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NeroN Newbie
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 7 Wohnort: Baden Württemberg
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Verfasst am: 10.März 2006 16:14 Titel: Was passiert mit meinem Auto nun ??? |
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Hallo,
ich habe einen 325 BMW BJ 1991 (Wert ca. 1000 Euro wenn überhaupt) 210.000 Km !
Als ich beim Anwalt war um SBP zu machen und wenns scheitert den Antrag auf Inso zu stellen, wollte dieser 800 Euro sofort, bevor er überhaupt was macht und damit er was macht !
Ich hatte das Geld nicht also habe ich mit einem sehr guten Freund darüber diskutiert und er gab mir 1000 Euro aber als "Sicherheit" wollte er den Fahrzeugbrief und alles Schriftlich, dass wenn ich es nicht in 2 Jahren zurückzahle das Auto komplett ihm gehört !
Er hat mir das Auto weiterhin überlassen, da wir ein kleines Baby haben (4 Monate alt) und wir mit dem kleinen öffters zum Arzt müßen und auch so die Einkäufe zu erledigen.
Meinem Anwalt habe ich darüber in kenntnis gesetzt und ihm gesagt das ich nun das Geld habe um ihn zu bezahlen und woher ich auch das geld habe!
Bei Antragstellung auf Inso hat er meinen Freund in die Gläubigerliste ebenfalls eingetragen!!!!! Wobei in der Vereinbarung zwischen mir und meinem Freund ganz klar drin steht das er mir die Mittel ( Geld ) um mir den Anwalt zu leisten für eine bessere Zukunft und das wenn er in der Gläubigerliste aufgenommen wird, das Auto sofort abholt !
Nun meine Frage ... vom Gericht habe ich noch nichts gehört ... Antragstellung war anfang Februar... im Antrag wurde das Auto angegeben und auch der vermerk das es nun eigentlich meinem Freund gehört da er mir die 1000 Euro gab.
Wenn ein IV bestellt wird .... nimmt er dann das Auto ???? Trotz Vereinbarung ?? (Auto ist noch auf mich zugelassen, also Steuern usw. muß ich dann noch weiter zahlen) !!
Viele Grüße
Neron Alias Dimi |
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fkh123 Newbie
Anmeldungsdatum: 13.03.2006 Beiträge: 5 Wohnort: 06237 Leuna
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Verfasst am: 13.März 2006 20:07 Titel: |
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Hallo NeroN,
es bedarf keines Anwaltes für die Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz. Es gibt in jedem BL die Schuldnerberatungsstellen. Die sind qualifiziert und zugelassen.
Zum Auto: normalerweise ist die Kiste jetzt verkauft!!!
Damit hat der Kumpel m. E. n. nichts auf der Gläubigerliste zu suchen!!!
Da ich aber euere schriftliche "Abhandlung" nicht kenne, kann ich natürlich nichts genaues nicht sagen. Nur eben so viel, dass ein ganz normaler Kaufvertrag (mit Rückkaufoption) das ganze Problem hätte erst gar nicht entstehen lassen.
MfG
fkh123 |
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moneydown Specialist
Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 69
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Verfasst am: 14.März 2006 11:31 Titel: |
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Meiner Meinung nach, hat Dein Kumpel nichts auf der Gläubigerliste zu suchen. Für den Kfz-Brief hat er Dir 1000,-€ gegeben, Das er Dir das Auto trotzdem weiterhin zu Nutzung überlässt, ist ganz allein seine private Angelegenheit.
Statt dem Anwalt das Geld in den Rachen zu stopfen, würde ich auch zunächst versuchen, einen Termin bei einer Schuldnerberatung zu bekommen. Allerdings sind die Wartelisten im allgemeinen ziemlich lang. |
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