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wolfi Newbie
Anmeldungsdatum: 16.03.2004 Beiträge: 3
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Verfasst am: 14.Feb 2005 13:32 Titel: Wer kann mir einen Tip geben? |
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier im im Forum einer einen Tip geben.
Mein alter Arbeitgeber hat zum 31.12.2003 Insolvenz angemeldet. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde alle Gehälter bezahlt, die letzten 3 Monate durch das Arbeitsamt. Mein Arbeitsvertrag ist aber noch bis zum 30.06.2004 gültig gewesen und ich war freigestellt. Aus der Zeit vom 01.01. - 30.06.2004 habe ich noch offene Gehaltsforderungen in Höhe von 44.000 EURO.
Laut Insolvenzverwalter werden die Forderungen erst nach Abschluß der Insolvenz ausbezahlt. Stimmt das so oder kann man die Auszahlung meiner Forderungen irgendwie beschleunigen?
Mich ärgert einfach, dass ich nun schon seit fast 14 Monaten meinem Geld nachlaufen muss.
Bin für jeden Hinweis dankbar. |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 647 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 17.Feb 2005 18:16 Titel: |
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Hallo,
Sie müssen Ihre Forderung zur Tabelle anmelden und dann - wie alle anderen auch - darauf warten, dass es zu einer Auszahlung kommt.
MfG
ThoFa |
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A. Henning Specialist
Anmeldungsdatum: 22.02.2005 Beiträge: 56
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Verfasst am: 23.Feb 2005 14:10 Titel: |
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Die Anmeldung zur Insolvenztabelle ist nach Insolvenzeröffnung zeitlich auf 4 Wochen befristet. Selbst wenn der Insolvenzverwalter Kapital der Insolvenzmasse zuführen kann, verbraucht es sich ganz schnell durch eigene Kosten, so das nach der Insolvenzordung - anders im alten Konkursrecht, wonach der Arbeitnehmer als bevorrechtigter Gläubiger galt - sich die gleichgestellten Glaübiger nunmehr größtenteils mit ein paar Cents zufrieden geben müssen.
Schauen Sie hierzu einmal unter www.juricon.de - Teil II.
MfG
A. Henning |
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A. Henning Specialist
Anmeldungsdatum: 22.02.2005 Beiträge: 56
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Verfasst am: 3.Jun 2005 18:43 Titel: |
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Die Zahl der Firmenzusammenbrüche erreicht immer neue Rekordstände. Gleichzeitig aber häufen sich die Fälle, in denen Verwalter bei unsauberen, teilweise sogar kriminellen Praktiken erwischt werden. Statt zu retten, was zu retten ist, schlachten sie die Pleitefirmen regelrecht aus und lotsen Millionensummen in die eigene Tasche. Solches Fehlverhalten tritt ausgerechnet in einem Gewerbe auf, das nach außen hin so integer und seriös wirkt. Rechtsanwälte und Steuerberater verwalten als Treuhänder die Vermögenswerte, die nach der Schieflage in der Firma übrig sind. Diese Masse sollen sie sichern und versuchen, damit die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen.
Rechtsanwalts Oliver Nix, 38, der früher selbst bei einem Insolvenzverwalter gearbeitet hat sagte mal wörtlich: „Leider stehen oft die finanziellen Interessen der Verwalter im Vordergrund und nicht die der Gläubiger. Die normale Vergütung ist schon mal lediglich ein Grundstock für den Wohlstand dieser Verwalter: Sie wird vom Gericht streng nach Honorarordnung festgesetzt, bei großen Unternehmen kann es sich schon um Millionen handeln. Darüber hinaus aber nutzten die Insolvenzverwalter ‚eine ganze Reihe von Tricks und Kniffen’; meist liegen sie in einer Grauzone: So schließen Anwälte Beratungsverträge mit ihrer eigenen Kanzlei, oder sie lassen eine Steuerberatungsgesellschaft, die mit der Kanzlei assoziiert ist, die Erstellung der Jahresabschlüsse übernehmen, alles bezahlt aus dem verbliebenen Firmenvermögen.“
Besonders dreiste Verwalter gründen eigens Unternehmen, mit deren Hilfe sie noch mehr Geld aus der Masse auf das eigene Konto transferieren können. Anwalt Nix ist sogar schon auf Abrissbetriebe im Besitz von Insolvenzverwaltern gestoßen: Sie bekommen vom Verwalter den Auftrag, nicht mehr benötigte Firmengebäude abzureißen, „Im Extremfall“, klagt der Rechtsanwalt, „ist am Ende für die Gläubiger nichts mehr übrig.“
Der Kieler Insolvenzrechtler Stefan Smid beobachtet bereits „eine Verrohung der Sitten“ in Teilen der Branche. In der alten Bundesrepublik sei das Geschäft noch fest in der Hand von renommierten und alteingesessenen Wirtschaftskanzleien gewesen. „Schon bei der kleinsten Unsauberkeit“, so Smid, „hätten die ihren guten Ruf verloren.“ Das änderte sich nach Meinung des Professors mit dem Zusammenbruch der DDR.
Seitdem ist der Bedarf nach Abwicklern von Pleitefirmen immens gestiegen, die Aufträge, die die Insolvenzgerichte zu vergeben haben, bleiben lukrativ. Fast ohne Kontrolle können sich die Verwalter ihre Honorare quasi selbst auszahlen und einträgliche Nebengeschäfte einfädeln. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens obliegt ausschließlich dem ‚überlasteten’ Rechtspflegern die Kontrolle. Bis zum Abschlussbericht vergehen mnindestens fünf Jahre und die Verjährungsfrist wegen Betruges, Unterschlagung etc., hat vollends ihre Wirkung der Straffreiheit erreicht!!!
Ihr
A. Henning |
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wolfi Newbie
Anmeldungsdatum: 16.03.2004 Beiträge: 3
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Verfasst am: 6.Jun 2005 10:38 Titel: Wer kann mir einen Tip geben? |
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@ A. Henning
Besten Dank für diesen Bericht, der entspricht meiner Ansicht nach den Tatsachen. Ist ja nicht nur bei mir so, dass der Insolvenzverwalter den Abschluß der Insolvenz so lange wie möglich hinauszieht. Leichter kann er das Geld nicht verdienen, kaum Aufwand - hohe monatliche Einnahmen für den Insolvenzverwalter von dem Geld, das eigentlich an die Gläubiger ausbezahlt werden müsste.
MfG
Wolfi |
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