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Weihnachtsgeld und Privatinsolvenz

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*nicole
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.Dez 2005 14:46    Titel: Weihnachtsgeld und Privatinsolvenz Antworten mit Zitat

Guten Tag!
Mein Mann ist in der Privatinsolvenz, als wir Weihnachtsgeld bekamen, haben wir uns gleich im Internet schlau gemacht, was wir so ungefähr zu zahlen haben. Unsere Informationen waren deckungsgleich mit denen von Ihnen gegebenen. Nun kam jedoch die Berechnung des Insolvenzanwalts und die sah ganz anders aus:
Nettoeinkommen einschließlich Weihnachtsvergütung: 2284,13 EUR
abzüglich monatliches Nettoeinkommen 1670,30 EUR
--------------------------------

mithin 613,83 EUR
abzüglich unpfändbares Weihnachtsgeld 500,00 EUR
-------------------------------
PFÄNDBARER BETRAG 113,83 EUR

Weiter ist an den Treuhänder das monatlich pfändbare Einkommen bezüglich des Nettoentgeldes zu zahlen, mithin 43,01 EUR


Also insg. 156,84 EUR


HÖH? Das hat aber doch dann wirklich gar nichts mit den Informationen hier und auf den anderen Internetseiten zu tun, denn danach wäre das doch so:
Monatslohn 2200EUR
Weihnachtsgeld 1100 EUR
=3300 EUR
abzüglich Kirchensteuer und CO
= 2284,13

abzüglich unpfändbarer Teil des Weihnachtsgeldes (500 EURO)
= 1784,13

wenn ich nun in der Tabelle nachlese unter Pfändbarer Betrag bei Unterhaltspflicht für 2 Personen

also 87.01 EUR
ob da dann zusätzlich noch der Betrag des Monats dazu kommt, konnte ich leider nirgendwo als Information finden, aber was sollen wir nun tun?
Wir haben nun bereits 2-mal mit der Anwaltsgehilfin gesprochen und sie sagt die Rechnung wäre mit dem Anwalt besprochen worden, also richtig!


Es wäre toll wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, denn 40,- bzw. 80,-Euro unterschied ist schon sehr viel.

Dankeschön
Nicole B.


P.S.: Habe diesen Text bereits in einem anderen Forum gepostet. da konnte man mir aber nicht wirklich weiterhelfen, leider!
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cam
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.10.2003
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 14.Dez 2005 16:06    Titel: Re: Weihnachtsgeld und Privatinsolvenz Antworten mit Zitat

*nicole hat folgendes geschrieben::
Guten Tag!
Mein Mann ist in der Privatinsolvenz, als wir Weihnachtsgeld bekamen, haben wir uns gleich im Internet schlau gemacht, was wir so ungefähr zu zahlen haben. Unsere Informationen waren deckungsgleich mit denen von Ihnen gegebenen. Nun kam jedoch die Berechnung des Insolvenzanwalts und die sah ganz anders aus:
Nettoeinkommen einschließlich Weihnachtsvergütung: 2284,13 EUR
abzüglich monatliches Nettoeinkommen 1670,30 EUR
--------------------------------

mithin 613,83 EUR
abzüglich unpfändbares Weihnachtsgeld 500,00 EUR
-------------------------------
PFÄNDBARER BETRAG 113,83 EUR

Weiter ist an den Treuhänder das monatlich pfändbare Einkommen bezüglich des Nettoentgeldes zu zahlen, mithin 43,01 EUR


Also insg. 156,84 EUR


HÖH? Das hat aber doch dann wirklich gar nichts mit den Informationen hier und auf den anderen Internetseiten zu tun, denn danach wäre das doch so:
Monatslohn 2200EUR
Weihnachtsgeld 1100 EUR
=3300 EUR
abzüglich Kirchensteuer und CO
= 2284,13

abzüglich unpfändbarer Teil des Weihnachtsgeldes (500 EURO)
= 1784,13

wenn ich nun in der Tabelle nachlese unter Pfändbarer Betrag bei Unterhaltspflicht für 2 Personen

also 87.01 EUR
ob da dann zusätzlich noch der Betrag des Monats dazu kommt, konnte ich leider nirgendwo als Information finden, aber was sollen wir nun tun?
Wir haben nun bereits 2-mal mit der Anwaltsgehilfin gesprochen und sie sagt die Rechnung wäre mit dem Anwalt besprochen worden, also richtig!


Es wäre toll wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, denn 40,- bzw. 80,-Euro unterschied ist schon sehr viel.

Dankeschön
Nicole B.


P.S.: Habe diesen Text bereits in einem anderen Forum gepostet. da konnte man mir aber nicht wirklich weiterhelfen, leider!


Hallo,

die Berechnung des Pfändungsbetrages ist in §850e ZPO geregelt und folgt einem einfachen Schema:

Bruttoeinkommen hier: 3300,- €
./. Steuern
./. Sozialversicherungsbeiträge hier: 1015,87 € (gesamt)
./. Beträge nach §850a ZPO Nr. 1(50% Mehrarbeitsvergütung)
./. Beträge nach §850a ZPO Nr 2 (Urlaubs- Treuegelder)
./. Beträge gem. § 850a Nr. 3, 5-8 (Auslösen, Beihilfen)
./. Beträge nach §850a ZPO Nr 4 (Weihnachtsgeld) hier: 500,- (max)
= Pfändungsnetto (nicht Steuernetto!!!) hier: 1784,13 €

Daraus ergibt sich nach der aktuellen Tabelle ein Pfändungsbetrag von 87,01 € bei zwei Unterhaltspflichten.


Der Rechenfehler des Treuhänders besteht wohl darin, dass er Weihnachtsgeld und Monatslohn getrennt behandeln will, wie auch immer er darauf gekommen sein mag. Das ist aber entgegen §850e !

Vielleicht sollte sich der Treuhänder mal einen "Stöber" gönnen (Stöber Forderungspfändung ist das Standardwerk und sollte in keiner Kanzlei fehlen). Dort wären dann u.a. die Randnummern 999 und 1132-1135 interessant


cam
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*nicole
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.Dez 2005 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort, darauf werden wir uns dann morgen bei einem erneuten Versuch des Richtigstellens berufen! Hoffentlich klappt das dann endlich!
Grüße Nicole
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