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WAS PASSIERT BEI EIGERNEM PKW BEI PRIVATINSOLVENZ ?

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soulface
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 19.März 2006 18:27    Titel: WAS PASSIERT BEI EIGERNEM PKW BEI PRIVATINSOLVENZ ? Antworten mit Zitat

hallo, ich habe Privatinsolvenz angemeldet, habe 70.000 Euro schulden, habe 2 Kids und meine Frau geht zu 70% Arbeiten. Ich habe einen Audi 100, Bj 1993, 180.0000 Kilometer drauf. jetzt habe Ich Angst, das ich meinen wagen hergeben muss..Habe nächste Woche Termin bei meinen Treuhänder vom gericht bestellt..und muss natürlich alles offenlegen..gut,ich habe ja eh nix mehr..Könnt Ihr mir diesbezüglich helfen? Danke und Gruss
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Kultus
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 19.März 2006 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag

Guten Tag

Habe leider keine Zeit es ausführlicher zu schreiben.

Wenn sie auf das Auto angewiesen sind. z.B. 50km von der Arbeit Wohnen
wird man es ihnen nicht fänden. Kommt aber auch immer auf die öffentliche
Vermerksmittel an. Wenn die Arbeit gleich um die Ecke und leicht mit ein Fahrrad dahin kommt sieht es auch schlecht aus. Wen sie keine Arbeit haben und ihre Frau Arbeitet, nutzt aber das Auto nicht wird es mit Sicherheit gepfändet.

Versuchen sie es immer so zu drehen das wen sie kein Auto mehr haben, das sie ihren Schuldner weniger Geld zählen können.

Viel Glück

Mit freundlichen Grüßen Kultus
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soulface
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 20.März 2006 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

hallo, danke..könnte ich den wagen auch ablösen? Oder muss ich diesen hergeben..gut,ich habe wirklich nur 5 min. zur arbeit..aber der wagen ist das einzige,was ich noch besitze..
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sanderyann
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.04.2004
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.März 2006 0:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
da es sich bei dem Auto um eine "alte Kiste" handelt die wahrscheinlich unter einem Marktpreis von 5000 € liegt und diese auch noch nicht abgezahlt ist wird dir wohl wenig passieren. Die Idee das Du ohne Auto wohl noch eher nicht die Möglichkeit hast die Gläubiger zu befriedigen ist immer gut. Zu behaupten "ohne Auto nix Arbeit" versteht auch fast jeder Inso-Verwalter. Du solltest jedoch vorher mit der Kreditgebenen Bank sprechen. Der musst du sagen das du vorhast eine Privatinsolvenz zu machen. Du bist aber bereit die Rate aus deinem Pfändungsfreien Einkommen zu bezahlen, klappt z.B. bei der CC-Bank. Die meisten Autobanken gehen dann denn Deal ein. Sie können ja den Wagen immer noch holen wenn du nicht zahlst.

Melde Dich mal wieder wie es gelaufen ist.
Beschäftige mich beruflich mit Privatinso´s

MfG
Ralph
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soulface
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 23.März 2006 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wow..Vielen Dank für deinen beitrag..Das Auto ist bereits abbezahlt..also der wagen gehört mir..habe am 29.3 termin beim treuhänder..gut,ich habe eigentlich nix mehr..aber ich denke,das war das beste was ich machen konnte..die privatinsolvenz..normalerweise müsste ich 6 jahre schon allein an die Hypo bank 556 Euro zurückbezahlen..die anderen kreditkarten wie z.B barclays wo ich einen Saldo von 8800 euro habe..nicht mit berechnet..Und so zahle ich nur den pfändungsbetrag von vielleicht 200 euro..bei 2 kinder und meine frau arbeitet ja auch wieder..aber nur 75%..wir arbeiten beide im Krankenhaus..ja, und nach 6 Jahren bin ich wieder sauber..Ich zahle also statt 70.000 Euro nur ca. 8800 euro ab..! Die einzige sorge galt,das ich meinen Audi hergeben müsste..
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 26.März 2006 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

sanderyann hat folgendes geschrieben::
Du bist aber bereit die Rate aus deinem Pfändungsfreien Einkommen zu bezahlen, klappt z.B. bei der CC-Bank. Die meisten Autobanken gehen dann denn Deal ein. Sie können ja den Wagen immer noch holen wenn du nicht zahlst.


Hallo,

das ist eine Glabigerbegünstigung, welche die Restschuldbefreiung kostet.

Je nach Wert des Wagend, wird dieser verwertet. Sollte tatsächlich ein Auto benötigt werden, um z.B. zur Arbeit zu kommen, kann der IV z.B. auch eine Austauschpfändung vornehmen. Bedeutet, dass der "wertvolle" Wagen verwertet und ein "billigeres" angeschafft wird.

MfG

ThoFa
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