specialist


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 64
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 11.Jan 2006 19:34    Titel: Re: Vorrangigkeit FA vor anderen Gläubigern? Antworten mit Zitat

Määnzer hat folgendes geschrieben::
Datum der zinslosen Leihe ist allerdings älter als die des Finanzamtes.


Das wird aber das Finanzamt kaum interessieren. Das hat Vorrang vor (fast) allem. Analog sieht es mit den Krankenkassen aus.

Grüße aus Hessen
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 11.Jan 2006 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Finanzamt hat keinen Vorrang, sondern wird in der Insolvenz behandelt wie alle anderen auch.

MfG

ThoFa
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 11.Jan 2006 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ausführung von Thofa ist korrekt!

ThoFa hat folgendes geschrieben::
Hallo,

das Finanzamt hat keinen Vorrang, sondern wird in der Insolvenz behandelt wie alle anderen auch.

MfG

ThoFa

Hinzu kommt im Nachgang:

Im Falle einer Insolvenz verlangt das FA den Nachweis, das es quotenmäßig nicht schlechter behandelt wurde als die übrigen Gläubiger (z. B. Lieferanten).

Ist der Nachweis nicht zu erbringen, kann es dem GF und evtl. auch den Einzelprokuristen an den Kragen gehen...

Ich spreche hier aus Erfahrung...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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Määnzer
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 11.Jan 2006 21:27    Titel: Es geht um ein Leihe von einem Geschwisterteil Antworten mit Zitat

Scheinbar kein Unterschied?
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Määnzer
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 12.Jan 2006 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hab noch eine Leihe von einem nahen Familienmitglied erhalten. Da ist
eher formlos die Leihe formuiert worden. Die Schuld des FA datiert aber schon länger zurück. Sind die Schulden dennoch gleichrangig?
Macht das FA vielleicht noch Ärger wegen Formmängeln in der Leiheerklärung gegenüber dem Verwandten?
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