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Werterhalt von Hypothekengegenstand bei Zahlungsunfähigkeit

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walterw
Newbie


Anmeldungsdatum: 31.10.2003
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2007 16:12    Titel: Werterhalt von Hypothekengegenstand bei Zahlungsunfähigkeit Antworten mit Zitat

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand einen Ratschlag geben bei folgendem Sachverhalt, ich habe ihn auch bei Immobilien gepostet :
ich bewohne mein Haus und bin seit 3 Jahren nicht mehr in der Lage meine Bankverpflichtungen ( monatliche Zahlung auf Hypothekendarlehn ) zu erfüllen. Ich hatte der Bank angeboten, die Immobilie zu verkaufen. Das Hypothekendarlehn beläuft sich auf rund 120.000,00 € . Das höchste Angebot, von vieren, das ich erhielt war 30.000,00 € . Die Bank stimmte einem Verkauf nicht zu. Ich teilte der Bank mit, dass ich nicht mehr in der Lage bin die Hauskosten ( Brand- ,Sturm-, Haftpflicht Versicherung ) zu bezahlen. Die Bank antwortete nicht auf mein Schreiben. Ich habe alle Versicherungen gekündigt und eingestellt. Bis heute, also seit drei Jahren, konnte ich keinen anderen Käufer finden. Jetzt ist im Dach ein Schaden aufgetreten der repariert werden müsste , um einen noch größeren Schaden zu vermeiden. Ich würde gern das Haus verkaufen für weniger als 30.000,00 €, um auch eine eventuelle Haftung bei einem eventuellen Schadensfall zu umgehen.
Meine Frage ist nun: kann die Bank immer einen Verkauf der Immobilie für weniger als abgesichert verweigern ? Ich bleibe ja auch weiterhin Schuldner, auch ohne Hypothekenabsicherung, die momentan keinen Wert hat ; oder ist es in so einem Falle möglich, die Bank an den Kosten zu beteiligen ? Werterhalt des Gegenstandes der Hypothek, Brandversicherung, oder die anderen müssen durch die Gläubiger Bank bezahlt werden . Muß ich warten bis etwas passiert ist ? Was ist möglich, um hier eine Lösung zu finden ?
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
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dls-24
Insider


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 578
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2007 8:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sg Walterw

Ich wundere mich sehr, dass die Bank der Kündigung der Gebäudevers. zugestimmt hat.
Den i.d.R. sind Leistungen aus solch einer Versicherung an den Sicherungsnehmer vorweg abgetreten.
Im Falle einer Kündigung durch sie, informieren die Versicherer sofort den Sicherungsnehmer.

Kann es sein und das ist die Regel, dass die Bank die Versicherung ohne ihr Wissen weiterführt?

Nicht dass sie jetzt denken, die Banken sind Wohltäter, nein das geschieht zu deren Sicherheit und geht am Ende auf ihre Kosten.
_________________
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walterw
Newbie


Anmeldungsdatum: 31.10.2003
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2007 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bank hat nicht reagiert. Ob sie damit einverstanden war, ist mir nicht bekannt. Ich habe von den Versicherungskündigungen eine Bestätigung erhalten. Nur bei der Brandversicherung ist es möglich das sie direkt von der Bank bezahlt wird, hiervon habe ich keine Bestätigung.
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