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Waren aus Einzelfirma bei droh. Inso auf Limited übertragen?

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alex101
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 7.März 2005 22:15    Titel: Waren aus Einzelfirma bei droh. Inso auf Limited übertragen? Antworten mit Zitat

Fragestellung: Kann ein Warenbestand aus einer Einzelfirma bei drohender Insolvenz juristisch korrekt an eine Limited übertragen werden?


Hallo,

die Situation: Meiner Einzelfirma droht Insolvenz, ich beabsichtige in ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu gehen. Ich verfuege noch ueber Waren im Wert von ca. 5000,- EUR und zwei drei Computern.

Es ist geplant, dass meine Frau eine CO.UK Limited gründed, 100%tiger Shareholder und Director wird und das Geschäft so weitergeführt werden kann.

Etwas naiv gefragt: Kann ich der Limited meine Waren/Computer einfach verkaufen und alles ist gut? Wenn ja: Fein! Wenn nein: Gibt es einen eleganteren Weg?

1000 Dank im Voraus fuer alle Tipps und Postings in dieser Sache!

---
alex101
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 8.März 2005 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

drei Dinge, die (fast) jeder Insolvente machen will:

1. Ich schreibe ein Buch. was ich erlebt habe, hat kein anderer erlebt.
2. Ich gehe ins Ausland.
3. Ich gründe ein Limited.


Alles Blödsinn.
Warum sollte es bei Dir mit einer Limited besser laufen ?
Weil es bei Dir nicht geklappt hat, soll nun die Frau daran glauben ?

Selbstverständlich kannst Du Sachen verkaufen, aber woher soll die LTD denn das Geld nehmen ?
Außerdem müssen Sachen zu einen realistischen Wert verkauft werden, ansonsten ist es eine Vermögensverschiebung. Genau auf sowas achten Insolvenzverwalter.

Warum Verbraucherinsolvenz ? Du meinst wohl eher Regelinsolvenz ?

Die Kunst liegt nicht darin etwas illegal zu verschieben, dies kann so ziemlich jeder. Nein, die Kunst liegt darin eine saubere Insolvenz hinzulegen und (notwendiges!) Inventar sauber und legal in die neue Firma zu bringen.

Fragen ? [E-Mail anzeigen]

MfG

ThoFa
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alex101
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 8.März 2005 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

ThoFa,

vielen Dank fuer Deine Antwort.

> die Kunst liegt darin eine saubere Insolvenz hinzulegen
> und (notwendiges!) Inventar sauber und legal in die
> neue Firma zu bringen.

Genau darum geht es mir in diesem Fall, sonst haette
ich ja nicht fragen muessen

Legal und sauber waere also:

-> Die Waren und (alten) Computer mit einem realistischen
Wert zu bemessen und der Limited zu verkaufen.
-> Eine Einlage meiner Frau nutzen, um die Rechnung zu
begleichen.
-> Belegen koennen, woher meine Frau das Geld fuer die
Einlage hatte.

Richtig? Oder gibt es weitere Fallstricke?

Danke, gruesse, alex101
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 8.März 2005 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wäre eventuell eine Möglichkeit, aber nun stellen Dir mal folgendes Szenario vor :

IV kommt zu einer Firma, die üblicherweise Waren vorrätig hat und auch mit PCs arbeitet. Nun ist aber alles leer. IV wird stutzig und fragt nach. Schuldner zeigt ihm stolz den Verkaufsbeleg und weist nach, dass er das eingenommene Geld ordnungsgemäß verbucht hat.
IV sieht, dass die Ware an eine LTD verkauft wurde und wird nun richtig sauer, da er glaubt, dass etwas nicht stimmt. Außerdem landet er mal wieder bei einem Schuldner, der die Ware verkauft, bevor er seine klebrigen Finger dran hatte. Er verliert nämlich unter Umständen Geld, da sein Honoraranspruch wahrscheinlich fällt.

Er bekommt so richtig schlechte Laune und dann wünsche ich dem Schuldner viel Spaß.

Nur mal so zum nachdenken.

MfG

ThoFa
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alex101
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 8.März 2005 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hmm, eigentlich soll die Einzelfirma ja auch abgemeldet und
geschlossen werden, ist es da nicht normal, dass man seinen
Restbestand verkauft?

Naja, vielleicht faellt mir noch etwas eleganteres ein.

Danke & Gruss, alex101
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 9.März 2005 0:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

abmelden ist so ziemlich das Schlechteste was man machen kann, wenn es in die Insolvenz gehen soll.

Unter Umständen gerät man dann in die Verbraucherinsolvenz und erleidet einen Zeitnachteil.

MfG

ThoFa
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alex101
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 9.März 2005 0:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

moeglicherweise bin ich schlecht beraten und habe eine
Wissenslücke.

Kann ich mit einer Firmeninsolvenz schneller zu einer Restschuldbefreiung kommen, wenn ich als Einzelfirma mit meinem Privatvermoegen hafte?

Wie groß ist der Zeitvorteil gegenüber den üblichen 7 Jahren?

Grüsse, alex101
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 9.März 2005 0:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

alex101 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

moeglicherweise bin ich schlecht beraten und habe eine
Wissenslücke.

Kann ich mit einer Firmeninsolvenz schneller zu einer Restschuldbefreiung kommen, wenn ich als Einzelfirma mit meinem Privatvermoegen hafte?

Wie groß ist der Zeitvorteil gegenüber den üblichen 7 Jahren?

Grüsse, alex101


also beraten bist Du ganz sicher gar nicht, ansonsten würdest Du nicht noch von 7 Jahren reden. Bei der Reglinso spart sich gegenüber der Verbraucherinso sowohl den außergerichtlichen als auch den gerichtlichen Vergleich. Dafür sind i.d.R. die Kosten etwas höher, die man sich aber meist sowieo stunden lässt.
Außerdem braucht man bei der Verbraucherinso einen Rechtsanwalt oder eine öffentliche SB, die einem den außergerichtlichen Vergleich bestätigt.

Wartezeit bei der SB: Im Schnitt 6 Monate
Anwalt: Keine Wartezeit aber meist!! im Verhältnis zur Leistung zu teuer, da recht wenig Ahnung vom Insolvenzrecht.

MfG

ThoFa
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fer_ma
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.März 2005 9:42    Titel: Antworten mit Zitat

Sauberer und wahrscheinlich auch billiger dürfte es doch sein, das Warenlager und das Inventar mit in die Insolvenz zu nehmen, und es danch vom Insolvenzverwalter zu erwerben.
Bei diesen geringen Werten ist der IV doch froh, jemanden zu haben, der ihm das Zeug abkauft, ohne einen großen Tanz zu haben,
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