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Wer kennt Inkassoanwalt Andreas Schneider??

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aylamarie
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.12.2003
Beiträge: 160

BeitragVerfasst am: 8.März 2004 21:37    Titel: Wer kennt Inkassoanwalt Andreas Schneider?? Antworten mit Zitat

Hallo,
wer kann uns helfen,wir stecken in einem Tief,wo uns jetzt ein Inkassoanwalt fertig machen will,das zweite mal kommt nun der Gerichtsvollzieher wegen einer Sache die wir so schnell wie möglich hinter uns haben wollen,mit Mediainkasso die für den Verlag Berthelsmann den Auftrag erhalten hat Geld ein zu treiben. (Lexikothekbücher im Wert von 6.000 DM),jetzt stehen noch ca 2.000€ offen.
Wir haben den Anwalt Andreas Schneider geschrieben das wir einen Vorschlag haben,leider ist bis heute der Rücksendeschein unserer Post nicht bei uns eingegangen,letzte Woche Montag haben wir den Brief geschickt und ihm bis zum 8.3.04 den Termin gesetzt für die Antwort, am 11.3.04 kommt der Gerichtsvollzieher wieder und will uns einges weg holen,das sind aber Dinge die wir dringend benötigen.
Was für eine Möglichkeit gibt es für uns?? wer kann uns helfen??

Wer will kann uns telefonisch erreichen,aber bitte NUR seriös!
Tel. 0341 4419507
Danke im vorab für die Hilfe.

MfG aylamarie
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maxcub
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.01.2004
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 9.März 2004 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal rausschicken, oder ein Faxrüberschicken und nach telefonieren...
Ratenzahlung bzw. Vergleich anbieten..
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aylamarie
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.12.2003
Beiträge: 160

BeitragVerfasst am: 9.März 2004 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

danke für ihre Antwort,
wird es nicht zu spät sein? Der Gerichtsvollzieher kommt am 11.3.04 7.30 uhr, bringt es denn was wenn man zum Gericht geht und einen Pfändungsberfreiungsschein holt?

Wir haben das Angebot dem Anwalt geschrieben per Post mit Rücksendeschein, d.h. er hat den Brief nicht erhalten,die Adresse stimmt aber, oder ist das eine Briefkastenfirma?

Jedenfalls Danke für Ihre Antwort.

MfG aylamarie
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 9.März 2004 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

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Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 9.März 2004 21:34    Titel: ...... Antworten mit Zitat

Gerichtsvollzieher sind auch nur Menschen. Je unkomplizierter sie ihre Arbeit abwickeln können, umso lieber ist es ihnen,
Wenn der Inkasso-Anwalt taktisches Schweigen im Sinne des Vollzugs für richtig hält, kann man hiergegen nichts unternehmen.
Das einzige, was m. E. eher von Erfolg gekrönt sein dürfte, ist folgendes:

Sprechen Sie mit den Leuten vom Inkasso-Büro. Diese wollen auch nur Geld sehen. War der Gerichtsvollzieher erfolglos beim Kunden, kann man sich ausrechnen, daß auf die Schnelle mit Geld nichts wird.
Stellen Sie dem Inkasso-Büro dar, daß Sie gewillt sind, in monatlichen erträglichen Raten die Schuld zu begleichen. I. d. R. geht man darauf ein.
Bitten Sie in diesem Fall darum, einmal den Gerichtsvollzieher über diese Einigung in Kenntnis zu setzen und 2. falls Gerichtsvollzieher gerade nicht erreichbar, Ihnen eine Fax-Mitteilung über die erfolgte Einigung zu übersenden, die Sie dann diesem vorzeigen können.
Die Anwaltskosten werden natürlich der Rechnung draufgesetzt.

Sobald alles in Ihrem Sinne geregelt ist, informieren Sie sich mal darüber, ob die Vorgehensweise des Inkasso-Büros überhaupt gerechtfertigt ist. Meines Wissens gibt es ein gerichtliches Urteil darüber, daß alles zu vermeiden ist, was die einzufordernde Schuld unnötig erhöht.
So wird z. B. ein Verhalten kritisiert, wonach der Gläubiger einen Anwalt konsultiert, dieser konsultiert ein Inkasso-Büro und dieses arbeitet wiederum mit einem Anwalt zusammen.
Sieht nach rechtlicher Grau-Zone aus.

Mit den besten Wünschen, Browser
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Schwabenpower
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1446
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 9.März 2004 21:56    Titel: Nun ja, Antworten mit Zitat

vielleicht muß man auch manchmal unkonventionelle Wege gehen. Zunächst mal ist unstrittig, daß das Geld geschuldet wird. Bislang waren Sie ja nicht in der Lage, einen Ratenzahlungsvertrag oder so mit denen hinzukriegen. Nun soll der Gerichtsvollzieher kommen?

Ganz böse Schuldner machen das : Briefkasten-Klingelschild weg und ersetzen durch ein Schild: verzogen nach: xxxxxxxxxx Phantasieadresse.
Soll manchmal Wunder wirken.......
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aylamarie
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.12.2003
Beiträge: 160

BeitragVerfasst am: 9.März 2004 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

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aylamarie
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.12.2003
Beiträge: 160

BeitragVerfasst am: 9.März 2004 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

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aylamarie
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.12.2003
Beiträge: 160

BeitragVerfasst am: 9.März 2004 22:48    Titel: Re: ...... Antworten mit Zitat

Browser hat folgendes geschrieben::
Gerichtsvollzieher sind auch nur Menschen. Je unkomplizierter sie ihre Arbeit abwickeln können, umso lieber ist es ihnen,
Wenn der Inkasso-Anwalt taktisches Schweigen im Sinne des Vollzugs für richtig hält, kann man hiergegen nichts unternehmen.
Das einzige, was m. E. eher von Erfolg gekrönt sein dürfte, ist folgendes:

Sprechen Sie mit den Leuten vom Inkasso-Büro. Diese wollen auch nur Geld sehen. War der Gerichtsvollzieher erfolglos beim Kunden, kann man sich ausrechnen, daß auf die Schnelle mit Geld nichts wird.
Stellen Sie dem Inkasso-Büro dar, daß Sie gewillt sind, in monatlichen erträglichen Raten die Schuld zu begleichen. I. d. R. geht man darauf ein.
Bitten Sie in diesem Fall darum, einmal den Gerichtsvollzieher über diese Einigung in Kenntnis zu setzen und 2. falls Gerichtsvollzieher gerade nicht erreichbar, Ihnen eine Fax-Mitteilung über die erfolgte Einigung zu übersenden, die Sie dann diesem vorzeigen können.
Die Anwaltskosten werden natürlich der Rechnung draufgesetzt.

Sobald alles in Ihrem Sinne geregelt ist, informieren Sie sich mal darüber, ob die Vorgehensweise des Inkasso-Büros überhaupt gerechtfertigt ist. Meines Wissens gibt es ein gerichtliches Urteil darüber, daß alles zu vermeiden ist, was die einzufordernde Schuld unnötig erhöht.
So wird z. B. ein Verhalten kritisiert, wonach der Gläubiger einen Anwalt konsultiert, dieser konsultiert ein Inkasso-Büro und dieses arbeitet wiederum mit einem Anwalt zusammen.
Sieht nach rechtlicher Grau-Zone aus.

Mit den besten Wünschen, Browser


Hallo,
ersteinmal danke für die Mühe mir ausführlich zu schreiben, der GV kommt nun zum 2.mal wegen einer Sache, mein Mann hatte kurz nach der Wende von Bertelsmann diese Lexikothek aufgeschwatzt bekommen für knapp 7.000 DM, er wußte damals auch nicht das wir mal so weit nach unten gehen müssen und fast nichts mehr haben.Insolvenz ist für uns ausgeschlossen,das tu ich mir nicht an. Wir haben aber mit Media Inkasso gesprochen wegen der Bücher, die sagten das man das machen könnte,diese Bücher sind noch so wie gekauft,also nicht benutzt. Das hatten wir nun vor einer Woche dem Anwalt geschrieben, mit der Bitte um rückantwort bis zum 8.3.04,da wir einen Rücksendeschein haben,ist auch dieser nicht zurück gekommen. Ich weiß nicht was der Anwalt vor hat,aber er hätte zunindest den Brief empfangen müssen.
Wir räumen die Arbeitsgeräte weg,denn der GV sagte das letzte mal schon das wenn er wieder kommt den Fernseher mit nehmen will.
Mein Mann hatte auch noch eine Vereinbarung mit dem Anwalt bis mitte März,er wurde auch unterichtet, aber er ist gnaden los.
Nun ich werde berichten wie es ausgegangen ist.

MfG
aylamarie
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aylamarie
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.12.2003
Beiträge: 160

BeitragVerfasst am: 9.März 2004 22:49    Titel: Re: Nun ja, Antworten mit Zitat

Schwabenpower hat folgendes geschrieben::
vielleicht muß man auch manchmal unkonventionelle Wege gehen. Zunächst mal ist unstrittig, daß das Geld geschuldet wird. Bislang waren Sie ja nicht in der Lage, einen Ratenzahlungsvertrag oder so mit denen hinzukriegen. Nun soll der Gerichtsvollzieher kommen?

Ganz böse Schuldner machen das : Briefkasten-Klingelschild weg und ersetzen durch ein Schild: verzogen nach: xxxxxxxxxx Phantasieadresse.
Soll manchmal Wunder wirken.......


Hallo,
danke für den Tip.
Aber dazu ist es zu spät.

MfG
aylamarie
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 11.März 2004 19:31    Titel: Re: ...... Antworten mit Zitat

aylamarie hat folgendes geschrieben::

Hallo,
Insolvenz ist für uns ausgeschlossen,das tu ich mir nicht an.


Das liegt darin, dass bei Euch wahrscheinlich vollkommen falsche Vorstellung von einer Insolvenz vorherrschen.

aylamarie hat folgendes geschrieben::
Wir räumen die Arbeitsgeräte weg,denn der GV sagte das letzte mal schon das wenn er wieder kommt den Fernseher mit nehmen will.


Arbeitsgeräte braucht man nicht wegräumen (siehe mein 1. Posting). Für den Fernseher, muss der GV ein Austauschgerät hinstellen. Wenn es sich nicht gerade um so ein Multi-Ding handelt, ist eine Pfändung durch einen GV nahezu ausgeschlossen.

MfG

ThoFa
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aylamarie
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.12.2003
Beiträge: 160

BeitragVerfasst am: 11.März 2004 21:36    Titel: Re: ...... Antworten mit Zitat

Hallo, ich möchte mich hier bei allen bedanken für die guten Ratschläge, wir haben den GV hinter uns, der Anwalt Schneider wird sich mit Berthelsmann besprechen ob die diese Bücher zurrück nehmen.
Der GV hat selber zugegeben das sie in einem sehr guten Zustand sind.
Insolvenz kommt absolut nicht in Frgae, wir haben jeder eine Arbeit gefunden wo wir ab Mai dann auch unsere Schulden abzahlen können.
Noch mals vielen Dank, an alle die mir geschrieben haben.
MfG aylamarie


ThoFa hat folgendes geschrieben::
aylamarie hat folgendes geschrieben::

Hallo,
Insolvenz ist für uns ausgeschlossen,das tu ich mir nicht an.


Das liegt darin, dass bei Euch wahrscheinlich vollkommen falsche Vorstellung von einer Insolvenz vorherrschen.

aylamarie hat folgendes geschrieben::
Wir räumen die Arbeitsgeräte weg,denn der GV sagte das letzte mal schon das wenn er wieder kommt den Fernseher mit nehmen will.


Arbeitsgeräte braucht man nicht wegräumen (siehe mein 1. Posting). Für den Fernseher, muss der GV ein Austauschgerät hinstellen. Wenn es sich nicht gerade um so ein Multi-Ding handelt, ist eine Pfändung durch einen GV nahezu ausgeschlossen.

MfG

ThoFa
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aylamarie
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Anmeldungsdatum: 16.12.2003
Beiträge: 160

BeitragVerfasst am: 29.Apr 2004 15:33    Titel: Wer kennt Inkasso Schneider Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hatte im März hier im Forum angefragt und auch mein Problem vorgetragen und geschrieben das ich Berichten werde was raus gekommen ist dabei.

1. Der GV hat sich die Bücher angesehen und war erstaunt über diesen Zustand der Bücher die wir zurück geben wollten.

2. Hat er für uns bei den Inkassoanwalt ein Wort eingelegt.
3. Haben wir gestern alle Bücher zu Berthelsmann geschickt, so haben wir die EV los und einmal Schulden weniger.


Man sollte wirklich nochmal mit den Gläubigern reden und die Lage schildern.

Danke nochmal an alle die auf mein Anliegen geantwortet hatten im März.

Mit freundl. Gruß

Aylamarie
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RA Carl Franken
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.05.2004
Beiträge: 9
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 14.Mai 2004 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gerichtsvollzieher ist unter bestimmten Voraussetzugen verpflichtet, Ratenzahlung zu akzeptieren (wenn Sache in 6 Monaten erledigt ist).

Im Notfall Anwalt konsultieren.
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