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Vorstand der Deinböck AG stellt Insolvenzantrag

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Anmeldungsdatum: 14.03.2007
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BeitragVerfasst am: 29.März 2007 18:30    Titel: Vorstand der Deinböck AG stellt Insolvenzantrag Antworten mit Zitat

Kapitalanlagerecht: Deinböck AG
Vorstand beantragt Insolvenzeröffnung

DEINBÖCK IMMOBILIEN AG

Der Vorstand der Deinböck Immobilien AG hat nach eigenen Angaben die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Dies ergibt sich aus einem Aktionärsbrief, datiert vom 08.03.2007, veröffentlicht auf der Website des Unternehmens. Hiernach werden die Aktionäre darüber informiert, dass die nach Angaben der Gesellschaft vielfältigen Bemühungen, die Sanierung der Gesellschaft durch die Zufuhr von liquiden Mitteln zu erreichen, gescheitert sei. Eine tragfähige Finanzierungsstruktur, die ein Engagement von Investoren gefunden hätte, konnte anscheinend nicht erreicht werden.

Der Vorstand der Gesellschaft plant nunmehr, ein Insolvenzplanverfahren in Gang zu setzen mit dem Ziel, das Unternehmen zu erhalten. Der Vorstand weist in seinem Schreiben explizit darauf hin, dass dieses Planverfahren auch gegen den Widerstand einzelner Gesellschafter durchgesetzt werden könnte. Dies setzt allerdings voraus, dass grundsätzlich die Gläubiger durch das Planverfahren nicht schlechter gestellt werden, als sie im Rahmen des Regelverfahrens (und somit der Liquidation, die meist zur Zerschlagung des Unternehmens führt) stehen würden. Die Regelungen zu dem Verfahren finden sich in den §§ 218 ff. InsO.

Der Antrag auf Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Gesellschaft wurde vor dem Amtsgericht Bückeburg gestellt, das einen vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt hat. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis das Amtsgericht kommen wird, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens scheint jedoch wahrscheinlich.

Zur Gesellschaft:

Die Deinböck Immobilien AG ist nach eigenen Angaben zu 100 % im Streubesitz. Sie wurde 1989 gegründet und hat ca. 600 atypische stille Gesellschafter mit einem Investitionsvolumen von ca. 21,2 Millionen DM (= ca. 10,84 Mio EUR) werben können. Nach dem zugrunde liegenden Gesellschaftervertrag waren die Gesellschafter berechtigt, gewinnunabhängige Entnahmen zu tätigen, die in der Folge im Zusammenspiel mit den mangelnden Erfolgen am Immobilienmarkt zu schwerwiegenden Liquiditätsengpässen führte. Infolge dieser bereits jahrelang schwebenden Problematik wurde im Jahr 2000 den Anlegern mit Hinweis auf Fehler im eigenen Gesellschaftervertragswerk gekündigt, um die Anleger zu Zahlungen mit Hinweis auf die getätigten Entnahmen zu bewegen. Nachdem sich Anleger gegen diese Praktiken zur Wehr setzten, wurden im letzten Jahr 2006 ordentliche Kündigungen zum Ende der Laufzeit ausgesprochen.

Ansprüche der Anleger:

Es bestehen wohl Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft zugunsten der Anleger, da in den meißten Fällen von einer Fehlberatung der Anleger auszugehen ist, die zu einem Beitritt derselben als stille Gesellschafter führte. Der Anleger ist demnach aufgrund des Verschuldens der Deinböck Ag bei Vertragsschluss, wobei sie sich das Handeln eines Anlagevermittlers zurechnen lassen muss, so gestellt werden, als ob er den Vertrag nie abgeschlossen hätte. Somit sind unter Abzug der Entnahmen, Zinsen und etwaigen Steuervorteilen die geleisteten Zahlungen an die Gesellschaft an den Anleger zurückzugewähren.

Aufgrund der drohenden Insolvenz ist nunmehr fraglich, inwieweit die Ansprüche der Gläubiger zukünftig befriedigt werden können. Ferner drohen den Anlegern im Fall der Insolvenzeröffnung Nachschusspflichtn und Anfechtungen von Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter.

Anleger der Deinböck Immobilien AG sollten daher durch einen im Kapitalanlagerecht und Insolvenzrecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob und in welcher Weise sie ihre Ansprüche geltend machen können, um ihre Einlagen zurückzuerhalten. Die Kanzlei ***** editiert / Mod. hat einen Rechtsverfolgungspool für die Anleger der Deinböck AG gegründet, durch welchen im Fall der Insolvenzeröffnung Ansprüche der Anleger zur Insolvenztabelle angemeldet und Auszahlungen aus der Masse an die Gäubigergemeinschaft erwirkt werden soll.

www. *** Werbung kostet Geld - näheres unter Forenwerbung / Mod.
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