| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Määnzer Newbie
Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 15
|
Verfasst am: 11.Jan 2006 8:24 Titel: Vorrangigkeit FA vor anderen Gläubigern? |
|
|
Hallo,
bei einer drohenden Insolvenz: Wie sind da Finanzamtsschulden zu bewerten? Habe eine Leihe von Familienangehörigen und Schulden beim Finanzamt. Hat am Ende das Finanzamt sogar vorrangigen Zugriff auf das Restgeld?
Datum der zinslosen Leihe ist allerdings älter als die des Finanzamtes. |
|
| Nach oben |
|
|
Fact Specialist
Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 64 Wohnort: Hessen
|
Verfasst am: 11.Jan 2006 19:34 Titel: Re: Vorrangigkeit FA vor anderen Gläubigern? |
|
|
| Määnzer hat folgendes geschrieben:: |
| Datum der zinslosen Leihe ist allerdings älter als die des Finanzamtes. |
Das wird aber das Finanzamt kaum interessieren. Das hat Vorrang vor (fast) allem. Analog sieht es mit den Krankenkassen aus.
Grüße aus Hessen |
|
| Nach oben |
|
|
ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
|
Verfasst am: 11.Jan 2006 19:39 Titel: |
|
|
Hallo,
das Finanzamt hat keinen Vorrang, sondern wird in der Insolvenz behandelt wie alle anderen auch.
MfG
ThoFa |
|
| Nach oben |
|
|
P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
|
Verfasst am: 11.Jan 2006 20:40 Titel: |
|
|
Die Ausführung von Thofa ist korrekt!
| ThoFa hat folgendes geschrieben:: |
Hallo,
das Finanzamt hat keinen Vorrang, sondern wird in der Insolvenz behandelt wie alle anderen auch.
MfG
ThoFa |
Hinzu kommt im Nachgang:
Im Falle einer Insolvenz verlangt das FA den Nachweis, das es quotenmäßig nicht schlechter behandelt wurde als die übrigen Gläubiger (z. B. Lieferanten).
Ist der Nachweis nicht zu erbringen, kann es dem GF und evtl. auch den Einzelprokuristen an den Kragen gehen...
Ich spreche hier aus Erfahrung...
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm |
|
| Nach oben |
|
|
Määnzer Newbie
Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 15
|
Verfasst am: 11.Jan 2006 21:27 Titel: Es geht um ein Leihe von einem Geschwisterteil |
|
|
| Scheinbar kein Unterschied? |
|
| Nach oben |
|
|
Määnzer Newbie
Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 15
|
Verfasst am: 12.Jan 2006 11:35 Titel: |
|
|
Hab noch eine Leihe von einem nahen Familienmitglied erhalten. Da ist
eher formlos die Leihe formuiert worden. Die Schuld des FA datiert aber schon länger zurück. Sind die Schulden dennoch gleichrangig?
Macht das FA vielleicht noch Ärger wegen Formmängeln in der Leiheerklärung gegenüber dem Verwandten? |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|