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SAP Newbie
Anmeldungsdatum: 15.02.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 24.Jun 2005 16:07 Titel: Was macht der Firmenbestatter mit der GmbH nach Übernahme ? |
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1. Ich möchte in ganz kurzen Antworten wissen, was den der Firmenbestatter nach der Übernahme mit der GmbH macht.
2. Was passiert mit den Geschäftsunterlagen ?
3. Meldet der neue GF dann innerhalb von 3 Wochen Inso an ?
4. Was mir auch unklar ist. Man liest hier von Fällen wo die Firmenbestatter bis zu 100 GmbH und mehr übernehmen.
Dann frage ich mich doch, daß muß doch alles legal und korrekt ablaufen, denn wenn der neue GF nicht rechtzeitig Inso anmeldet, dann wird er doch wegen Inso verschleppung angezeigt und bei Verurteilung kann er doch nie wieder GF einer GmbH sein.
5. Es scheint deshalb so, als ob nichts gegen den Verkauf an Firmenbestatter steht oder täusche ich mich ? |
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Sylvi Newbie
Anmeldungsdatum: 14.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 31.Jul 2005 20:03 Titel: |
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| Es ist nicht verboten viele Firmen zu übernehmen und diese auch abzuwickeln. Allerdings muss der neue Geschäftsführer nach 21 Kalendertagen Insolvenz anmelden. Die Akten müssen bis zu 10 Jahren aufbewahrt werden. Wird nun auch noch der § 130 Inso beachtet so hat alles seine Ordnung |
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Ralf Hofstetter Newbie
Anmeldungsdatum: 31.08.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 1.Sep 2005 0:23 Titel: Firmenbestatter passiert nichts? Gefängnis! |
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| Zwischenzeitlich "sitzt" der Käufer "meiner" GmbH in U-Haft und wartet auf seinen Prozess. Wenn ich genug Beweise habe, werde ich als ehem. Geschäftsführer ebenfalls einsitzen müssen, bis eben ein ordentliches, faires Gerichts-Verfahren nach Rechtsstaatlicher Manier eingeleitet ist. Die "Ermittlungsbehörden" (Staatsanwaltschaft, Kripo, Insolvenzverwalter...) ermitteln leider nur einseitig, oberflächlich und immer "gegen" den "Beschuldigten". Ist zwar ungesetzlich, aber wer einmal in U-Haft war (U-Haft schafft Rechtskraft), der glaubt ohnehin nicht mehr an Gerechtigkeit, Wahrheit ect. Schade, dass die Staatsanwaltschaft an der Wahrheitsfindung weniger interessiert ist, als an einem "geständigen Angeklagten". Armes Deutschland, dafür wurden die Gesetze sicher nicht gemacht! |
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fahnder User gebannt
Anmeldungsdatum: 08.03.2004 Beiträge: 260
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Verfasst am: 19.Okt 2005 22:19 Titel: |
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| Ich denke die Justitz hat keine andere Möglichkeiten den ein richtiger Kapitalbetrug ist zu aufwändig und könnte unter Umständen 1,5 - 3 Jahre dauern. Dafür hat das Gericht keine Zeit. |
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