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mici1000bo Newbie
Anmeldungsdatum: 27.10.2004 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.Feb 2005 14:18 Titel: Was ist mit den Gläubigern bei Insolvenzen? |
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Hallo Ihr GOMOPA-Läute,
Es wird in euren Foren sehr viel über Insolvenzverfahren geschrieben.
Wie ein Insolvenzverfahren abläuft, was der Schuldner tun muß usw.
Wie sieht es aber mit den Gläubigern aus?
Wie kommen diese jemals zu ihrem Recht?
Neben den noch offenstehenden Rechnungen der Schuldner kommen noch die Anwaltsgebühren, Mahngebühren, Gerichtsgebühren, Gerichtsvollziehergebühren und und und auf einem zu.
Man einigt sich mit dem Schuldner auf Ratenzahlung. Die erste kommt, die zweite nicht mehr.
Der Schuldner meldet Insolvenz an. Als Danke Schön für all die Mühe und Kosten die man hatte, darf man nun auch noch die erste Rate an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.
Was ist das für eine Scheiß (schuldigung) Gesetzgebung in Deutschland.
Wie viel Monate später hätte der Schuldner nach der 1. Rate insolvenz anmelden müssen, damit der Gläubiger nichts hätte zurückzahlen brauchen?
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man nur mit viel Geld an sein Geld kommt. Die kleinen Einzelunternehmen, die sowieso von allen gemolken werden, haben nicht die geringste Chance, in solch einem Rechtssystem überhaubt Recht zu bekommen.
In Deutschland heißt es, nur wer Geld hat bekommt auch Recht!
In diesem Sinne
Ein Hoch auf unsere Deutschen Gesetze
Rodolfo Miceli |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 17.Feb 2005 18:13 Titel: Re: Was ist mit den Gläubigern bei Insolvenzen? |
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Hallo,
| mici1000bo hat folgendes geschrieben:: |
Wie viel Monate später hätte der Schuldner nach der 1. Rate insolvenz anmelden müssen, damit der Gläubiger nichts hätte zurückzahlen brauchen?
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3 Monate !
Ansonsten stimmt Dein Beitrag nur bedingt. Im Insolvenzverfahren sind die Gläubiger der "starke" Mann. In über 95 % aller Fälle interessiert es die Gläubiger aber nicht, was im Verfahren abläuft.
Die Gläubigerversammlung zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass nur der Rechtspfleger und der Insolvenzverwalter daran teilnehmen.
Wer seine Rechte nicht wahrnimmt, darf sich später nicht wundern, wenn er übergangen wird.
MfG
ThoFa |
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Der Internationale Newbie
Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 18
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Verfasst am: 11.März 2005 12:40 Titel: |
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Hallo Mici,
Dein Frust ist teilweise zu verstehen. Allerdings ist zu beachten, daß ein Insolventer ein ZAHLUNGSUNFÄHIGER ist und nicht ein Zahlungsunwilliger.
Der Gesetzgeber hat in § 1 InsO geregelt, daß das Ziel der Insolvenz "die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger" ist.
Außerdem richtet die InsO darauf ab, mehr zu erhalten, statt zu zerschlagen. Dafür gehören aber alle Beteiligte an einen Tisch.
Wie ThoFa schon postete nehmen die Gläubiger Ihre starken Rechte innerhalb der Insolvenz (fast) nicht wahr.
Dafür ein paar Zahlen (Schätzungen), die Dir zu denken geben sollte:
Pro Monat fallen Forderungen in Höhe von fast 3 Mrd. Euro in D infolge von Insolvenz aus.
Nach Bekanntwerden von Antrag/Eröffnung geben die Gläubiger innerhalb und außerhalb des Verfahren monatlich 400-800 Mio. Euro aus, um letztendlich 20-30 Mio. Euro aus der Masse zu erhalten!!
Mit diesem guten Geld, das schlechtem hinterhergeworfen wurde, hätte man nahezu alle rettungswürdigen insolvente Betriebe sanieren können. Und diese hätten dann sicherlich auch gern entsprechend an die Gläubiger gezahlt.
Aber: Die Gläubiger praktizieren es anders!
Wer freut sich darüber? Rechtsanwälte, Inkassobüros, Insolvenzverwalter, Gutachter, Versteigerer und alle gewerblichen "Totengräber"...
Wie Du siehst: Jede Medaille hat zwei Seiten!
Gruß
Der Internationale |
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